Firma A setzt Getriebe bei PKWs instand und gewährt Privatpersonen 2 Jahre Garantie.
Person B bringt sein Fahrzeug mit kaputtem Getriebe zur Firma A zur Reparatur und bestätigt danach, dass alles in Ordnung ist und fährt wieder mit dem PKW.
Nach einiger Zeit (die 2 Jahre sind noch nicht verstrichen) verkauft B sein PKW an Firma C, welche nach eininger Zeit einen Getriebeschaden feststellt. Es soll sich um einen Schaden handeln, der im Rahmen von Garantie und Gewährleistung von Firma A behoben werden soll.
Firma A sagt nun, dass weder Garantie, noch Gewährleistung auf Firma C übergegangen sind, da dies nur für Privatpersonen gilt.
Muss Firma A nun den PKW für Firma C kostenlos repararieren? Wenn ja, handelt es sich um Garantie oder Gewährleistung? Wo sind die passenden Paragraphen zu finden?
Muss Firma A nun den PKW für Firma C kostenlos repararieren?
Wenn ja, handelt es sich um Garantie oder Gewährleistung? Wo
sind die passenden Paragraphen zu finden?
Die gesetzliche Sachmangelhaftung gilt nur zwischen Käufer und Verkäufer, d.h hier zwischen B und C und ganz sicher nicht zwischen A und C.
Für die Beurteilung einer evtl. vorhandenen vertragliche Garantie braucht man eben jenes: den Garantievertrag. Was dieser dann im einzelnen vorsieht, ergibt sich nur aus der Lektüre.
Die Garantiezeit von 1 Jahr ist abgelaufen, es besteht zwischen Firma A und Person B noch 1 Jahr Sachmangelhaftung.
Person B verkauft nun den PKW an Firma C. Firma C sagt, sie habe den Gewährleistungsanspruch gegenüber A beim Kauf erhalten - er sei gesetzmäßig auf sie übergegangen und verlangt kostenlose Reparatur.
Sofern Firma C nur einen Anspruch gegenüber B hat (gibt es dazu evtl. einen Paragraphen?) - hat B denn immer noch einen Anspruch gegenüber A, obwohl er den PKW verkauft hat? Muss A, sofern Person B dies verlangt, kostenlos reparieren?
Die Garantiezeit von 1 Jahr ist abgelaufen, es besteht
zwischen Firma A und Person B noch 1 Jahr Sachmangelhaftung.
Sachmangelhaftung besteht ausschließlich auf Fehler, die bereits beim Zeitpunkt des Kaufs vorhanden waren. Ist dies zu beweisen?
Person B verkauft nun den PKW an Firma C. Firma C sagt, sie
habe den Gewährleistungsanspruch gegenüber A beim Kauf
erhalten - er sei gesetzmäßig auf sie übergegangen und
verlangt kostenlose Reparatur.
Dann hat Person B ein Problem. Er hätte ja als Privatmann Gewährleistung ausschließen können.
Sofern Firma C nur einen Anspruch gegenüber B hat (gibt es
dazu evtl. einen Paragraphen?) - hat B denn immer noch einen
Anspruch gegenüber A, obwohl er den PKW verkauft hat? Muss A,
sofern Person B dies verlangt, kostenlos reparieren?
Nein.
Das Fahrzeug gehört B nicht, also muss A auch nicht zahlen. Weder aus Garantie noch aus Gewährleistung.
Gruß
loderunner (ianal)
Btw., schau doch mal in FAQ:1152
Person B verkauft nun den PKW an Firma C. Firma C sagt, sie
habe den Gewährleistungsanspruch gegenüber A beim Kauf
erhalten - er sei gesetzmäßig auf sie übergegangen und
verlangt kostenlose Reparatur.
von gesetzmäßig kann überhaupt nicht die Rede sein. Ich bin jetzt etws unsicher, ob die Ansprüche des B ggü. A an C abgetreten werden könnten, aber spontan bin ich eher nicht dieser Meinung.
Unabhängig davon, wer nun Ansprüche erhebt, müßte derjenige nachweisen, daß der Mangel zum Zeitpunkt des Kaufes bereits vorhanden war. In der Praxis ist dies kaum darstellbar.