KFZ-Unfall

Hallo,
Herr X rutschte beim Ausparken von der Kupplung ab. Dadurch machte sein Auto einen kleinen Satz nach hinten und stieß an das hinter ihm parkende Fahrzeug an (nicht schräg). Da an beiden Autos kein Schaden erkennbar war, entfernte sich Herr X vom Unfallort. Zeugen allerdings notierten sein Nummernschild und der Besitzer des gerammten Autos erstattete Anzeige wegen einer Schramme auf dem Nummernschild (Längsschramme plus leichte Einbeulung) und wegen Beschädigung des Spoilers. Außerdem wird nun auch noch von Fahrerflucht gesprochen.

Der Haken dabei: Die Stoßstange von Herrn X´ Fahrzeug ist deutlich höher als die Schramme auf dem Nummernschild des gerammten Fahrzeugs. Und auch die Beschädigung des Spoilers leuchtet Herrn X aufgrund der an seinem eigenen Fahrzeug gemessenen Stoßstangenhöhe nicht ein. Laut Gutachter liegt ein Schaden von 1300 Euro vor. Wie soll sich Herr X nun verhalten?

Danke für Tipps.

Gruß Rüdiger

Der Haken dabei: Die Stoßstange von Herrn X´ Fahrzeug ist
deutlich höher als die Schramme auf dem Nummernschild des
gerammten Fahrzeugs. Und auch die Beschädigung des Spoilers
leuchtet Herrn X aufgrund der an seinem eigenen Fahrzeug
gemessenen Stoßstangenhöhe nicht ein. Laut Gutachter liegt ein
Schaden von 1300 Euro vor. Wie soll sich Herr X nun verhalten?

Da sich bei Unfaellen meist die Stossstange des einen Pkw unter die des anderen schiebt, stimmen die Anstosshoehen fast nie ueberein. D.h. A kann durchaus diesen Schaden verursacht haben.
Ein Anwalt ist zu empfehlen.

DM

Servus

Ein Anwalt ist zu empfehlen.

Ausnahmsweise nicht. Der vermeintlich Geschädigte soll erstmal versuchen, seine Ansprüche bei der Haftpflichtversicherung geltend zu machen. Für solche Fälle bezahlt man die nämlich.

Hoppla, da war ich ein wenig voreilig. Sollte eine Anzeige wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort eintrudeln, ist der Anwalt natürlich wieder Gold wert.

Hallo,
Du meinst sicherlich den Verursacher, der den Schadenfall seiner Haftpflichtversicherung melden sollte - dann wird ein Schuh draus…
Dachsgruß

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Der vermeintlich
Geschädigte soll erstmal versuchen, seine Ansprüche bei der
Haftpflichtversicherung geltend zu machen.

Hallo,
Du meinst sicherlich den Verursacher, der den Schadenfall
seiner Haftpflichtversicherung melden sollte

Wenn ich den gemeint hätte, hätte ich es so geschrieben. Der Geschädigte hat einen direkten Anspruch gegen den Versicherer. Dort sitzen fiese Möppe rum, die den ganzen Tag nichts anderes tun, als Ansprüche abzuwehren, indem sie zB Gegengutachten einholen oder einfach eine Zermürbungstaktik fahren, indem sie in aller Seelenruhe abwarten, ob der Geschädigte sich denn auch zu klagen traut.

Wenn die sich bereit erklären, die Drecksarbeit zu machen, sollte man sie es auch machen lassen. Dafür werden sie ja auch fürstlich entlohnt.

Natürlich hat der Versicherte daneben auch eine Meldepflicht, aber das ist eine andere Geschichte.

Hallo an alle,

vielen Dank für die Antworten! Ich werde das dem Unfallverursacher weitergeben.

Gruß Rüdiger

Genau deshalb meinte ich ja: ANWALT!!! :wink:owt
owt

Finger weg von Anwalt!!
„da an beiden Autos kein Schaden erkennbar war“
Ist mangelnde Sorgfaltspflicht! Person A hatte mal mit der Anhängerkupplung ein golfballgroßes Loch (2mm tief, höchstens) ins Nummernschild des Hintermanns (B) gefahren. B sah A weggehen (nachdem dieser beide Autos sorgfältig angeschaut hatte) und rief die Polizei. B wies nach, dass die Stoßstange verrutscht sei, Schaden etwa 400€. Viel Geld, viel Nerven und einem Gerichtstermin später war A wegen o.g. zu Schadensersatz (macht die Versicherung) und 150€ Geldbuße wg. „Unerlaubten Entfernen vom Unfallort“ verdonnert worden.
Den Anwalt kannst Du Dir getrost sparen. Gib zu, dass nicht sorgfältig genug hingeschaut hast, zahle die Geldbuße und lass die HPVers. den Schaden ersetzen.

gruß
jartUl

Hallo!

Den Anwalt kannst Du Dir getrost sparen. Gib zu, dass nicht
sorgfältig genug hingeschaut hast, zahle die Geldbuße und lass
die HPVers. den Schaden ersetzen.

Mmhhh…das Problem ist aber, dass es bei einem Schaden von angenommenen 1300 Euro genau um eine wichtige Grenze geht. Da kann sich nämlich neben einer Geldbuße, die eigentlich bei einem Strafverfahren keine Geldbuße ist, sondern eine Geldstrafe, u.U. noch die Fahrerlaubnis entzogen werden, wenn man mal in den § 69 II Nr.3 StGB schaut…neulich erst erlebt…und wenn man mal erlebt hat, wie unappettitlich es aussehen kann, wenn ein alter gestandener Strafrichter seinen Frust an einem nicht vertretenen Angeklagten auslässt, der von der ganzen Situation schon fast überfordert ist - also ich habe immer wieder Mitleid mit Angeklagten, die sich, weil sie ohne Anwalt aufschlagen, vollkommen um Kopf und Kragen reden und auch nicht hinbekommen, an den richtigen Stellen die Dinge zu erwähnen, die in der Regel zu einem milderen Urteil führen.
Im ernst: Ich persönlich würde ein Strafverfahren nicht ohne Rechtsanwalt durchziehen wollen, wenn es denn zu einem kommt.

Gruß,

Florian.

1300Euro-Grenze

Mmhhh…das Problem ist aber, dass es bei einem Schaden von
angenommenen 1300 Euro genau um eine wichtige Grenze geht. Da
kann sich nämlich neben einer Geldbuße, die eigentlich bei
einem Strafverfahren keine Geldbuße ist, sondern eine
Geldstrafe, u.U. noch die Fahrerlaubnis entzogen werden, wenn
man mal in den § 69 II Nr.3 StGB schaut.

Hi Florian,
die Grenze kannte ich nicht, und lässt alles in anderem Licht erscheinen. Sprach nur aus eigener Erfahrung. Wichtig wäre noch, ob im Protokoll der eigenen Aussage irgendwas von „habe den Rums bemerkt und keinen Schaden feststellen können“ steht. Das hatte in dem von mir geschilderten Fall den Ausschlag gegeben.

gruß
jartUl