Rechtsberatung und Honorare

Hallo

Ich weiß, daß es hier nicht möglich ist, eine rechtsverbindliche Auskunft zu erhalten, das liegt wohl an dem blöden Rechtsberatungsgesetz.

Ich abonniere allerdings mehrere Rechtsnewsletter und habe so erfahren, daß seit dem 1.7.06 Anwaltshonorare frei verhandelbar sind.

Meine Frage, kann man nicht z.B. über ein Dienstleistungsauktionshaus einen Anwalt suchen, der Minianfragen rechtsverbindlich und sehr preisgünstig beantwortet?

Also wenn das zulässig wäre, wär das für einen Neueinsteiger doch ne tolle Geschäftsmöglichkeit.

Es gibt doch 1000de Rechtsfragen, die sich mit 1,2 Sätzen beantworten lassen und als Telefonservice gibt es sowas doch auch.

Ciao
Wolfgang

Auch hallo.

Ich abonniere allerdings mehrere Rechtsnewsletter und habe so
erfahren, daß seit dem 1.7.06 Anwaltshonorare frei
verhandelbar sind.

Stimmt.

Meine Frage, kann man nicht z.B. über ein
Dienstleistungsauktionshaus einen Anwalt suchen, der
Minianfragen rechtsverbindlich und sehr preisgünstig
beantwortet?

Also die Seite http://www.rechtsanwaltsgebuehren.de/ sollte erklären warum gute Ausbildung auch gutes Geld wert sein sollte.

HTH
mfg M.L.

Ich abonniere allerdings mehrere Rechtsnewsletter und habe so
erfahren, daß seit dem 1.7.06 Anwaltshonorare frei
verhandelbar sind.

Das waren sie grds. vorher auch schon, im Bereich der „normalen Mandate“ hat sich nichts geändert.
Die Änderung betrifft ausschließlich Beratungsangelegenheiten, hier soll der Anwalt nun mit dem Mandanten vor der Beratung eine Vereinbarung über die Vergütung treffen.

Meine Frage, kann man nicht z.B. über ein
Dienstleistungsauktionshaus einen Anwalt suchen, der
Minianfragen rechtsverbindlich und sehr preisgünstig
beantwortet?

Solche Plattformen gibt es schon lange, z.B. http://www.frag-einen-anwalt.de/

Danke für die Links,die sind hilfreich.

Allerdings sind die Gebühren teilweise horrend. Ich nenne mal Beispiel 20 Euro Streitwert= 35 Euro Gebühr (hää?)

Mich würde zum Beispiel die Rechtmäßigkeit der Höhe von Rücklastgebühren interessieren, aber dafür zahl ich doch keine 35 Euro.

Ich unterstelle jetzt mal beim Experten eine gewisse Schadensabsicht (Abzocke) die er allerdings nicht an die „ganz große Glocke hängt“ damit Verbraucherschützer nicht aufgescheucht werden und man hat als so ein schwarzes Schaf ein einträgliches Einkommen (z.B. Online Kleinhändler mit minderwertiger aber preisgünstiger Ware, auch die Discounter reiten jede Woche auf dieser Masche).

Ciao
Wolfgang

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Kleinvieh macht auch Mist

Allerdings sind die Gebühren teilweise horrend. Ich nenne mal
Beispiel 20 Euro Streitwert= 35 Euro Gebühr (hää?)
Mich würde zum Beispiel die Rechtmäßigkeit der Höhe von
Rücklastgebühren interessieren, aber dafür zahl ich doch keine
35 Euro.

Wenn das ein Anwalt prüfen soll, muß er sich zuerst mal Deine Geschichte anhören (und Du hast sicher viel zu erzählen). Dann muß er sicher mal einen Blick in die AGB Deiner kontoführenden Bank werfen, um sich zu vergewissern, wie die Bank das mit den Gebühren geregelt hat. Dann gibt es sicher auch ein Grundgeschäft, das letztlich zu der Rücklastschrift geführt hat (vielleicht ein Einkauf bei EBay?). Da muß er auch mal hinschauen, was da so gelaufen ist. Und dann muß er sich das alles rechtlich durch den Kopf gehen lassen. Dazu muß er unter Umständen auch mal ein Urteil lesen oder in einen Kommentar schauen. Und schließlich erwartest Du ja auch eine Antwort - womöglich schriftlich.

Und ruck zuck ist eine Stunde Anwalts-Arbeitszeit verbraten. Eine Stunde für 35 Euro kriegst Du nicht beim Schuster, nicht beim Anstreicher, nicht beim Elektriker - und auch nicht beim Anwalt.

Wenn Dir die Leistung keine 35 wert ist, dann werden eben Deine Schuhe nicht geflickt, Deine Haustür nicht gestrichen, Dein Backofen nicht angeschlossen - oder eben deine Rücklastgebühren nicht geprüft. So läuft das halt.

Ich unterstelle jetzt mal beim Experten eine gewisse
Schadensabsicht (Abzocke) die er allerdings nicht an die „ganz
große Glocke hängt“ damit Verbraucherschützer nicht
aufgescheucht werden und man hat als so ein schwarzes Schaf
ein einträgliches Einkommen

Wenn man sich vergegenwärtigt, welchen Arbeitsaufwand man mit einer solchen Pipifax-Anfrage lostritt, kann von „Abzocke“ absolut keine Rede sein.

(z.B. Online Kleinhändler mit
minderwertiger aber preisgünstiger Ware, auch die Discounter
reiten jede Woche auf dieser Masche).

Waren wir nicht gerade noch bei „Experten“, will heißen: Rechtsberatern??

Abgesehen von all dem vorstehenden wäre ich persönlich schon nicht bereit, mehr als 10 Minuten meiner eigenen Zeit - und womöglich auch noch Telefon-, Porto- und Fahrtkosten - in eine Angelegenheit zu stecken, aus der ich, wenn ich richtig liegen sollte (was gar nicht mal sicher ist) maximal fünf Euro zu unrecht erhobener Rücklastgebühren erlösen könnte. Aber jeder setzt halt seine Prioritäten anders …

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Hallo!

Also das meiste wurde schon gesagt. Einem, der sich selber als -kaufmann bezeichnet, müsste eigentlich klar sein, dass eine solche Tätigkeit für dieses Honorar nur eine Dienstleistung sein kann, die nicht kostendeckend ist.

Gruß
Tom

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