Auskunftspflicht /Auskunftsrecht

Ein unterhaltspflichtiger Kindesvater verschweigt der Kindesmutter die Adresse seines Arbeitgebers, bei gemeinsamen Sorgerecht! Ist er nicht dazu verpflichtet, der Kindesmutter die Adresse mitzuteilen? Der KV weicht immer aus, er wäre unter seinem Handy 24 Stunden erreichbar!!! Wohnanschrift ist bekannt.

LG
Betty

Hallo Betty,

ich verstehe nicht, warum die Kindesmutter wissen will, wo er arbeitet. Das geht sie m. E. im Grunde auch nichts an. Solange er den Unterhalt pünktlich zahlt, besteht auch kein Anlass, an den Arbeitgeber heranzutreten. Vielleicht hat er ja in der Vergangenheit auch mal schlechte Erfahrung gemacht und eine andere Ex-Freundin hat ihn beim Arbeitgeber schlecht gemacht hat (Stichwort: Stalking). Oder er ist in Wahrheit arbeitslos und möchte es gerne verschweigen. Nur weil sie ein Kind zusammen haben, heißt es nicht, dass er ihr gegenüber uneingeschränkt auskunftspflichtig ist. Es hat sie im Grunde nur sein Einkommen zu interessieren, da hiervon die Unterhaltshöhe abhängt. Aber wo das Geld herkommt, hat sie m. E. nicht zu interessieren.

Wenn er aber mit dem Unterhalt in Verzug ist, kann die Kindesmutter einen vollstreckbaren Titel erwirken, anschließend kann sie von ihm eine eidesstattliche Versicherung abverlangen und darin muss er den Arbeitgeber nennen. Daraufhin kann dann eine Gehaltspfändung erfolgen.

Gruß
Daniel

Hallo Daniel

vielen Dank für Deine ausführliche Antwort.
Die Kindesmutter hat bisher bloß Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt erhalten. Es ist ja so, dass das Jugendamt jetzt Einkommensnachweise verlangt! Bisher liegen sie dem JA noch nicht vor. Allerdings hat der Kindesvater widersprüchliche Angaben gemacht, so hat er z. B. der Kindesmutter mitgeteilt, er mache nur ein Praktikum und zum Jugendamt dass er in einem Arbeitsverhältnis steht. Es könnte sein, dass er wieder bei einem Freund arbeitet (wo er schon einmal ein Praktikum gemacht hat)und dort offiziell nur bis zum Selbstbehalt verdient, aber inoffiziell (schwarz!)es ganz anders ausschaut!
Eine Exfreundin gibt es nicht und Stalking kann auch ausgeschlossen werden, das weiss auch der KV.
Die Kindesmutter ist nicht daran interessiert an den Arbeitgeber heranzutreten, sie möchte nur Gewissheit, ob es mal wieder einer seiner Freunde ist!

Wenn weiterhin Unterhaltsvorschuss gezahlt wird, da der Kindesvater ja offiziell unter dem Selbstbehalt verdient, kann man dann über das Jugendamt so eine eidesstattliche Versicherung auch verlangen?

Und wie ist das eigentlich, muß der Kindesvater nicht sich weiter um eine besser bezahlte Arbeit bemühen?

Gruss
Betty
Hallo Betty,

ich verstehe nicht, warum die Kindesmutter wissen will, wo er
arbeitet. Das geht sie m. E. im Grunde auch nichts an. Solange
er den Unterhalt pünktlich zahlt, besteht auch kein Anlass, an
den Arbeitgeber heranzutreten. Vielleicht hat er ja in der
Vergangenheit auch mal schlechte Erfahrung gemacht und eine
andere Ex-Freundin hat ihn beim Arbeitgeber schlecht gemacht
hat (Stichwort: Stalking). Oder er ist in Wahrheit arbeitslos
und möchte es gerne verschweigen. Nur weil sie ein Kind
zusammen haben, heißt es nicht, dass er ihr gegenüber
uneingeschränkt auskunftspflichtig ist. Es hat sie im Grunde
nur sein Einkommen zu interessieren, da hiervon die
Unterhaltshöhe abhängt. Aber wo das Geld herkommt, hat sie m.
E. nicht zu interessieren.

Wenn er aber mit dem Unterhalt in Verzug ist, kann die
Kindesmutter einen vollstreckbaren Titel erwirken,
anschließend kann sie von ihm eine eidesstattliche
Versicherung abverlangen und darin muss er den Arbeitgeber
nennen. Daraufhin kann dann eine Gehaltspfändung erfolgen.

Gruß
Daniel