Hallo!
Klar, schließt das aus, den historischen Hintergrund als
solchen zu erwähnen?
Also ich kann an der Reaktion von datafox erkennen, wozu es führt, wenn man den historischen Zusammenhang erwähnt.
Und wenn Du mir sagst, dass Du lediglich wertneutral den historischen Hintergrud erwähnen wolltest, dann kann ich das nicht ganz glauben - wenn ich über das Strafgesetzbuch rede, schreibe ich auch nicht zuerst, dass es während des Kaiserreichs in Kraft getreten ist und Homosexualität unter Strafe stand.
Es ist keine große Leistung festzustellen, dass das RBerG ausschließlich dazu diente, jüdischen Rechtsanwälten die Existenzgrundlage zu entziehen - viel wichtiger fände ich es aber in einer Diskussion darüber zu sprechen, ob der derzeitige (offizielle) Gesetzeszweck, den man unter dem gleichsam modischen wie abschreckenden Begriff „Verbraucherschutz“ zusammenfassen kann, tatsächlich der wahre Gesetzeszweck ist und ob dieser Schutz erforderlich ist und zweitens, ob es nicht vielmehr so ist, dass das Gesetz dazu dienen soll, Rechtsanwälten die Mandantschaft zu sichern.
Ich persönlich habe allerdings keine große Lust, mich an dieser Diskussion zu beteiligen, weil sie hier alle sechs Wochen auf unterstem Niveau neu geführt zu werden pflegt und mich das ein oder andere mal sehr frustriert hat.
Das mag auch der Grund dafür sein, dass ich auf die Wörter „jüdische Anwälte“ in diesem Zusammenhang ein wenig allergisch reagiere. Es mag jetzt nicht der Fall gewesen sein, es wird aber in aller Regel eben als vermeintlich starkes Argument gesehen, um das Gesetz zumindest in eine zwielichtige Ecke zu stellen, in der man es dann noch mit ein paar Vergleichen mit anderen Berufgsgruppen und der Überlegeung, dass alternativ:
a) Jeder Jura lernen kann, auch ohne Studium
oder, wenn man anerkennt, dass auch die Juristerei ein wenig Können erfordert
b) jeder selbst wissen muss, von wem er sich beraten lässt
ganz schnell für überflüssig erklären kann.
Auch auf den Einwand, dass Juristen auch nicht beginnen, Brustvergrößerungen anzubieten und Zähne zu ziehen, kommen immer wieder schlagfertige Gegenargumente, an die ich mich nun nicht mehr erinnern kann.
Es ist und bleibt müßig, der Gesetzgeber möge Entscheiden, wenn denn die Juristenlobby im infiltrierten Bundestag das zulassen will.
Gruß,
Florian.