Folgende Frage zum Thema Erbschaft bzw. Scheidung
Situation 1:
Mann hat vor der Ehe ein Haus geerbt und bringt es in die Ehe mit ein. Muss bei Scheidung Haus komplett geteilt werden oder nur der Zugewinn?
Situation 2:
Mann erbt während der Ehe ein Haus.
Muss bei Scheidung Haus komplett geteilt werden oder nur der Zugewinn?
Danke
Hofmann Matthias
Hallo,
für beide Fälle gilt zunächst: nein, nur eine eventuelle Wertsteigerung würde in den Zugewinnausgleich fallen.
Situation 1:
Mann hat vor der Ehe ein Haus geerbt und bringt es in die Ehe
mit ein. Muss bei Scheidung Haus komplett geteilt werden oder
nur der Zugewinn?
Es handelt sich um das so genannte Anfangsvermögen.
Situation 2:
Mann erbt während der Ehe ein Haus.
Muss bei Scheidung Haus komplett geteilt werden oder nur der
Zugewinn?
Auch in diesem Fall wird das Haus dem Anfangsvermögen gem. § 1374 Abs. 2 BGB hinzugezählt:
http://dejure.org/gesetze/BGB/1374.html
Gruß Holger