Darf die Post Anschriften weitergeben?

Hallo,

darf die Post im Rahmen eines Nachsendeantrags Anschriften weitergeben obwohl extra angegeben wurde, daß dies nicht gewünscht ist? Ist das nicht ein Verstoss gegen das Datenschutzgesetz bzw Briefgeheimnis?
vielen Dank!

ohne jetzt in ein Gesetz zu schauen, würde ich sagen, das darf die Post nicht. Das Briefgeheimnis ist damit aber nicht verletzt, denn ich unterstelle, daß kein Brief von den Putzfrauen des Postamtes gelesen wurde. Ich würde in jedem Fall massiv meckern (beim Vorstand des Amtes) und „Rechtsmittel“ androhen. Mal sehen, wie er reagiert.

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