Hallo zusammen,
in einer dieser Zeitschriften, die man üblicherweise nur beim Friseur liest, hab ich ein Urteil gefunden, das mich erstaunt hat. Und zwar stand dort sinngemäss, dass bei einem Auffahrunfall der Auffahrende Schuld trägt (so weit so klar). Ausser in diesem Fall. Da war der Vorausfahrende mit einem Automatikgetriebe unterwegs und hat die Pedale verwechselt (ich nehme an, er wollte Kuppeln und hat stattdessen herzhaft auf die Bremse getreten), woraufhin es zu einem Auffahrunfall kam. Deshalb bekam er eine erhebliche Mitschuld (weiss nimmer, ob die volle Schuld oder ziemlich viel davon…)
Und das erstaunt mich etwas. Denn normalerweise ist es doch meine Pflicht als Hinterherfahrender soviel Abstand zu halten, dass es auch wenn mein Vorausfahrender eine Vollbremsung macht, nicht rummst. Sprich, es könnte ja auch sein, dass ihm ein Kind vors Auto springt und er deshalb voll bremst. Sprich - WARUM der nun voll in die Eisen steigt, sollte mir als Hintermann doch erstmal egal sein. Ich muss soviel Platz lassen, dass ich ihm nicht hinten reindrämmere. Warum also war hier der Vorausfahrende Schuld, wo doch der Hinterherfahrende den Fehler gemacht hat?
*wink*
Petzi
Und das erstaunt mich etwas. Denn normalerweise ist es doch
meine Pflicht als Hinterherfahrender soviel Abstand zu halten,
dass es auch wenn mein Vorausfahrender eine Vollbremsung
macht, nicht rummst.
Ja.
Sprich, es könnte ja auch sein, dass ihm
ein Kind vors Auto springt und er deshalb voll bremst.
Ja.
Sprich
- WARUM der nun voll in die Eisen steigt, sollte mir als
Hintermann doch erstmal egal sein. Ich muss soviel Platz
lassen, dass ich ihm nicht hinten reindrämmere. Warum also war
hier der Vorausfahrende Schuld, wo doch der Hinterherfahrende
den Fehler gemacht hat?
Eben weil er nicht gebremst hat, weil ein Kind vors Auto gelaufen ist, sondern weil er zu paddelig war, das richtige Pedal zu treffen.
Der Grundsatz „wenns hinten kracht, gibt´s vorne Geld“ wird durchbrochen, wenn sich der Vordermann nicht verkehrsgerecht verhält und dadurch Bremswege und Reaktionszeiten des Hintermanns in einer Weise verkürzt, mit der dieser nicht rechnen muß. Dies ist z.B. bei Vollbremsungen, für die es keinen verkehrsbedingten Anlaß gibt, der Fall.
Ciao, Wotan
Prima facie
Es ist einfach nicht wahr, dass der Auffahrende automatisch die Schuld oder gar nicht die Alleinschuld hat. Das steht nicht im Gesetz und folgt auch keiner Logik. Nur weil alle Welt fest davon ausgeht, ist es noch lange nicht richtig.
Sehen wir uns die Beweislage mal an:
Wer einen Anspruch hat, muss ihn vor Gericht beweisen.
Wenn also der Vordermann, dem aufgefahren wurde, einen Anspruch gegen den Hintermann hat, muss er - der Vordermann! - vor Gericht beweisen, dass der andere Schuld war. Er trägt die Beweislast.
Weil aber regelmäßig - nicht zwingend immer! - der Hintermann Schuld hat, wird dessen Verursachung und Schuld als Anscheinsbeweis (Das ist eine Form des Indizienbeweises) betrachtet. Man geht also davon aus, dass es „wohl so gewesen ist“, es sei denn, es zeigt sich das Gegenteil. Das wirkt faktisch (nicht rechtlich) wie eine Beweislastumkehr.
Das aber heißt ja nun nicht, dass das Gegenteil nie zu beweisen war. Und in diesem Fall war das Gegenteil wohl zu beweisen.
So, und nun noch ein Aspekt: An dem Unfall waren doch offensichtlich beide Schuld. Wenn du jetzt argumentierst: Aber warum muss nicht A alles zahlen, er war doch Schuld? Dann könnte ich sagen: Und warum muss B nicht alles zahlen, er war doch Schuld?
Wenn zwei Leute Schuld haben, dann wird das Mitverschulden eben angerechnet. Und das ist gut so.
Findet:
Levay
Moin, Petzi,
normalerweise ist es doch
meine Pflicht als Hinterherfahrender soviel Abstand zu halten,
dass es auch wenn mein Vorausfahrender eine Vollbremsung
macht, nicht rummst.
das gilt so schon lange nicht mehr, dann müssten nämlich 70 % der Autofahrer zuhause bleiben - einfach aus Platzmangel.
- WARUM der nun voll in die Eisen steigt, sollte mir als
Hintermann doch erstmal egal sein.
Wenn ich mich als Hinterherfahrender nicht darauf verlassen könnte, dass mein Vordermann halbwegs berechenbar fährt, dann wäre der Verkehr schon längst zusammengebrochen. Warst Du schon mal morgens auf dem Ruhrschnellweg unterwegs? Da wird mit 100 km/h Stoßstange an Stoßstange gebrettert.
Manche Richter übertreiben diese Sicht sogar in der anderen Richtung. So sind schon Leute als mitschuldig erklärt worden, weil sie wegen eines Hasen gebremst haben - ein Hase lohne das Bremsen nicht, und der Fahrer müsse das einschätzen können. „Ja wieso haben Sie denn die Nonne überfahren?!?“ „Ich habe sie für einen Pinguin gehalten - für Pinguine bremse ich nicht“.
Nebenbei bemerkt: Der „Fall“ scheint mir arg konstruiert zu sein. Im fließenden Verkehr passiert es selbst dem ungeschicktesten Automatikfahrer höchst selten, dass er die Pedale verwechselt, und schon gar nicht bis hin zur Vollbremsung.
Gruß Ralf
Hallo,
Und das erstaunt mich etwas. Denn normalerweise ist es doch
meine Pflicht als Hinterherfahrender soviel Abstand zu halten,
dass es auch wenn mein Vorausfahrender eine Vollbremsung
macht, nicht rummst.
Wie schon von den Vorrednern erwähnt muss aber eine gewisse Berechenbarkeit vorliegen. Zumal in bestimmten Situationen (z.B. beim Warten an der Ampel und beim Losfahren bei grün) die Abstände ja eher klein sind.
Ich habe mit so etwas auch schon mal eine Erfahrung gemacht. Ich bin auf meinem Motorroller einer Autofahrerin reingerauscht, die vor mir plötzlich ohne ersichtlichen Grund auf freier Strecke eine Vollbremsung machte (sie hatte eine rote Ampel gesehen wo keine war). Der Abstand war verkürzt, weil kurz nach einer Ampel. Sie hat 100% Schuld bekommen.
Gruß,
Myriam
Moin Ralf!
Nebenbei bemerkt: Der „Fall“ scheint mir arg konstruiert zu
sein. Im fließenden Verkehr passiert es selbst dem
ungeschicktesten Automatikfahrer höchst selten, dass er die
Pedale verwechselt, und schon gar nicht bis hin zur
Vollbremsung.
ähem… also ich als geübte Schaltwagenfahrerin hatte bei einer der Inspektionstermine einen Leihwagen. Automatik…
Den ersten Crash hatte ich dann fast beim Verlassen des Werksgeländes.
Was nutzt es, wenn das Hirn weiss, dass man in einem Automatikauto sitzt - der linke Fuss aber unbedingt kuppeln will… dummerweise sind die Bremspedale bei dem Automatikauto so gross, dass man sie einfach mit dem linken Fuss treffen MUSS!
Ist mir auf dem Weg noch einmal passiert: Bus zieht kurz vor meiner Stossstange aus der Bucht - ohne Vorwarnung. Vollbremsung mit beiden Füssen 
Jetzt weiss ich, dass ich darauf achten muss, keinen Automatikwagen zu erwischen, normal fahren geht, aber in Extremsituationen langt der linke Fuss drauf.
Also was ich eigentlich sagen wollte: so sehr konstuiert scheint mir der Fall nicht zu sein! Der linke FUss ist motorisch einfach nicht auf Bremspedal geeicht!
Lieben Gruss
Ulli, Schaltfan!
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Hallo!
Nebenbei bemerkt: Der „Fall“ scheint mir arg konstruiert zu
sein.
Ja glaubst Du denn, wir diskutieren hier echte Fälle?
Im fließenden Verkehr passiert es selbst dem
ungeschicktesten Automatikfahrer höchst selten, dass er die
Pedale verwechselt, und schon gar nicht bis hin zur
Vollbremsung.
Letztes Jahr war ich mal mit dem Auto meines Vaters unterwegs. Auf der Autobahn wollte ich zum Überholen in den vierten Gang runterschalten und habe deswegen einen beherzten Tritt in Richtung Kupplung getan. Ich glaube, die Bremsspuren sieht man heute noch…
Urteil gefunden…
Hallo zusammen,
erstmal danke für Eure bisherigen Antworten (auch wenn es eigentlich nicht in meinem Sinne war eine Diskussion zum Thema „welcher Sicherheitsabstand ist denn der richtige?“ anzuzetteln *fg*).
Ich habe nochmal gesucht und eine Quelle gefunden, wo dieses Urteil erwähnt wird: http://www.arag.de/de/rechtimalltag/rechtstipps/verk…
Es geht um KG Berlin, AZ 12 U 70/05
Trotzdem verstehe ich’s nicht. Hätte der Vorausfahrende wegen einem Kind/anderen Auto so abrupt bremsen müssen, wäre der Auffahrende Schuld gewesen. Da er aber aus Dusseligkeit gebremst hat (obwohl man meiner Meinung nach „75 bis 100 m vor einer roten Ampel“ sowohl mit Kindern als auch mit komisch fahrenden anderen Autos rechnen könnte) ist er mit Schuld. Sprich, im einen Fall (Dusseligkeit) kann er „nix“ dafür und im Anderen Fall (Kind/anderes Auto) ist er Schuld, obwohl er in beiden Fällen den gleichen Fehler (zu wenig Abstand / geträumt) gemacht hat.
*wink*
Petzi
Hallo!
Trotzdem verstehe ich’s nicht. Hätte der Vorausfahrende wegen
einem Kind/anderen Auto so abrupt bremsen müssen, wäre der
Auffahrende Schuld gewesen.
Da der Hintermann vorausschauend fährt, hat er natürlich die Möglichkeit, das Kind, das dem Vordermann vor die Karre rennt, ebenfalls rechtzeitig zu erkennen und so schon vor der eigentlichen Bremsung die Chance, ebenfalls bremsbereit zu sein.
Daraus, dass der Hintermann nicht erkennen kann, dass der Vordermann jetzt gleich Bremse und Kupplung verwechseln wird, sollte man ihm keinen Vorwurf machen.
Dass sich der Hintermann nun auch nicht absolut richtig verhalten hat, dass er eigentlich noch rechtzeitig hätte Bremsen müssen, erkennt man ja schon daran, dass er letztendlich zu 50 % mit haftet.
Gruß,
Florian.