Hallo, folgende Lösung würde mich interessieren zum Problem am Beispiel von fiktiver Person A : Die Bank der Person A dreht den Geldhahn zu und kündigt die Kredite. Person A ist selbständig ( keine Ich AG ) Handel / Einzelunternehmen, keine Festangestellten, Gewinn reicht hinten und vorn nicht mehr, Person A kann die Raten für Haus nicht mehr bezahlen und momentan die laufenden Kosten Strom usw. nicht, Konto mit z.B. 20000 überzogen. Zudem Haus noch belastet mit z.B. 60000 ( Kreditverträge) Person A hat eigendlich nur als alleinigen Gläubiger die Bank alle anderen Rückstände sind z.B. Kleinbeträge bis ca. 500 diese kann Person A eventuell in den Griff bekommen. Person A will das Haus verkaufen, wird es aber nicht los, Immobilienmarkt ist im Keller, es gibt zwar Interessenten (Personen B u.C) aber die „warten bis zur Zwangsversteigerung“ und Personen B u. C wollen natürlich einen billigen Kauf machen, da Person A aber den Personen B und C aber kein „Geschenk“ machen will muss Person A das Haus unbrauchbar und langfristig nicht bewohnbar machen. Frage: welche Konsequenzen würden bei dieser Lösung Person A erwarten ? Was sollte Person A tun ? Regel o. Privatinsolvenz ? Geld für wirklich „kreative“ anwaltliche Beratung hat Person A nicht mehr, eine Schuldnerberatung darf Person A nicht beraten da Person A ein Gewerbe angemeldet hat. Sozialamt sagt auch „nein“ da Person A ein Haus hat…
Arbeit sieht schlecht aus - Person A ist zu alt , ausserdem höchste Arbeitslosenrate der Region. Das Haus vermieten geht nicht hat Person A schon versucht mehr Ärger als alles andere. Hat jemand eine Idee wie es am Beispiel von Person A weitergehen könnte und Person A die Schulden halbwegs los wird und eventuell nochmal neu anfangen könnte? Was wäre an Beispiel von Person A sinnvoller Regelinsolvenz oder Privatinsolvenz? vielen Dank im Vorraus
Hallo!
Falls ich richtig verstanden habe, handelt es sich im fiktiven Fall um Verbindlichkeiten von insgesamt 80 T€, denen auf der Aktivseite ein Haus gegenüber steht. Damit steht noch gar nicht fest, ob eine Insolvenz a) in Frage kommt und b) ein sinnvoller Weg ist.
da Person A aber … kein „Geschenk“ machen will muss Person A das Haus unbrauchbar und langfristig nicht :bewohnbar machen.
Sicher ist, daß sowas die denkbar dämlichste Handlungsweise des A wäre. Im Falle einer Insolvenz sind durchaus Konstellationen denkbar, in denen man dem A aufgrund seines Handels übel an den Karren fahren könnte. Kommt es nicht zur Insolvenz, muß A jedes Interesse haben, das Haus in möglichst gutem Zustand und damit für einen möglichst hohen Preis verkaufen zu können. Außerdem weiß man in solchem frühen Stadium noch nicht, wie sich die Dinge entwickeln. Es könnte sein, daß A froh ist, noch einige Zeit in seinem Haus wohnen zu können, obwohl es versteigert wird. Einen Schuldner, der Schaden anrichtet, wird man mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln aus dem Haus entfernen. Außerdem könnte es sein, daß der Verkaufserlös alle Verbindlichkeiten abdeckt und noch etwas übrig bleibt, mit dem A neu anfangen kann. Und schließlich sollte A keinen Gedanken daran verschwenden, anderen Leuten einen möglichen Vorteil nicht zu gönnen. Er sollte seinen Grips und alle Kraft ausschließlich darauf konzentrieren, wie er wieder auf die Füße kommt.
Wie A wieder auf die Füße kommt, läßt sich natürlich nicht sagen. Erstens handelt es sich nur um einen fiktiven Fall (schon deshalb, weil es so einen bescheuerten Menschen, der seinen einzigen nennenswerten Vermögensgegenstand zerstört, gar nicht gibt … naja, die Dummheit der Menschen ist grenzenlos …) und zweitens müßte man Fähigkeiten, Neigungen, Berufsausbildung und familiären Hintergrund des A kennen, um Ideen entwickeln zu können.
Gruß
Wolfgang
Hallo Wolfgang,
danke für deine Meinung, Person A schätzt den Wert des Hauses auf 70000 die aber nicht erzielbar sind aufgrund der schlechten Lage und der geringen Nachfrage. Person A kalkuliert das bei einer Zwangsversteigerung maximal eine Summe von 35000 erzielbar wäre. Person A hatte im Vorfeld diverse Auseinandersetzungen mit Personen B und C deren Grundstücke zum Teil an die Flächen von Person A grenzen und diese ihre Immobilien durch einen zukauf umbauen könnten. Andere Interessenten gibt es nicht obwohl seit etwa 6 Jahren ein Käufer gesucht wird. Also wäre es doch unklug nach jahrelangen Baustreitigkeiten wenn letztendlich Personen B und C einen Vorteil ziehen würden den Sie nicht verdienen. Warum sollte Person A nachdem Sie den Personen B und C ein f a i r e s Angebot gemacht hat und Diese es nicht wahrgenommen haben ein Geschenk machen? Person A ist geschieden der ehemalige Lebenspartner wurde ausgezahlt hat es gibt 2 fast erwachsene Kinder die im Ausland bei der Mutter leben. Person A zahlt regelmäßig Unterhalt und es finden regelmäßige Besuche statt. Person A hat keine kaum andere Möglichkeit als das Haus und die Schulden loszuwerden, zudem hat Person A, um in den letzten Jahren Unterhalt zu zahlen auf eine Krankenversicherung verzichtet sowie Lebens und Bausparverträge aufgelöst.
Hallo,
wie Wolfgang bereits angedeutet hat, gibt es im Insolvenzverfahren Möglichkeiten, Konsequenzen aus einer Beschädigung der Immobilie zu ziehen. Dies wäre zum Einen die Anmeldung der Bank aus „vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung“, wodurch diese Forderung von einer Restschuldbefreiung nicht berührt würde. Die Bankschulden würden also bleiben. Zum Zweiten wäre dies ganz klar ein Fall für eine Versagung der Restschuldbefreiung insgesamt, damit hätte A die Chancen, die ein Insolvenzverfahren bietet, verspielt. Überdies könnte die Bank unter Umständen auf die Idee kommen, A strafrectlich anzugehen, und das könnte durchaus Aussicht auf Erfolg haben.
Wenn A der Bank keine bessere Verwertungsmöglichkeit nachweist, wird es vermutlich zu einer Zwangsversteigerung kommen. So, wie A nichts für die bekannt schlechte Immobilienlage kann, kann auch die Bank nichts dafür. Wenn A der Bank das Interesse von B und C mitteilen würde, könnte diese möglicherweise darauf aufbauen, um den Erlös zu erhöhen.
Hat jemand eine Idee wie es am Beispiel von Person A
weitergehen könnte und Person A die Schulden halbwegs los wird
und eventuell nochmal neu anfangen könnte? Was wäre an
Beispiel von Person A sinnvoller Regelinsolvenz oder
Privatinsolvenz? vielen Dank im Vorraus
Regelinsolvenz setzt bestimmte Kriterien, u.a. eine (ehemalige) Selbständigkeit voraus. Also vermutlich eher Verbraucherinsolvenzverfahren, dafür ist aber zunächst der Gang zu einer Schuldnerberatungsstelle zwingend. Privatinsolvenz ist übrigens kein genormter Begriff, er hat sich nur entwickelt, um Firmeninsolvenzen von denjenigen natürlicher Personen zu unterscheiden. Firmeninsolvenzen sind immer Regelinsolvenzen, natürliche Personen kommen je nach Lage in das eine oder andere Verfahren.
In jedem Fall aber: Die Immobilie zu schädigen ist wirklich das Dümmste, das A machen könnte.
Gruß Oskar
Hi,
Person A schätzt den Wert des Hauses
auf 70000 die aber nicht erzielbar sind
Dann ist das Haus diesen Betrag auch nicht wert.
Person A kalkuliert das bei einer Zwangsversteigerung
maximal eine Summe von 35000 erzielbar wäre.
Wenn dies die einzige Möglichkeit ist, das Haus loszuwerden, dann ist das wohl der einzig wahre Betrag, mit dem man rechnen kann.
Also wäre es doch unklug nach
jahrelangen Baustreitigkeiten wenn letztendlich Personen B und
C einen Vorteil ziehen würden den Sie nicht verdienen.
B und C sind letztlich die Personen, die A den Arsch retten. Denn offenbar will niemand anders die Bruchbude haben.
Warum sollte Person A nachdem Sie den Personen B und C ein
f a i r e s Angebot gemacht hat und Diese es nicht
wahrgenommen haben ein Geschenk machen?
Weil er im Gegenzug seine Schulden los ist, zumindest zum Teil. Und weil das Angebot offenbar nicht fair war. Hier scheint die persönliche Abneigung gegen B und C den Blick auf die Realität völlig zu verblenden.
Person A ist geschieden der
ehemalige Lebenspartner wurde ausgezahlt hat es gibt 2 fast
erwachsene Kinder die im Ausland bei der Mutter leben. Person
A zahlt regelmäßig Unterhalt und es finden regelmäßige Besuche
statt.
Was soll mir das sagen? Sind B und C an der Scheidung schuld? 
Person A hat keine kaum andere Möglichkeit als das Haus
und die Schulden loszuwerden
Wenn das so ist, dann ist es so. Also weg mit dem Schuppen für den halben „Preis“ an B und/oder C. Oder siehst du realistische Alternativen? Ich nicht.
Gruß
Nils
so gehts weiter…
Person A hat inzwischen die Mitteilung vom Zwangsverwalter das in kürze ein Termin der Zwangsversteigerung angesetzt wird.
Da Person A wenn Sie zum halben Preis verkauft ( übrigens sehr schlauer Tip von Finanzberater Nils, trotz Investitionen von mehr als 90000 € für 35000 zu verkaufen ) hinterher immer noch mindestens 50 % Schulden hätte, also macht A Nägel mit Köpfen und nimmt einen Totalverlust hin, da Person A lediglich eine vorsätzliche Sachbeschädigung vorgenommen (eingeschränkt eigenen Eigentums) hat werden strafrechtliche Konsequenzen im Rahmen sein . A wird nie wieder arbeiten müssen da a u c h bei Verkauf für die Häfte sicher Lohnpfändung zur Tilgung der Restschuld anstehen würde und Hartz 4 etwa auf selben Niveau liegen dürfte aber nicht zum „leben“ ausreicht. Da Person A jedoch eine 2te Staatsbürgerschaft ausserhalb der EU hat würde auch eine räumliche Veränderung unter Umständen sinnvoll sein. danke für eure Stellungnahmen
Hallo!
Da Person A wenn Sie zum halben Preis verkauft ( übrigens
sehr schlauer Tip von Finanzberater Nils, trotz Investitionen
von mehr als 90000 € für 35000 zu verkaufen )…
Der Wert einer Sache ist genau der Preis, den ein Käufer zu zahlen bereit ist. Wenn sich niemand findet, der mehr als z. B. 35 T€ bezahlt, ist das der Wert des Hauses. Im übrigen ist es nicht ungewöhnlich, daß jemand viel Geld in ein Haus steckt, ohne dessen Marktwert damit erhöhen zu können.
also macht A Nägel mit Köpfen und nimmt einen Totalverlust hin, da
Person A lediglich eine vorsätzliche Sachbeschädigung vorgenommen
(eingeschränkt eigenen Eigentums) hat werden strafrechtliche
Konsequenzen im Rahmen sein.
Das sind Überlegungen fernab jeder Vernunft.
A wird nie wieder arbeiten…
Hat A sich denn selbst aufgegeben? Doch wohl hoffentlich nicht wegen ein paar T€! Oder ist A 90 Jahre alt, dement und hilflos ans Bett gefesselt?
…Lohnpfändung zur Tilgung der Restschuld anstehen würde und
Hartz 4 …
Wenn man nicht nur Amok läuft, kann man sich mit Gläubigern vergleichen und wird auf diese Weise drückende Schulden los.
Da Person A jedoch eine 2te Staatsbürgerschaft ausserhalb der EU hat
würde auch eine räumliche Veränderung unter Umständen sinnvoll sein.
In welchem Land außerhalb der EU gibt es eine mit HartzIV auch nur ansatzweise vergleichbare Existenzsicherung aus Bargeld, Miete, Heizung, Kranken- und Rentenversicherung?
Dringende Empfehlung an A: Zerstörungswut, Verbitterung und Selbstmitleid führen nicht weiter. Die Schulden sind nicht wirklich hoch. Der Betrag übersteigt kaum den Preis eines Mittelklasseautos, liegt also in bezahlbarer Größenordnung. Andererseits ist der Betrag hoch genug, um bei Bezug von HartzIV Gläubiger zu einem bezahlbaren Vergleich veranlassen zu können. Von HartzIV kann niemand große Sprünge machen, aber ohne unangemessene Einschränkungen leben. Egal ob mit außergerichtlichem Vergleich oder per Insolvenz lassen sich die Schulden erledigen und A kann um ein paar Erfahrungen reicher unbelastet neu anfangen. Was spricht dagegen, wenn sich A nicht länger in der blödsinnigen Idee verrennt, möglichst großen Schaden anrichten zu müssen?
Gruß
Wolfgang
Hi,
Da Person A wenn Sie zum halben Preis verkauft ( übrigens
sehr schlauer Tip von Finanzberater Nils, trotz Investitionen
von mehr als 90000 € für 35000 zu verkaufen )
Vergiss es, das Geld sieht A sowieso nie wieder. Wahrscheinlich hat A auch noch Infineonaktien und hofft dass der Einstandspreis wieder erreicht wird… Manchmal muß man halt einen harten Schnitt machen.
hinterher immer noch mindestens 50 % Schulden hätte
So hat er 100%.
also macht A Nägel
mit Köpfen und nimmt einen Totalverlust hin, da Person A
lediglich eine vorsätzliche Sachbeschädigung vorgenommen
(eingeschränkt eigenen Eigentums) hat werden strafrechtliche
Konsequenzen im Rahmen sein .
In anderen Ländern würde einer der Gläubiger ihm für sowas nachts mal auflauern und durchs Knie schießen. Oder seine Niere verwerten, um an Geld zu kommen.
A wird nie wieder arbeiten
müssen da a u c h bei Verkauf für die Häfte sicher
Lohnpfändung zur Tilgung der Restschuld anstehen würde und
Hartz 4 etwa auf selben Niveau liegen dürfte aber nicht zum
„leben“ ausreicht.
Nach Ansicht des Gesetzgebers reicht Hartz 4 zum Leben. Im übrigen liegt der Pfändungsfreibetrag über Hartz 4.
Da Person A jedoch eine 2te
Staatsbürgerschaft ausserhalb der EU hat würde auch eine
räumliche Veränderung unter Umständen sinnvoll sein. danke für
eure Stellungnahmen
Wenn er sich eh verpisst, braucht er seine Bude doch vorher nicht anzünden?
Gruß
Nils
Person A ist eine fiktive Person ebenso fiktiv wie die Summen da könnten Nullen fehlen oder hinzugefügt worden sein 
Person A ist weit von Selbstmitleid entfernt und beabsichtig nicht auf Hartzniveau 4 auf Kosten von Anderen zu ü b e r l e b e n.
Person A ist nun zwar Pleite, was sicher kein Einzelfall ist. Person A möchte nur nicht das sich Personen B und C an ihr bereichern weil alle Personen eventuell vorher geschäftliche Kontakte hatten und so diese unselige Situation der Grundstücke so entstanden sein könnte aus denen jeder jetzt versucht seinen größtmöglichen Vorteil zu ziehen. Darum werden Personen B und C sehr s e h r traurig sein das sie das wirklich f a i r e Angebot von Person A nicht wahrgenommen haben. Personen B und C mögen sich auch nicht darum wird bei einer Zwangsversteigerung etwa 35000 zu erwarten sein, gebe es nur eine Partei wäre der zu erwartende Erlös sicher auf 1,- Euro niveau 