Rechnung ohne Auftrag und Reparaturleistung

Familie X hatte eine defekte Waschmaschine, 2 Monate nach Ablauf der Garantie. Ein (ehemaliger) Freund A bot seine Hilfe an und ließ sie von einem Bekannten B abholen, der sie reparieren könnte. Familie X hatte zuvor klar gestellt, dass sie in die Maschine nichts investieren würde, in der Annahme, dass eine Reparatur u.U. teurer käme als eine neue Maschine. B hat die Maschine dann (ohne Wissen der Familie X) weiter gegeben an eine Firma C, die wohl ein defektes Teil über Garantie ersetzt hatte. Zeitraum: ein dreiviertel (nervenzerrendes) Jahr.
Maschine kam jedoch defekt zurück. B wurde darüber informiert. Aber das war’s auch. Im Übrigen hat B einen Elektro-Hausgeräte Service.
Jetzt, nach eine halben Jahr erhält Familie X von B eine Rechnung in Höhe von 200,56 €! Inhalt: Für die Reparatur Ihrer Waschmaschine „sauber“ gemäß Ihrem Auftrag berechne ich Ihnen wie folgt: Reparatur durch Fremdfirma Kundendienst „sauber“
1 Elektronik mit Eeprom gewechselt durch Fremdfirma (Firma x).
Muss Familie X zahlen? Es wurde nie ein Auftrag erteilt.

P.s. da nun nach einem nervenzerreißenden dreiviertel Jahr ohne Waschmaschine Familie X am Ende war, hatten sie dann (Waschmaschine ging ja nicht) tatsächlich einen Waschmaschinen-Reparaturservice kommen lassen! Und der sagte, dass die Maschine so kaputt ist, dass die Reparaturkosten eine Neuanschaffung übersteigen würden! Dafür hatte Familie X dann tatsächlich einen Auftrag! Ja, jedenfalls hat Familie X dann eine neue Maschine gekauft und die alte entsorgen lassen. Und das vor einem halben Jahr!

Hat jemand so etwas ähnliches schon erlebt? Davon gehört? Und wie ist das ausgegangen? Gibt es Ideen zur Lösung?

Hi riwe,
der Fall ist eindeutig: kein Auftrag - kein Geld. Selbst wenn Familie X einen Auftag erteilt hätte: Da die Maschine defekt zurückgegeben wurde, braucht auch der Repataturversuch nicht beahlt werden.

Wolfgang D.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Ja, so hat’s Familie X gemacht! Vielen Dank!

Hat geschrieben:
…in der Anlage Rechnung zu unserer Entlastung zurück. Es muss sich hierbei um ein schreibtechnisches Versehen handeln, es wurde kein Auftrag erteilt und keine Reparaturleistung erbracht.

Hoffentlich, war’s das. Aber ich glaub’s noch nicht ganz. Ich werde berichten.

Liebe Grüße_riwe

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

So einfach nicht

Hi riwe,
der Fall ist eindeutig: kein Auftrag - kein Geld. Selbst wenn
Familie X einen Auftag erteilt hätte: Da die Maschine defekt
zurückgegeben wurde, braucht auch der Repataturversuch nicht
beahlt werden.

Hallo,

Punkt 1 stimme ich zu.

Aber wenn ein Werkvertrag geschlossen aber nicht ordnungsgemäß erfüllt wurde, ist das mit „einfach nicht zahlen“ sicher nicht getan. Hier muss gerügt und nachgebessert werden, bevor man sagt „nix Kohle“.

Gruß

S.J.