Rechtsberatungsgesetz - Zweck

Hi!

Nachdem es mich zum ersten Mal erwischt hat und mein Artikel (völlig zurecht!) rausflog, möchte ich jetzt dann doch wissen, warum das mit dem Rechtsberatungsgesetz so ist.

Ich sehe es vollkommen ein, daß es Schaden anrichtet, wenn ein Laie einem Nichtsahnenden falsche Auskünfte gibt und dieser dann etwa im Gefängnis landet.

Aber: Müßte das dann nicht umso mehr für Medizin gelten? Der mögliche Schaden an Leib und Leben ist doch viel größer!

Es müßte eigentlich für alle Bretter gelten. Ein falscher Rat könnte meinen Computer zerstören, meine Katze töten oder anderes mehr.

Also welchen Sinn hat das Rechtsberatergesetz? Warum hat diese Berufsgruppe einen Sonderstatus?

Gruß
datafox

Sicherung der Pfründe

Also welchen Sinn hat das Rechtsberatergesetz? Warum hat diese
Berufsgruppe einen Sonderstatus?

Jepp - und viel Einfluss. Viele MDBs sind Juristen (in der freien Wildbahn ist der Verdienst und der Arbeitsmarkt ziemlich schlecht).

Aber: Müßte das dann nicht umso mehr für Medizin gelten? Der
mögliche Schaden an Leib und Leben ist doch viel größer!

Es gibt kaum Ärzte im Bundestag und der Pharmalobby hat es noch nicht geschadet.

Es müßte eigentlich für alle Bretter gelten. Ein falscher Rat
könnte meinen Computer zerstören,

Glaube ich kaum, nur die Software, die drauf ist. Aber wer keine Sicherheitskopien vor gravierenden Eingriffen macht ist selbst schuld.

meine Katze töten oder

Wenn die Katze schmeckt, warum nicht.

Gruß

Stefan

Hi,

Also welchen Sinn hat das Rechtsberatergesetz? Warum hat diese
Berufsgruppe einen Sonderstatus?

das Rechtbesratungsgesetz ist ein Überbleibsel aus der NS-Zeit und wurde eingeführt, um u.a. die Juden aus der Juristerei rauszuhalten. Danach wurde es dann nicht gekippt, um dem Anwaltsstand seine Pfründe zu sichern. Die vorgebliche Schutzfunktion des „Kunden“ ist imho geheuchelt - wie Du schon richtig feststellst, gibt es andere Branchen, in denen sowas berechtigter wäre.

Aber: Nächstes Jahr soll sich da was ändern.

Gruß,

Malte

Hi,

Nachdem es mich zum ersten Mal erwischt hat und mein Artikel
(völlig zurecht!) rausflog,

Ich hab deine ursprüngliche Frage dennoch gelesen. Stell sie einfach nochmals im Brett Existenzgründung. Da gehört das Thema Pyramidensysteme (MLM, Network Marketing) IMHO auch hin.

Also welchen Sinn hat das Rechtsberatergesetz? Warum hat diese
Berufsgruppe einen Sonderstatus?

siehe Wiki: http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsberatungsgesetz

Ich bin der Meinung, daß auch Nichtjuristen sich profundes handfestes juristisches Wissen aneignen können. Das bringen manche Berufe so mit sich. Die Zulassungen zu bestimmten juristischen Tätigkeiten jedoch sollte schon denen vorbehalten sein, die die entsprechende Ausbildung dazu haben.
Aber eine so pauschale Marktabschottung ist IMHO kaum noch sinnvoll.

mfg Ulrich

Hi

das Rechtbesratungsgesetz ist ein Überbleibsel aus der NS-Zeit
und wurde eingeführt, um u.a. die Juden aus der Juristerei
rauszuhalten.

Was? Das ist ja wohl ein Witz? Echt? Gibt es dazu mehr Infos im Netz?

Gruß
datafox

Hi,

das Rechtbesratungsgesetz ist ein Überbleibsel aus der NS-Zeit
und wurde eingeführt, um u.a. die Juden aus der Juristerei
rauszuhalten.

Was? Das ist ja wohl ein Witz? Echt? Gibt es dazu mehr Infos
im Netz?

Hier http://de.wikipedia.org/wiki/RBerG und hier http://www.google.de/search?q=Rechtsberatungsgesetz+…

Gruß,

Malte

Hallo!

Was? Das ist ja wohl ein Witz? Echt? Gibt es dazu mehr Infos
im Netz?

Das Rechtsberatungsgesetz ist ebenso ein Nazi-Gesetz wie der Maifeiertag, der 1933 gesetzlicher Feiertag wurde, immer noch ein Nazi-Feiertag ist.
Ich kann kaum nachvollziehen, warum in der Diskussion um das Rechtsberatungsgesetz immer wieder dieses Argument hervorgeholt wird, das angeblich gegen das Gesetz sprechen soll, in Wirklichkeit aber doch kein Argument für irgend etwas ist.
Man mag dem Gesetz durchaus kritisch gegenüberstehen, dann sollte man aber zumindest versuchen, einigermaßen sachlich darüber zu sprechen.

Gruß,

Florian.

Hi,

Ich kann kaum nachvollziehen, warum in der Diskussion um das
Rechtsberatungsgesetz immer wieder dieses Argument
hervorgeholt wird, das angeblich gegen das Gesetz sprechen
soll, in Wirklichkeit aber doch kein Argument für irgend etwas
ist.

bis jetzt hat den historischen Hintergrund niemand als Gegenargument angeführt, in diesem Thread.

Man mag dem Gesetz durchaus kritisch gegenüberstehen, dann
sollte man aber zumindest versuchen, einigermaßen sachlich
darüber zu sprechen.

Klar, schließt das aus, den historischen Hintergrund als solchen zu erwähnen?

Gruß,

Malte

Hallo!

Klar, schließt das aus, den historischen Hintergrund als
solchen zu erwähnen?

Also ich kann an der Reaktion von datafox erkennen, wozu es führt, wenn man den historischen Zusammenhang erwähnt.

Und wenn Du mir sagst, dass Du lediglich wertneutral den historischen Hintergrud erwähnen wolltest, dann kann ich das nicht ganz glauben - wenn ich über das Strafgesetzbuch rede, schreibe ich auch nicht zuerst, dass es während des Kaiserreichs in Kraft getreten ist und Homosexualität unter Strafe stand.

Es ist keine große Leistung festzustellen, dass das RBerG ausschließlich dazu diente, jüdischen Rechtsanwälten die Existenzgrundlage zu entziehen - viel wichtiger fände ich es aber in einer Diskussion darüber zu sprechen, ob der derzeitige (offizielle) Gesetzeszweck, den man unter dem gleichsam modischen wie abschreckenden Begriff „Verbraucherschutz“ zusammenfassen kann, tatsächlich der wahre Gesetzeszweck ist und ob dieser Schutz erforderlich ist und zweitens, ob es nicht vielmehr so ist, dass das Gesetz dazu dienen soll, Rechtsanwälten die Mandantschaft zu sichern.

Ich persönlich habe allerdings keine große Lust, mich an dieser Diskussion zu beteiligen, weil sie hier alle sechs Wochen auf unterstem Niveau neu geführt zu werden pflegt und mich das ein oder andere mal sehr frustriert hat.

Das mag auch der Grund dafür sein, dass ich auf die Wörter „jüdische Anwälte“ in diesem Zusammenhang ein wenig allergisch reagiere. Es mag jetzt nicht der Fall gewesen sein, es wird aber in aller Regel eben als vermeintlich starkes Argument gesehen, um das Gesetz zumindest in eine zwielichtige Ecke zu stellen, in der man es dann noch mit ein paar Vergleichen mit anderen Berufgsgruppen und der Überlegeung, dass alternativ:

a) Jeder Jura lernen kann, auch ohne Studium

oder, wenn man anerkennt, dass auch die Juristerei ein wenig Können erfordert

b) jeder selbst wissen muss, von wem er sich beraten lässt

ganz schnell für überflüssig erklären kann.

Auch auf den Einwand, dass Juristen auch nicht beginnen, Brustvergrößerungen anzubieten und Zähne zu ziehen, kommen immer wieder schlagfertige Gegenargumente, an die ich mich nun nicht mehr erinnern kann.

Es ist und bleibt müßig, der Gesetzgeber möge Entscheiden, wenn denn die Juristenlobby im infiltrierten Bundestag das zulassen will.

Gruß,

Florian.

2 „Gefällt mir“

Hallo!

Also diese Frage wurde hier schon sehr oft diskutiert, wenn du im Archiv nachliest findest du da sicher ein paar Postings.

Das besondere am deutschen Rechtsberatungsgesetz ist, dass es Rechtsberatung auch dann verbietet, wenn sie zwar geschäftsmäßig, aber kostenlos erteilt wird. Entgeltliche (gewerbsmäßige) Rechtsberatung ist üblicherweise auch in anderen Ländern qualifizierten Personen (also RA, Notaren, Steuerberatern etc.) vorbehalten.

Für das Rechtsberatungsgesetz wird insb. der Schutz vor unqualifizierter Beratung ins Treffen geführt. Ich bin durchaus der Meinung, dass das ein nachvollziehbarer Grund ist und nicht nur Ausgeburt irgendwelcher böser Verschwörungen, wie manche gerne behaupten.

Trotzdem bin ich persönlich der Ansicht, dass ein derartiges Gesetz mehr Schaden anrichtet als es nützt und auch völlig überflüssig ist. Ich finde daher die (auch international übliche) Regelung des österreichischen § 8 RAO für die richtige Lösung. Ich habe auch noch nie gehört, dass die österreichischen Rechtsanwaltskammern eine Forderung in Richtung deutsches RBerG erhoben hätten. Dass Jedermann unentgeltliche Rechtsratschläge erteilen darf ist bei uns so selbstverständlich, dass es uns Österreicher etwas befremdet, wenn man die deutsche Regelung hört. Mir ist das auch so gegangen, als ich das das erste mal gehört habe, es verwundert mich daher auch nicht, wenn du dich wunderst.

Gruß
Tom

Hi,

Es müßte eigentlich für alle Bretter gelten.

das tut es auch.

Schönen Gruß

Christian

Es müßte eigentlich für alle Bretter gelten.

das tut es auch.

In Medizin darf jeder Depp seinen Senf abgeben, selbst wenn es schädlicher Unsinn ist. Eine Warnung mit Klicks gibt es auch nicht.

Gruß
datafox

Es müßte eigentlich für alle Bretter gelten.

das tut es auch.

In Medizin darf jeder Depp seinen Senf abgeben, selbst wenn es
schädlicher Unsinn ist. Eine Warnung mit Klicks gibt es auch
nicht.

Ich meinte damit, dass die Regeln nach FAQ 1129 überall gelten.

Schönen Gruß

Christian

1 „Gefällt mir“

bis jetzt hat den historischen Hintergrund niemand als
Gegenargument angeführt, in diesem Thread.

Klar, schließt das aus, den historischen Hintergrund als
solchen zu erwähnen?

Da es in diesem Land bereits genügt, zu erwähnen, ein Gegenstand stamme aus „der NS-Zeit“, um diesen Gegenstand wirksam - sei es berechtigt oder unberechtigt - zu diskreditieren: ja, vor allem dann, wenn eine über den zeitlichen Ursprung hinausgehende Verbindung mit der NS-Zeit bzw. nationalsozialistischem Gedankengut erkennbar nicht mehr besteht.

1 „Gefällt mir“

Ah, verstehe, die persönliche Paranoia also. Gut, die ist nicht mein Problem.

Gruß,

Malte

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Ah, verstehe, die persönliche Paranoia also. Gut, die ist
nicht mein Problem.

Hier geht es nicht um Paranoia, sondern um offensichtlich sachfremde Ansätze, die obendrein noch geeignet sind, eine sachliche, ergebnisoffene Debatte von vornherein zu unterbinden.

Lies mal die Frage und prüfe dann erneut, ob Maltes Antwort wirklich so sehr neben der Spur ist, wie Du es zu meinen scheinst.

Gruß,
Christian

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

3 „Gefällt mir“

Hi

das Rechtbesratungsgesetz ist ein Überbleibsel aus der NS-Zeit
und wurde eingeführt, um u.a. die Juden aus der Juristerei
rauszuhalten.

Was? Das ist ja wohl ein Witz? Echt? Gibt es dazu mehr Infos
im Netz?

Es gibt eine recht umfangreiche Seite mit einer ausführlichen Geschichte dieses – nicht nur in meinen Augen vollkommen unsinnigen Gesetzes – unter

http://www.rechtsberatungsgesetz.info/

Gruß

Fritze

Es müßte eigentlich für alle Bretter gelten.

das tut es auch.

In Medizin darf jeder Depp seinen Senf abgeben, selbst wenn es
schädlicher Unsinn ist. Eine Warnung mit Klicks gibt es auch
nicht.

Seinen Senf abgeben darf in der Juristerei auch JEDER.
Sieht man (leider) oft genug hier im Forum.

Allein die geschäftmäßige Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten ist einem bestimmten Personenkreis vorbehalten.
Wie übrigens z.B. das Verschreiben von Medikamenten und die Durchführung von Operationen auch.

Zu der NS-Diskussion: Bitte klärt historisch, ob ihr auf Autobahnen fahrt, die zwischen 1933 und 1945 gebaut wurden und umfahrt diese dann weiträumig.

Gruß, trobi

1 „Gefällt mir“

Erstaunt bin… :smile:
.