Gutachter bei Haftpflichtschaden

Hallo zusammen,

folgender Sachverhalt: Jemand ist Person X ins Auto gefahren. Schadenseinschätzung nach Werkstatt: ca. 1500 €, also kein Bagatellschaden. Es handelt sich um einen Haftpflichtschaden. Muß Person X der gegnerischen Versicherung die Begutachtung durch einen Gutachter von ihr ermöglichen, oder kann X gleich, ohne die gegn. Versicherung zu informieren, einen eigenen, freien Gutachter beauftragen? Prinzipiell besteht ja freie Gutachterwahl für X.

Danke für Eure Antworten!
Karsten

Servus!

Prinzipiell besteht ja freie
Gutachterwahl für X.

Und das ist auch schon die Antwort auf Deine Frage, wie praltisch.

Es kommt noch besser: Es besteht auch freie Anwaltswahl, auf Kosten der gegnerischen Versicherung.

Hi worldwidefab!

Prinzipiell besteht ja freie
Gutachterwahl für X.

Und das ist auch schon die Antwort auf Deine Frage, wie
praltisch.

X kann aber den Wunsch der Versicherung, einen ihrer eigenen Sachverständigen anrücken zu lassen, nicht ablehnen?

Grüße
Karsten

Hallo Karsten,

X kann aber den Wunsch der Versicherung, einen ihrer eigenen
Sachverständigen anrücken zu lassen, nicht ablehnen?

Doch!
Einem gegnerischen Gutachter muss der Geschädigte nicht mal einen kurzen Blick zulassen.

Grüße von
Tinchen