Bedeutung einer Unterschrift

Hallo,

ich habe eine vielleicht etwas ungewoehnliche Frage: ich moechte/muss herausfinden, was die rechtliche Bedeutung einer Unterschrift ist.

Genauer: Was bedeutet es, wenn ein Behoerdenleiter ein behoerdeninternes Schriftstueck (z.B. einen Managementplan) unterschreibt? Was ist dieses SChriftstueck wert, wenn er es nicht unterschreibt (wohl aber genauso an seiner Entstehung mitgewirkt hat)?

Was ist der Grund, warum auch solche behoerdeninternen Plaene etc. unterschrieben werden sollten?

Ich bin fuer jeden Hinweis dankbar.

Viele Gruesse,

Veronika

Hallo Veronika,

ich habe eine vielleicht etwas ungewoehnliche Frage: ich
moechte/muss herausfinden, was die rechtliche Bedeutung einer
Unterschrift ist.

Genauer: Was bedeutet es, wenn ein Behoerdenleiter ein
behoerdeninternes Schriftstueck (z.B. einen Managementplan)
unterschreibt? Was ist dieses SChriftstueck wert, wenn er es
nicht unterschreibt (wohl aber genauso an seiner Entstehung
mitgewirkt hat)?

Was ist der Grund, warum auch solche behoerdeninternen Plaene
etc. unterschrieben werden sollten?

  1. Ohne Unterschrift, kann das Schriftstück ja von irgendjemandem verfasst worden sein.
  2. Mit der Unterschrift ist das Schriftstück eindeutig einer Person zuzuschreiben und erst damit kann bestimmt werden ob diese Person überhaupt befugt ist, die gemachten Aussagen verbindlich zu machen.
  3. Mit der Unterschrift übernimmt man aber auch die Verantwortung für die gemachte Aussagen oder Anordnungen.

MfG peter(TOO)