Bis wann Anzeige (Unfallflucht) möglich?

Hallo zusammen,

bis wann kann man als Geschädigter eines Verkehrsunfalls, bei dem nur Sachschaden entstanden ist und die Polizei nicht hinzugezogen wurde, den Unfallgegner wegen Fahrerflucht anzeigen? Gibt es da zeitliche Grenzen?

Grüße
Karsten

Hallo,

24 Stunden, wenn ich mich recht erinnere. Allerdings wird das darin begrenzt, ab wann der Unfallgegner Anzeige erstattet, ab dann ist eine Selbstanzeige nicht mehr möglich.

Grüße
André

Es ging um den Geschädigten. owT
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Hallo!

bis wann kann man als Geschädigter eines Verkehrsunfalls, bei
dem nur Sachschaden entstanden ist und die Polizei nicht
hinzugezogen wurde, den Unfallgegner wegen Fahrerflucht
anzeigen? Gibt es da zeitliche Grenzen?

Wenn man mag kann man das nach einem halben Jahr noch machen. Wobei allerdings die Wahrscheinlichkeit, Beweismittel zu sichern und Zeugen zu finden, sicherlich mit zunehmender Zeit extrem abnimmt.

Florian.

Hallo!

24 Stunden, wenn ich mich recht erinnere.

Was Du meinst ist die Selbstanzeige. Die ist innerhalb von 24 Stunden möglich, hat aber nur den Vorteil, dass das Gericht die Strafe nach § 142 IV StGB gem. § 49 I StGB mildert oder, in Ausnahmefällen, von Strafe absieht, wenn der Unfall nicht im fließenden Verkehr stattgefunden hat und kein bedeutender Sachschaden entstanden ist.
Das mit dem nicht bedeutenden Sachschaden ist allerdings heutzutage in den meisten Fällen kaum zu schaffen, die Grenze liegt derzeit etwa bei 1.300 Euro - wenn ich mich recht erinnere. Und die sind bei einer lackierten Stoßstange oder einer verbeulten Fahrertür sicherlich ganz schnell zusammen gekommen.

Gruß,

Florian.