egal ob die Person sich für das Berliner Testament entscheidet, sollten die Parteien darauf achten, dass auch der überlebende Ehegatte nach dem Tod des Erstversterbenden das Testament noch ändern kann.
Wäre Person X gut beraten das „Berliner Testament“ zu wählen?
In Fragen eines wasserdichten Testaments sind der/die zukünftigen Erblasser gut beraten, einen Rechtsanwalt zu bemühen. Als juristischer Laie weiß ich nur, daß es eine Menge Fußangeln gibt und als einigermaßen lebenserfahrener Mensch ist mir nicht entgangen, daß manche Leute keine Verwandten kennen, wenn es darum geht, an ein Erbe zu kommen.
Einer notariellen Beglaubigung bedarf es nicht. M. W. muß ein Testament handschriftlich verfaßt sein und muß unterschrieben sein. Ein Datum sollte nicht fehlen, damit es keine Unsicherheiten gibt, was denn wirklich der letzte Wille war, wenn mehrere Testamente auftauchen. Das kann durchaus passieren, wenn man Jahre oder gar Jahrzehnte später ein ganz anders lautendes Testament zu Papier bringt und die ursprüngliche Fassung, die irgendwo schmort, längst vergessen hat.
Ich bedanke mich im voraus für die Antworten (oder Links?) für
diesen hypothetischen Fall.
Ich habe die FAQ und das Archiv gelesen aber keine direkten
Antworten gefunden