Hallo,
wenn wieder ein Straftäter aufgrund eines positiven Gutachtens freigelassen wird und Leute überfällt, ausraubt und umbringt, wie wird dann der verantwortliche Gutachter bestraft?
Danke
Sawyer
Hallo!
wenn wieder ein Straftäter aufgrund eines positiven Gutachtens
freigelassen wird und Leute überfällt, ausraubt und umbringt,
wie wird dann der verantwortliche Gutachter bestraft?
Er muß Dich beim Wasserverbrauch unterbieten, genau wie Du seinen Kühlschrank abschaffen und Dir außerdem beim Sortieren des Inhalts anderer Leute Mülltonnen helfen.
Danke
Sawyer
Bitte
Wolfgang
Hallo!
Bitte andere Vorschläge
Die Frage kann man so nicht beantworten. In der Regel kommt eine Bestrafung wegen fahrlässiger Körperverletzung oder fahrlässiger Tötung in Betracht. Dazu muss die Entscheidung aber objektiv sorgfaltswidrig gefallen sein. Allein die Tatsache, dass der Freigelassene jemanden verletzt oder tötet, ist dafür kein Beweis. Würde sich aber nun herausstellen, dass der Gutachter fahrlässig gehandelt hat, wäre eine Strafbarkeit durchaus drin.
Theoretisch möglich, aber praktisch eher fernliegend, wären auch entsprechende Vorsatzdelikte.
Levay
Danke Levay!
Ziel ist eine bedingte Strafe, die automatisch einsetzt, wenn ein Straftäter rückfällig wird.
Theoretisch möglich, aber praktisch eher fernliegend, wären
auch entsprechende Vorsatzdelikte.
Hi,
Ziel ist eine bedingte Strafe, die automatisch einsetzt, wenn
ein Straftäter rückfällig wird.
Wie soll das funktionieren?
Um sicher zu gehen, würde niemand mehr ein Gutachten
auf Freilassung stellen --> es würden keine Gutachter mehr
gebraucht.
Ist das die Absicht?
Elke
Hallo!
Ziel ist eine bedingte Strafe, die automatisch einsetzt, wenn
ein Straftäter rückfällig wird.
Bemerkungen über Mülleimer und Spaß beiseite: Die Meinung „Einsperren und Schlüssel wegwerfen“ ist zwar mancherorts populär, aber wenig hilfreich und hat in einem Rechtsstaat nichts verloren. Man kann sich sogar über Sinn und Unsinn von Freiheitsstrafen streiten, denn durch schlichtes Wegsperren ist in vielen Fällen niemandem geholfen.
Wie alle Menschen können sich auch Gutachter irren, wobei noch gar nicht feststeht, daß sich ein Gutachter vertan hat, wenn ein Täter erneut straffällig wird. Schließlich kann man bei keinem Menschen - bei Dir nicht und bei mir auch nicht - die sichere Prognose wagen, daß er niemals straffällig werden wird.
Abgesehen davon halte ich es für völlig abwegig, einen Menschen bestrafen zu wollen, weil Beurteilung und die Prognose des zukünftigen Verhaltens eines anderen Menschen nicht zutreffen. Wir können nun mal nur sehr begrenzt in die Zukunft sehen. Oft gelingt es nicht einmal, das Hier und Jetzt richtig einzuschätzen und sogar bei der Bewertung der Vergangenheit kann man sehr unterschiedlicher Ansicht sein.
Weil Haftstrafen in vielen Fällen bestenfalls einen höchst fragwürdigen Erfolg bringen, liegt es im Interesse des Gemeinwesens, Menschen bei guter Sozialprognose wieder eine - eventuell auch vorzeitige - Chance zu geben, Fuß zu fassen. Die Chance wird jedenfalls durch lange Haft nicht besser.
Aber so genau weiß ich gar nicht, was diese Diskussion soll. Wir haben bei uns kein drückendes Kriminalitätsproblem und wir haben vor allen Dingen keines, daß sich mit markigen Forderungen nach Strenge, Durchgreifen o. ä. lösen ließe.
Die Überschrift habe ich verändert, weil es die abschreckende Wirkung harter Strafen bei vielen Delikten gar nicht gibt. Es wirkt abschreckend, wenn bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung 20.000 € statt 20 € fällig werden, aber ein Totschlag oder gar ein Mord geschieht vermutlich nur sehr selten unter kühler Kalkulation der zu erwartenden Strafe. Du kannst Du gerne über New Orleans schlau machen, wie sich dort die Androhung wirklich drastischer Strafen auf die aktuelle Zahl der täglich verübten Morde auswirkt.
Gruß
Wolfgang
Ist das die Absicht?
Elke
Genau so soll es sein. Bevor Gutachten und Gegengutachten erstellt werden, kann gleich ein Richter entscheiden, dass das Risiko zu groß ist.
Schöne Grüße
Sawyer
Gruß
Wolfgang
Dass die deutsche Justiz schon tausend Mal versagt hat, dürfte unstreitig sein, wenn man die vielen unschuldigen Opfer betrachtet. Deswegen sollten die Hinterbliebenen entscheiden, was mit Mördern und Vergewaltigern geschieht.
Sawyer
Deswegen sollten die Hinterbliebenen entscheiden,
was mit Mördern und Vergewaltigern geschieht.
Am trolligen Verhalten hat sich offenkundig nichts geändert. Schade um die Mühe.
Hallo!
betrachtet. Deswegen sollten die Hinterbliebenen entscheiden,
was mit Mördern und Vergewaltigern geschieht.
Ich finde, man würde ihnen eine zu große Last aufbürden. Man sollte lieber die Todesstrafe festschreiben, die Kastration für Sexualverbrecher und notorischen Dieben schlagen wir die verfluchte Klauhand ab…
Oder wir bleiben bei der Einsicht, das Strafe nicht allein der Vergeltung dient, dabei, dass drakonische Strafen niemanden abschrecken und dass auch für noch so unsympathische Zeitgenossen die Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes gilt.
Letzteres ist mir, trotz der oft schicksalhaften und diskussionsträchtigen Einzelfälle lieber als ersteres.
Florian.
Schade um die Mühe.
Die Mehrheit von Toten wirkt sich leider nicht aus.
Hi,
Es kommt darauf an ob der Gutachter fahrlässig, grob fahrlässig oder gar mutwillig gehandelt hat.
Was zu beweisen wäre.
nicki
Schade um die Mühe.
Die Mehrheit von Toten wirkt sich leider nicht aus.
Spannend bleibt aus meiner Sicht, wann Du endlich merkst, daß Du Dir mit Deinen Auftritten hier keinen Gefallen tust, sondern Dich selbst immer weiter in die Ecke der zu ignorierenden Mitglieder stellst.
C.
Dass die deutsche Justiz schon tausend Mal versagt hat, dürfte
unstreitig sein, wenn man die vielen unschuldigen Opfer
betrachtet. Deswegen sollten die Hinterbliebenen entscheiden,
was mit Mördern und Vergewaltigern geschieht.
Steuerbetrüger sollten von Hartz IV-Empfängern gerichtet werden, Diebe von Geschäftsleuten, notorische Prozeßhanseln von entnervten Staatsanwälten und Forentrolle von anderen Forentrollen.
Wie hiermit gern geschehen
Schorsch
Spannend bleibt aus meiner Sicht, wann Du endlich merkst, daß
Du Dir mit Deinen Auftritten hier keinen Gefallen tust,
Spannend ist vielmehr, wann endlich der erste Richter gehenkt wird.
Das ist ja interessant.
Was ist denn, wenn er „grob fahrlässig“ gehandelt? Und was gilt, wenn er „fahrlässig“ handelte? Und was meinst du genau mit „mutwillig“?
Bitte mit §-Angabe, danke. Das aktuelle StGB liegt mir vor. Die Nummern reichen.
Levay
Spannend bleibt aus meiner Sicht, wann Du endlich merkst, daß
Du Dir mit Deinen Auftritten hier keinen Gefallen tust,Spannend ist vielmehr, wann endlich der erste Richter gehenkt
wird.
Nun ja… wenn der Richter FJW heisst… dann könnte das Team das endlich mal machen 
Gruss Ivo
Schade um die Mühe.
Die Mehrheit von Toten wirkt sich leider nicht aus.
Spannend bleibt aus meiner Sicht, wann Du endlich merkst, daß
Du Dir mit Deinen Auftritten hier keinen Gefallen tust,
sondern Dich selbst immer weiter in die Ecke der zu
ignorierenden Mitglieder stellst.
Immer weiter? Geht das noch? Ich würd’ sagen er hat die Wand schon seit langem erreicht…
DW.
Hy Levay,
sind wir hier denn überhaupt im Bereich entsprechender Fahrlässigkeitsdelikte?
Ich meine, ist die Tat eines aufgrund des Gutachten freigelassenen dem Gutachter objektiv zurechenbar? Adäquanz, kein Problem, aber mit der objektiven Zurechenbarkeit habe ich so mein Problem.
Gruß
Dea
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