Du schreibst, dass sich der Mehrheitsgesellschafter evtl.
treuwidrig verhält. Ist das der Fall, wenn er sich gegen die
Liquidation ausspricht, obwohl mit der GmbH keine Geschäfte
mehr abgewickelt werden? Das ist ja interessant!
hi,
nicht so einfach. es könnte ein rechtsmissbrauch vorliegen. die frage ist doch, was treibt den mehrheitsgesellschafter zur ablehnenden haltung? wenn die gmbh als solche die geschäfte eingestellt hat und der geschäftsführer auch nicht mehr tätig werden will, dann ist die liquidation der weitere schritt. hier liegt nahe, dass der mehrheitsgesellschafter geld aus der gesellschaft genommen hat (ggf. untreue) und diese ja bei einer liquidation zurückzahlen müsste.
bsp. GmbH mit 25.000 Euro Stammkapital, keine Geschäftstätigkeit. Jetzt ist die Frage, was mit dem Kapital passierte. Das Stammkapital wird ja nicht auf ein Sparbuch der GmbH geparkt, sondern die GmbH soll ja damit wirtschaften.
Also im besten Fall steht in der Bilanz nach einigen Jahren:
aktive
Bankguthaben 100.000
passive
Stammkapital 25.000
Gewinnrücklaen 75.000
Also könnten nun an die Gesellschafter 100.000 ausgekehrt werden.
Wenn die Geschäfte nicht so gut liefen, siehts ggf. so aus:
aktive
Bankguthaben 100
passive
Stammkapital 25.000
Verlustvorträge -24.900
Dann sind wohl nur 100,- verteilbar.
Irgendwo dazwischen liegt die Wahrheit.
Im 1. Fall kann es aber auch so aussehen
aktive
Bankguthaben 1.000
Forderungen aus Darlehen an Gesellschafter A 99.000
passive
Stammkapital 25.000
Gewinnrücklaen 75.000
Hier stehen nach Liquidation auch 100.000 zur Verfügung, aber hier müsste im Liquiverfahren erstmal die Forderung gg. den A eingeholt werden. Ist der privat gerade pleite oder nicht liquide siehts schwer aus. Dann stellt sich auch die Frage, ob A für das Darlehen auch Zinsen gezahlt hat oder ob er am Minderheitsgesellschafter vorbei die Gesellschaft kalt liquidieren will, frei nach dem Motto: alles Geld auf mein Privatkonto, Liquidation machen wir nicht.
Jetzt dürfte alles klar sein. Nebenbei: alle Veränderungen die Gesellschaft als solche betreffend (Kapitaländerungen incl.) sind notariell zu beurkunden.
Mfg vom
showbee