Widerrufsrecht?

Hallo zusammen,

mich würde Eure Meinung zu folgendem Thema interessieren:

Wenn man in einem Geschäft etwas kauft, bei einer Versicherung einen Vertrag abschließt, in einem Club/Verein Mitglied wird, etc. hat man ein Umtausch- bzw. Widerrufsrecht. Im Internet ist der Schutz des Verbrauchers teilweise noch strenger geregelt, da der Kunde z.B. nicht die Möglichkeit hat, den Artikel wie im Fachgeschäft vor dem Kauf zu begutachten. Sind somit sämtliche im Internet abgeschlossenen Verträge, also sowohl Kaufverträge, als auch Mietverträge, als auch Überlassung einer Leistung für einen begrenzten Zeitraum, Versicherungsverträge, Mitgliedschaften, usw. widerrufbar? Gibt es Ausnahmen in Deutschland (sowohl bzgl. Internet als auch sonst)? Wann liegt der Fall eines nicht willentlich abgeschlossenen Vertrages gem. Paragraph 119BGB vor und warum ist der Nachweis des Irrtums bei Vertragsabschluss überhaupt notwendig? Ich dachte immer, dass die mind. „14 Tage Umtauschrecht“ in Deutschland sowieso immer und überall und in jedem Fall gelten? Würde mich mal interessieren, wie das andere sehen.

Viele Grüße!
Chris

Entschuldige, aber das ist keine Frage von „Meinung“, sondern deine Grundannahme - 14-tägiges Rückgaberecht usw. - ist schlicht und ergreifend falsch. Solche Verbraucherrechte bestehen nur ausnahmsweise und nicht generell.

Levay

Hallo,

Entschuldige, aber das ist keine Frage von „Meinung“, sondern
deine Grundannahme - 14-tägiges Rückgaberecht usw. - ist
schlicht und ergreifend falsch. Solche Verbraucherrechte
bestehen nur ausnahmsweise und nicht generell.

Genau so ist das!
Ich erlebe immer wieder bei meinen Kunden die vom Fragesteller vertretene Meinung.

Widerrufs-/-spruchsrechte gibt es u.a. bei Versicherungen, Haustürgeschäften und Internetgeschäften. Bei den normalen Geschäften ist das eine Fehlannahme. Oder hast du schon mal von einem Widerrufsrecht im Supermarkt, beim Bäcker usw. gehört?

Umtauschrechte räumen bestimmte Geschäfte auf freiwilliger Basis ein. Dazu besteht aber kein gesetzlicher Zwang.

Ansonsten gibt es noch Mängelgewährleistungsrechte. Auch die können zu einer Rückabwicklung des Vertrags führen. (Der Satz gilt so aber auch nicht generell).
Dann muss aber eine Leistungsstörung vorliegen, also die gekaufte Sache ist z.B. fehlerhaft.

Letztlich gibt es dann noch die Garantie. Hier versprechen viele Anbieter auf freiwilliger Basis (!) eine Umtauschmöglichkeit, wenn nach dem Kauf einer Sache innerhalb einer bestimmten Frist ein Fehler auftritt. (Das Gesetz selbst sieht einen Mangel nur, wenn die Sache bei der Übergabe schon fehlerhaft ist)

Gruß Holger

Hallo Holger,

in Deiner Aufzählung steht „Internet“, bedeutet das, dass es im Internet in JEDEM Fall ein Widerrufsrecht gibt oder eben auch nur in bestimmten Fällen?

Viele Grüße,
Chris

Hallo Chris,

in Deiner Aufzählung steht „Internet“, bedeutet das, dass es
im Internet in JEDEM Fall ein Widerrufsrecht gibt oder eben
auch nur in bestimmten Fällen?

Leider NEIN!
Hier gilt zwar der Grundsatz, dass an sich immer ein Widerrufsrecht besteht. Davon gibt es aber sehr viele Ausnahmen.

Das ganze ist geregelt in §§ 312b ff BGB:

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__312b.html

Da kann man sicher ein ganzes Buch drüber schreiben.

Gruß Holger