Moin Experten,
gegeben sei ein Mehrfamilienhaus in Wohneigentum.
Durch eine undichte Dachterrasse (=Sondernutzungsrecht Eigentümer A) sei ein Schaden an der Wohnung (=Sondereigentum) von Eigentümer B entstanden. Der Schaden sei nicht über die Haftpflicht der WEG versichert.
Wer bezahlt die Reparaturen sowohl an der Wohnung von B als auch an der Dachterrasse? A alleine? Oder die Eigentümergemeinschaft weil es ja nur Sondernutzungsrecht und kein Sondereigentum ist?
Gruß und Danke im Voraus
Stefan