Stornierung einer Internetbestellung (Vorkasse)

Hallo,

ich würde gerne Eure/Ihre Meinung zu diesem Sachverhalt wissen:

Eine Person hat im Internet eine Bestellung (DVD-Brenner) getätigt. Dabei hat sie die Zahlungsoption Vorkasse gewählt, um Porto zu sparen. Das Bestellargument war der sehr niedrige Preis und die geringen Lieferkosten. Eine Bestätigung wurde von der Firma verschickt, die Person hat den Betrag (knapp 40 Euro) sofort überwiesen.
Nun meldet sich die Firma nicht mehr. Die Überweisung ist fast zwei Wochen her und es ist auch sicher kein Fehler unterlaufen. Auf EMails und Faxe reagiert die Firma nicht, telefonisch ist sie nicht erreichbar, da ständig besetzt ist.
Die Person hat sich nun im Laden einen DVD-Brenner gekauft, weil sie im Internet über Google sehr viele schlechte Berichte über die Firma gefunden hat. Bei den Käufern stellt sich die Lage genauso dar, teilweise warten sie schon seit Monaten auf Ware.
Daher möchte die Person diese Bestsellung stornieren. Problematisch ist dies natürlich vor allem wegen der geleisteten Vorkasse. Ist es günstiger, einfach zu warten und zu hoffen, dass man die Ware noch bekommt und sie dann zurücksendet, um sein Geld zu bekommen oder wie sähe eine ordnungsgemäßige Kündigung in diesem Fall aus? Die Adresse der Firma liegt vor, demnach wäre es wohl ratsam, das Ganze per Einschreiben zu machen. Aber wie genau?

Vielen Dank im voraus für Eure/Ihre Meinungen!

Grüße
ColumnGirl

Ich verstehe nicht, warum man erst noch auf die Ware warten sollte. Die Idee mit dem Einschreiben ist gut. Also: Widerruf abschicken und gut ist. Wenn dann nicht zurückgezahlt wird, Anwalt einschalten.

Levay

Was gilt es bei diesem Schreiben zu beachten? Was sollte die Person dort hinein schreiben?

Grüße
ColumnGirl

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Es muss einfach nur daraus hervorgehen, dass vom Widerrufsrecht Gebrauch gemacht werden soll.

Levay

Hallo,

X sollte sich das ganze mit dem Anwalt überlegen, oft findet man im Internet betrüger, wie ich mal vermute auch in diesem Fall. Wenn also X hier einen Anwalt einschaltet bleibt X nur auf Höheren Kosten.

X sollte erst sein Wiederruf abschicken, dann sollte X ein Mahnbescheid Antrag sich besorgen und dies abschicken. Vorteil des Mahnbescheids bis auf eine geringe Gebühr keine weiteren Kosten wie bei einem Anwalt oder so. So ein Mahnbescheid kann auch mit Hilfe ausgefüllt werden, wenn ich mich nicht irre gibts da unterstüzung beim Amtsgericht. Da ich hier auch die Chance auf Geld wiederzubekommen sehr gering einschätze.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]