Fahrverbot & MPU

Schönen guten Abend,

Folgende Konstellation möchte ich in den Raum werfen weil wir neulich unter Freunden gestritten haben:

Angenommen jemand verursacht unter Alkoholeinfluß (1,1 %o Blutalkohol) einen Unfall und begeht Fahrerflucht. Das ausgesprochene Urteil lautet auf 9 Monate Entzug der Fahrerlaubnis sowie Zahlung diverser Tagessätze. Ansonsten keine weitere Bestrafung.

Meiner Ansicht nach zieht diese Konstellation keine automatische Anordnung einer MPU nach sich. Richtig? Hiesse das, daß die Fahrerlaubnis ohne weitere Auflagen beantragt werden kann.

Falls falsch:
Wer entscheidet ob und auf welcher Rechtsgrundlage eine MPU angeordnet wird.

Vielen Dank für Infos an einen juristischen Laien, der nicht die fiktive Person ist.

mfg Michael Rasche

Hi,

Es entscheidet die Führerscheinstelle der Stadt bzw. Landratsamt.

Folgenden Link kann ich hierzu empfehlen:

http://www.de.tuv.com/de/produkte_und_leistungen/leb…

nicki