Dieser Leitspruch gilt im Strafrecht, leider jedoch nicht im
Zivilrecht.
Im Zivilrecht gibt es keinen Angeklagten, schon darum kann der
Anspruch dort nicht gelten. Sinngemäß gilt er im Zivilrecht
aber eben doch:
Im Zweifel für den Beklagten.
Das gilt insofern, als die Beweislast (fast) immer beim Kläger
liegt.
Sowie bei der Abercrombie+Fitch Sache?
Also eigentlich genau das, was du willst.
So erlebt man es immer wieder, das eCommerce-Händler sich
nicht an Gewährleistungspflichten halten oder andere
juristische Ungereimtheiten.
Wenn du das beweisen kannst, bekommst du vor Gericht Recht.
Wenn du es nicht beweisen kannst, dann eben deswegen nicht,
wiel hier so eine Art „In dubio pro reo“ liegt. Ist dir die
Widersprüchlichkeit deines Beitrags wirklich nicht
aufgefallen?
Ich bin ja kein Jurist, und beurteile dementsprechend nach gesundem Menschenverstand, aber das schlimme ist ja am Zivilrecht, daß du erst mal zu Gericht gehen mußt und vorher die „Kohle im Sand versickert“, warum sonst „kann Ebay“ bisher noch keiner, obwohl nach gesundem Menschenverstand gerade dieses Auktionshaus ganz ganz oft regreßpflichtig wäre, die Kleinverkäufer haben einfach nicht das Geld für Prozesse und geben deshalb schon vorher auf.
Letztlich läuft deine Frage darauf hinaus, ob man nicht
kostenlosen Rechtsschutz für alle Deutschen einführen sollte.
Naja, es müßte so sein, das wer Laie ist bei Klage gegen Profis sehr sehr preisgünstig Rechtsauskunft einholen kann, eine staatliche Schiedsstelle wäre so ne Option, das wäre mit dem Polizeirevier bei Strafttatbeständen vergleichbar.
Momentan ist die Rechtslage so, dass, wer vor Gericht
verliert, die Kosten trägt. Das finde ich nicht unbedingt
schlecht oder falsch. Und was die „Spitzfindigkeiten“ angeht,
so ist das meist einfach nur Genauigkeit. Man muss eben jedem
Einzelfall gerecht werden. Spitzfindig findest du
wahrscheinlich Dinge, bei denen dir nicht klar ist, worin der
juristische Unterschied liegt.
Wenn ich für die Klagevertretung bei einem Streitfall mehr ausgeben soll als der Streitwert hoch ist, wird das Ganze lächerlich, wobei der lachende oft der Beklagte ist, wenn es sich dabei um einen Profi handelt, z.B. bei unsachgemäß ausgeführten Arbeiten, ich sage nur „Häuslebauer“.
Ließe sich das Zivilrecht nicht dergestalt ändern, daß auch
hier die „Unschuldsvermutung“ gilt, solange nicht Absicht
nachgewiesen wird.
Genauso ist es ja. Mit Einschränkungen.
Und ließe sich dieses nicht über eine Gesetzesänderung
verwirklichen, wobei ich bei höheren Streitwerten zusätzlich
für Schöffenbeistand wäre damit nicht „immer“ so
selbstherrliche, realitätsfremde Urteile insbesondere im
Internetrecht gefällt werden?
Beispiele?
OLG Oldenburg, Urteil vom 28.07.2005, 8 U 93/05
Meine eigenes Verfahren, in dem ich wg. Ruhestörung verklagt wurde, obwohl sämtliche Mieter des Hause mir mit Unterschriftensammlung mitteilten, daß ich ein sehr ruhiger Mieter sei, der Richter hat alle diese Zeugen rausgekegelt und nur die eine Zeugin der Klägerseite akzeptiert, die sich beschwert hatte und diese war eine Freundin des Klägers
Der selbe Richter ließ Sozialhilfe pfänden
Ich habe noch kein Verfahren bei ihm gewonnen.
gutes Beispiel für eine sinnvollen Rechtserlaß (Planung?):
U.S. Präsident will Internetcasinos bei Strafe verbieten
lassen, weil damit das Wirtschaftleben der USA massiv
gefährdet werden kann.
Und?
Es geht also doch.
Profi=damit meine ich Experten, Fachleute (in ihrem Bereich)
Ciao
Wolfgang