„Unabsehbar seien auch Belastungen für die Industrie, wenn etwa Telearbeitsplätze, die Rechner von Außendienstmitarbeitern oder sogar Bankautomaten einzeln für die Gebühr herangezogen würden.“
„Unabsehbar seien auch Belastungen für die Industrie, wenn
etwa Telearbeitsplätze, die Rechner von
Außendienstmitarbeitern oder sogar Bankautomaten
einzeln für die Gebühr herangezogen würden.“
(Zitatende) vor lachen vom Stuhl gefallen.
Ist das ernst zu nehmen … ?
Das ist so ernst zu nehmen wie der Zeitgenosse, der kürzlich im Existenzgründerbrett fragte, ob sich die Selbständigkeit noch lohnt, wenn man für den PC im Büro GEZ-Gebühr bezahlen muß.
Also rein theoretisch ist das richtig, da die Bankautomaten ans Internet angeschlossen sind.Aber ob das tatsächlich durchgesetzt wird, ist stark fraglich.Vorstellbar ist bei der GEZ alles.
Also rein theoretisch ist das richtig, da die Bankautomaten
ans Internet angeschlossen sind.Aber ob das tatsächlich
durchgesetzt wird, ist stark fraglich.Vorstellbar ist bei der
GEZ alles.
Hallo,
vor kurzem habe ich zur Vorstellung der GEZ folgendes Argument gehört.
Funktioniert aber nur bei Männern :
Die GEZ schlägt einmal mehr mit ihrer „Logik“ zu. Ich soll also Gebühren dafür zahlen, dass ich ein internetfähiges Gerät besitze, auch wenn ich gar keinen Internetanschluss habe.
Tja, dann werde ich mal ganz schnell Kindergeld beantragen. Ich habe zwar noch keine Kinder aber das Gerät ist vorhanden.
Irgendwie kann ich der Aussage nicht folgen. Männer können alleine erstaunlich wenig Kinder kriegen. Frauen hingegen fehlt nur eine kleine Winzigkeit …
Also rein theoretisch ist das richtig, da die Bankautomaten
ans Internet angeschlossen sind.
Eben. Es ist ja alles da was an Hardware gebraucht wird. Auf einigen läuft Windows, die meisten haben ein Modem, die in den Banken sogar Ethernet.
Aber ob das tatsächlich
durchgesetzt wird, ist stark fraglich.
Das ist auch nicht der Punkt der Person A beunruhigt. Der Punkt ist: wieso gibt es eine Vorschrift/Gesetz/Erlass die so schwammig formuliert ist und einem Verein wie der GEZ solche Möglichkeiten offen läst ? Werden die Teile einfach abgenickt ohne dass jemand das liest ?
also ich warte noch darauf das die GEZ auf Fensterscheiben
gebühren nimmt, denn man Könnte ja beim Nachbarn mitschauen.
Hier ist, da es sich beim Fenster um ein Angebot zur Nutzung einer öffentlichen Aufführung handelt, nicht die GEZ sondern die GEMA zuständig. Die Gebührenhöhe für den Fensterbesitzer richtet sich dabei nach Fenstergrösse, Qualität der Schallisolierung und verwendetem Muster auf den Fenstervorhängen. Für den Fensterbenutzer hingegen fällt keine Gebührenpflicht an.
Bei Blümchenmuster und Mindestabdeckungsgrad des Fensters durch die Gardine von mind. 95% und einer maximalem Grösse der einzelnen nicht abgedeckten Flächen von 2,732 qmm entfällt m. W eine Gebührenpflicht.
Ja.
Allerdings halb so schlimm, wie es erstmal erscheint. Normalerweise sollten auch in der Bank, vor der der bankautomat steht, Computer existieren. Für die die Bank ebenfalls GEZ zahlen muss. Und weil man als Firma pro Standort nur einmal zahlt, ist der bankomat wurscht.
Gruß
loderunner
Ja.
Allerdings halb so schlimm, wie es erstmal erscheint.
Normalerweise sollten auch in der Bank, vor der der
bankautomat steht, Computer existieren. Für die die Bank
ebenfalls GEZ zahlen muss. Und weil man als Firma pro Standort
nur einmal zahlt, ist der bankomat wurscht.
Nun stehen in vielen grösseren Einkaufzentren auch Automaten. Und zwar nur Automaten, ohne Bank hinten dran. Die Automaten gehören der Bank und das ist ein separater Standort. Die wären dann doch fällig, oder ?
Nun stehen in vielen grösseren Einkaufzentren auch Automaten.
Und zwar nur Automaten, ohne Bank hinten dran. Die Automaten
gehören der Bank und das ist ein separater Standort. Die wären
dann doch fällig, oder ?
Ja.
Btw., in einem anderen Artikel schreibst Du was in der Art:
‚was die Gez sich rausnimmt‘, ‚schwammige Gesetze‘ etc.
Die GEZ nimmt sich gar nichts raus. Die zieht nur ein. Rausnehmen tun sich höchsten die Sendeanstalten. Und die auch nur genau das, was der Gesetzgeber beschließt.
Gruß
loderunner
Also rein theoretisch ist das richtig, da die Bankautomaten
ans Internet angeschlossen sind.
Eben. Es ist ja alles da was an Hardware gebraucht wird.
Ich bezweifle, dass die Rechner am Bankautomaten ausreichenden Hauptspeicher und Prozessorleistung haben, um damit fernzusehen (radiohören sollte möglich sein, aber fernsehen? Ich glaube nicht).
off topic: dieser GEZ-Wahnsinn ist ansteckend
auch in der Schweiz gilt: . … hält … Computer mit Internet-Zugang und Software zur Wiedergabe von Rundfunk- oder Fernsehinhalten („Mediaplayer“) für gebührenpflichtig. http://www.heise.de/newsticker/meldung/79174/from/at…
Also rein theoretisch ist das richtig, da die Bankautomaten
ans Internet angeschlossen sind.
Eben. Es ist ja alles da was an Hardware gebraucht wird.
Ich bezweifle, dass die Rechner am Bankautomaten ausreichenden
Hauptspeicher und Prozessorleistung haben, um damit
fernzusehen
Die Dinger haben erstaunlich viel Power weil sie sehr hohe Verschlüsselungen fahren müssen. Die Zeiten der 486 in Bankautomaten ist vorbei. Heute sind es Xscales, C3 (wegen dem eingebauten AES) oder Geodes (weils billiger ist). Die können durchaus Videos abspielen. Keine DVDs bei voller Auflösung aber für das streaming Video der ÖR reicht es.
Und was den RAM angeht: da läuft sehr oft ein embedded windows drauf. Schon alleine dafür braucht man 24 MB. Videoplayer für palm kommen mit 6 MB aus…
ist ja eigentlich ein Nebenkriegsschauplatz, aber:
Und was den RAM angeht: da läuft sehr oft ein embedded windows
drauf. Schon alleine dafür braucht man 24 MB. Videoplayer für
palm kommen mit 6 MB aus…
Mag alles sein, aber wahrscheinlich ist der RAM so kalkuliert, dass Windows gerade eben so läuft… und dann is da nix mehr mit 6 MB für nen Videoplayer plus natürlich Buffering des Streaming, das wohl mangels Speichermedium auch im RAM durchgeführt werden muss.
Nun stehen in vielen grösseren Einkaufzentren auch Automaten.
Und zwar nur Automaten, ohne Bank hinten dran. Die Automaten
gehören der Bank und das ist ein separater Standort. Die wären
dann doch fällig, oder ?
Ja.
Btw., in einem anderen Artikel schreibst Du was in der Art:
‚was die Gez sich rausnimmt‘, ‚schwammige Gesetze‘ etc.
Die GEZ nimmt sich gar nichts raus. Die zieht nur ein.
Rausnehmen tun sich höchsten die Sendeanstalten. Und die auch
nur genau das, was der Gesetzgeber beschließt.
und ich ähmm… Person A regt sich darüber auf dass der Gesetzgeber ein so kritisches Dokument einfachso ohne lange nachzudenken abnickt. Gibt es da keinen Staatsaparat der mal drüber kuckt ob der Text so stimmt ?
64MB standard, 128MB als Option. 256MB für die xp* Versionen. Gründe:
http://www.tritonatm.com/en/products/faq.php => „Does Triton’s software support third party application extensions?“. Die Werbung/screensaver auf den Dingern sind in Flash oder HTML gemacht. Man kann gar nicht vorhersagen wieviel RAM gebraucht werden wird.
Die Xscale-Boards sind Standardteile. Die werden nicht nur bei ATMs sondern auch für Bahnbuchungsterminals (auch GEZ ?), Kaffemaschinen und anderes Kleinzeug eingesetzt. Es lohnt sich einfach nicht eine Kleinserie mit nur 32MB RAM zu produzieren.
Nur die ganz, ganz doofen (im Fall Triton alle Serien ohne Buchstaben), die gar keine Bilder anzeigen können werden mit weniger (512 KB oder 2 MB) ausgeliefert. Da läuft auch kein windows sondern etwas das Triton selbst gebastelt hat. Die können gar nix ausser Geld rausgeben. Kontostand abfragen, internationale Karten,… alles das fehlt dann. Selbst die Kontodrucker in der Sparkasse haben mehr umpf.
und ich ähmm… Person A regt sich darüber auf dass der
Gesetzgeber ein so kritisches Dokument einfachso ohne lange
nachzudenken abnickt. Gibt es da keinen Staatsaparat der mal
drüber kuckt ob der Text so stimmt ?
Rechtsexperten sind sich mittlerweile sicher das die neue Gebühr für Handys und PCs nicht kommen wird, weil sie (Trommelwirbel) VERFASSUNGSWIDRIG ist! (Taaa daaaaaa)
Begründung: Nicht kontrollierbar, ob das einzelne Handy jetzt gemeldet werden muß (von den persönlichen Voraussetzungen her) und technisch in der Lage ist…
Wer freiwillig sein Handy angibt muss demnach Gebühren zahlen, wer dies nicht tut (bei gleichen persönlichen Voraussetzungen und gleicher technischer Ausstattung) würde nie belangt werden können. Gleiches für Rechner (zB Bankautomaten). Sollte eine Bank argumentieren das ihr Automat ja garnicht technisch in der Lage ist Radio oder TV wiederzugeben, die andere dies aber versäume…
Genauso mit Rechner-Systemen. Gerade in einigen Banken laufen noch AS-400… zwar Museumsreif aber für deren Zwecke total geeignet. Da dürfte der Nachweis nicht sooooo schwer sein das damit nix Radiohören geht.