Hallo, Ihr Lieben
Ich saß vorgestern beim Friseur und die Damen dort unterhielten sich über folgendes Thema:
Ein Mann mit einem unehelichen Kind, für das er korrekt Unterhalt zahlt und das Kind auch einmal die Woche sieht, hat eine neue Lebenspartnerin. Nun möchte diese neue Partnerin, dass er zu ihr zieht. Er sagte aber, dass er das nicht wolle. Begründung: Sollte er arbeitslos werden und den Unterhalt für sein Kind nicht mehr zahlen können, dann könnte die Mutter Unterhalt von der neuen Partnerin verlangen (wenn diese entsprechend verdient), da beide in einer Lebensgemeinschaft leben.
Ich verstehe vom deutschen Recht nicht ganz so viel und halte daher vieles für möglich. Aber das hört sich doch etwas sehr ungewöhnlich an.
Muss eine Lebenspartnerin in eheähnlicher Gemeinschaft für den Unterhalt des unehelichen Kindes ihres Partners tatsächlich aufkommen, wenn er nicht zahlen könnte???
Wer bringt mal Licht ins Dunkle???
DANKE EUCH
Ilka