Haftung bei Sondernutzungsrecht?

Moin Experten,

gegeben sei ein Mehrfamilienhaus in Wohneigentum.

Durch eine undichte Dachterrasse (=Sondernutzungsrecht Eigentümer A) sei ein Schaden an der Wohnung (=Sondereigentum) von Eigentümer B entstanden. Der Schaden sei nicht über die Haftpflicht der WEG versichert.

Wer bezahlt die Reparaturen sowohl an der Wohnung von B als auch an der Dachterrasse? A alleine? Oder die Eigentümergemeinschaft weil es ja nur Sondernutzungsrecht und kein Sondereigentum ist?

Gruß und Danke im Voraus
Stefan

Unter der Annahme, dass

  • die Teilungserklärung hierüber nichts aussagt. (z.B. besondere Verpflichtung des Dachgeschossausbauers)

  • keine Fahrlässigkeit vorlag (z.B. Verwalter war Defekt bekannt, er handelte aber nicht, um den den Schaden zu verhindern.

  • dann zahlt die Eigentümergemeinschaft die Reparatur der Dachterrasse , da Gemeinschaftseigentum.

  • der Schaden in Wohnung B bleibt dem Eigentümer B

Gruß n.

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