folgender Sachverhalt: Jemand ist Person X ins Auto gefahren. Schadenseinschätzung nach Werkstatt: ca. 1500 €, also kein Bagatellschaden. Es handelt sich um einen Haftpflichtschaden. Muß Person X der gegnerischen Versicherung die Begutachtung durch einen Gutachter von ihr ermöglichen, oder kann X gleich, ohne die gegn. Versicherung zu informieren, einen eigenen, freien Gutachter beauftragen? Prinzipiell besteht ja freie Gutachterwahl für X.