Hallo.
Wie sieht es mit folgendem fiktiven Sachverhalt für B aus.
Der Postbote bringt ein Paket zu A, der aber nicht zu Hause ist. B nimmt es stattdessen an und übergibt es am Abend dann an A (gibt keine Zeugen). A streitet nun ab, das Paket jemals bekommen zu haben und beschwert sich beim Absender (dass er die Ware niemals erhalten hat). Da es eine Ersatzzustellung (an B war), kann der „Warenlieferant“ doch Strafanzeige stellen? (Z. B. wegen Unterschlagung oder Diebstahl seitens B).
B ist in solchen Fällen immer der angeschmierte, wenn es keine Zeugen gibt und wenn A es abstreitet, das Paket jemals bekommen zu haben?
Danke für Kommentare.
Schöne Grüße
Disap
Wenn ich dich richtig verstehe, verlangt der Käufer, obwohl er die Leistung erhalten hat, eine weitere Lieferung. Das ist - abhängig davon, ob er sie bekommt oder nicht - versuchter oder vollendeter Betrug.
Zivilrechtlich gesehen muss man differenzieren, wer die Ware abgeschickt hat. War das eine Privatperson, muss sie nur das Abschicken beweisen können. War der Verkäufer ein Unternehmer, muss die Ware, wenn der Käufer ein Verbraucher war, auch wirklich nachweisbar ankommen.
Levay
Wie sieht es mit folgendem fiktiven Sachverhalt für B aus.
Der Postbote bringt ein Paket zu A, der aber nicht zu Hause
ist. B nimmt es stattdessen an
Ich nehme an, dass er die Lieferung auch quittiert hat?
B ist in solchen Fällen immer der angeschmierte, wenn es keine
Zeugen gibt und wenn A es abstreitet, das Paket jemals
bekommen zu haben?
Warum hat er sich dann von A nicht ebenfalls quittieren lassen?
Gruss
Schorsch
Hallo.
Wie sieht es mit folgendem fiktiven Sachverhalt für B aus.
Der Postbote bringt ein Paket zu A, der aber nicht zu Hause
ist. B nimmt es stattdessen an
Ich nehme an, dass er die Lieferung auch quittiert hat?
Der B. Selbstverständlich.
B ist in solchen Fällen immer der angeschmierte, wenn es keine
Zeugen gibt und wenn A es abstreitet, das Paket jemals
bekommen zu haben?
Warum hat er sich dann von A nicht ebenfalls quittieren
lassen?
Und wenn es A nicht quittieren möchte? Dann muss B es wohl wieder an den Absender schicken und bleibt auf den Lieferkosten liegen.
Liebe Grüße
Disap
Warum hat er sich dann von A nicht ebenfalls quittieren
lassen?
Weil man vielleicht - gerade unter Nachbarn - einander noch vertraut und nicht unbedingt davon ausgeht angeschi*** zu werden, weil man so nett war ein Paket anzunehmen.
Ich habs mir auch noch nie quittieren lassen, wenn ich für einen Nachbar etwas angenommen und später weitergereicht habe. Eigentlich traurig, dass ich jetzt darüber nachdenken muss, das zukünftig anders zu machen…
Grüße,
Sue
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