Hallo Mitexperten,
die Diskussion über die Verfassungsmäßigkeit der geplanten Gesundheitsreform im Bereich der PKV ist ja im vollen Gange (Verstoß gg. Art. 3 und 6 GG beim Ausschluß der Steuerfinanzierung der privat versicherten Kinder, Verletzung der Eigentumsgarantie des Versichertenkollektivs bei der Portabilität von Altersrückstellungen, Verletzung der Berufs- und Vertragsfreiheit der PKV durch Kontrahierungszwang beim Basistarif, Verletzung der Vertragsfreiheit der Bestandsversicherten durch Portabilität und Deckelung des Basistarifs und daraus folgende Belastung der Bestandsversicherten, …).
In den Niederlanden hat jetzt ein Privatversicherer anlässlich der Gesundheitsreform 2006 gegen den Staat geklagt, u.a. auch wegen des Kontrahierungszwangs, der dort auch eingeführt wurde (Niederlande hatte auch ein System von PKV und GKV, allerdings gab es keine Möglichkeit der freiwilligen Versicherung und die PKV wurde auch im Umlageverfahren mit festen Beiträgen ohne Altersrückstellungen betrieben, so dass die Lösung dort hieß: Weg mit der staatlichen GKV). Er rügt die Verletzung europäischen Rechts. http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/site/de/oj/2006/…
In verschiedenen Artikeln ist jetzt von Verstößen der niederländischen Reform gegen die Schadensversicherungsrichtlinie, Dienstleistungsrichtlinie und auch schon antizipiert gegen die wahrscheinlich kommende EU-Gesundheitsrichtlinie die Rede.
Die Gesundheitsreform in Deutschland 2006 wird sicher in den nächsten Monaten ein Quell der Freude für die Rechtswissenschaft.
Hat sich jemand schon über die Vereinbarkeit der deutschen Gesundheitsreform mit EU-Gemeinschaftsrecht Gedanken gemacht?
Grüße
EK