In Notsituationen geholfen und dann betrogen ?

Guten Tag, liebe Forumsmitglieder,

folgender Fall einmal angenommen: Person A pflegt Person B die aufgrund einer schweren Krankheit zu einem Pflegefall geworden ist.

Person A befördert Person B 2 Jahre mit seinem PKW. A entschließt sich dann, aus Steuervergünstigungsgründen, das Auto auf den Namen von Person B zuzulassen, versichert ist es weiter auf den Namen A.

Eines Tages trennt sich das Paar, Person A hat den Fahrzeugbrief von seinem Auto verlegt und möchte sich beim Straßenverkahersamt einen neuen ausstellen lassen. Hier wird gesagt, daß Person B der Eigentümer des Fahrzeuges ist und dieser müsse das Fahrzeug freigeben.

Der derzeitige öffentlich bestellte Betreuer von Person B weigert sich das Fahrzeug freizugeben, da er das Fahrezug verwerten bzw. verhöckern lassen will, damit er das Geld für die Sozialleistungs-träger verwenden kann.

Wer kann mir einen Vorschlag machen, damit Person A sein Eigentum zurcük bekommt. Vielen, vielen Dank für Eure Anworten.

Gruß
Rudi61267

Hallo Rudi

Guten Tag, liebe Forumsmitglieder,

folgender Fall einmal angenommen: Person A pflegt Person B die
aufgrund einer schweren Krankheit zu einem Pflegefall geworden
ist.

Person A befördert Person B 2 Jahre mit seinem PKW. A
entschließt sich dann, aus Steuervergünstigungsgründen, das
Auto auf den Namen von Person B zuzulassen, versichert ist es
weiter auf den Namen A.

Eines Tages trennt sich das Paar, Person A hat den
Fahrzeugbrief von seinem Auto verlegt und möchte sich beim
Straßenverkahersamt einen neuen ausstellen lassen. Hier wird
gesagt, daß Person B der Eigentümer des Fahrzeuges ist und
dieser müsse das Fahrzeug freigeben.

Der derzeitige öffentlich bestellte Betreuer von Person B
weigert sich das Fahrzeug freizugeben, da er das Fahrezug
verwerten bzw. verhöckern lassen will, damit er das Geld für
die Sozialleistungs-träger verwenden kann.

Das ist der Kasus Knaxus, und da stehn die Chancen wohl eher schlecht. Ausserdem gibts auf der Schiene verdammt viele schwarze Schafe, also auch wirklich nachforschen ob das Geld dann wirklich auch beim zuständigen Träger angekommen ist.
Nur wenn das Auto noch einen hohen Wert hat, lohnt sich vielleicht eine Klage auf Herausgabe, es sollte dann wohl auch eine schriftliche Vereinbarung zur damligen Umschreibung da sein, ansonsten kann B immer sagen, es wurde geschenkt.
Also, schlechte Karten…

Wer kann mir einen Vorschlag machen, damit Person A sein
Eigentum zurcük bekommt. Vielen, vielen Dank für Eure
Anworten.

Gruß
Rudi61267

LG
Mikesch

Hallo,

Das ist der Kasus Knaxus, und da stehn die Chancen wohl eher
schlecht. Ausserdem gibts auf der Schiene verdammt viele
schwarze Schafe, also auch wirklich nachforschen ob das Geld
dann wirklich auch beim zuständigen Träger angekommen ist.

Uns was, wenn nicht. Als Nichteigentümer könnte man da recht wenig machen.

Nur wenn das Auto noch einen hohen Wert hat, lohnt sich
vielleicht eine Klage auf Herausgabe,

Nur gestützt auf was?

es sollte dann wohl auch
eine schriftliche Vereinbarung zur damligen Umschreibung da
sein, ansonsten kann B immer sagen, es wurde geschenkt.

Nach dem eingangs geschilderten würde auch eine schriftliche Vereinbarung wenig helfen. Denn da würde drin steheh, dass B Eigentümer wird, weil A Steuern sparen will. Daraus ergibt sich leider keinesfalls, dass A das Auto irgendwann einmal wieder bekommen soll.

Also, schlechte Karten…

Jo

Gruß
Dea

Wer kann mir einen Vorschlag machen, damit Person A sein
Eigentum zurcük bekommt. Vielen, vielen Dank für Eure
Anworten.

Gruß
Rudi61267

LG
Mikesch

Nach dem eingangs geschilderten würde auch eine schriftliche
Vereinbarung wenig helfen. Denn da würde drin steheh, dass B
Eigentümer wird, weil A Steuern sparen will. Daraus ergibt
sich leider keinesfalls, dass A das Auto irgendwann einmal
wieder bekommen soll.

Hallo Dea,
was hat denn die Zulassung mit Eigentum zu tun?
Grüße
Ulf

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Hallo,
wie wäre es denn, wenn Person A ganz einfach dem Verwalter erklärt, dass das das Auto von A ist? Vielleicht noch mit einer Kaufquittung, einer alten Versicherungspolice, KFZ-Steuerüberweisung, Zeugenaussage o.ä.?
Zulassung auf jemand anders ist doch keine Schenkung. Und auch geliehene andere Güter müssen vom Verwalter auf Verlangen zurückgegeben werden, was denn sonst?

Btw., wie kommst Du darauf, dass er sich das Geld in die Tasche stecken will? Zuviel schlechte Zeitungen gelesen? Wenn er sowas machen würde, wäre er seinen Job ein für alle Mal los. Und er ist mit Sicherheit nicht nur Verwalter für eine Person, sondern lebt davon. Und man schaut ihm auch auf die Finger. Notfalls auch Leute wie Du :wink:
Gruß
loderunner

Btw., wie kommst Du darauf, dass er sich das Geld in die
Tasche stecken will?

Wo hat er denn solches behauptet???

Hallo Ulf (und den Sternchengeber),

was hat denn die Zulassung mit Eigentum zu tun?
Grüße
Ulf

Natürlich hat die Zulassung mit dem Eigentum nichts zu tun. Nun ist es aber häufig so, und so habe ich den Sachverhalt auch interpretiert, um der Frage einen Sinn zu geben, dass Fahrzeuge in solchen Fällen übereignet werden.
Wenn das nicht der Fall ist, dann sehe ich hier aufgrund der Eigentumsrechte nicht das geringste Problem und frage mich, warum dies gepostet wurden.
Gruß
Dea

was hat denn die Zulassung mit Eigentum zu tun?

Natürlich hat die Zulassung mit dem Eigentum nichts zu tun.
Nun ist es aber häufig so, und so habe ich den Sachverhalt
auch interpretiert, um der Frage einen Sinn zu geben, dass
Fahrzeuge in solchen Fällen übereignet werden.

Hallo Dea,
gerade bei Rechtsfragen sind Interpretationen immer gefährlich. Ich hatte eine ganz andere.

A entschließt sich dann, aus Steuervergünstigungsgründen,
das Auto auf den Namen von Person B zuzulassen,
versichert ist es weiter auf den Namen A.

Person A hat den Fahrzeugbrief von seinem Auto verlegt

Ich finde da nichts vom Eigentumswechsel, sehe nur, dass A eventuell Probleme hat, sein Eigentum zu beweisen.
In diesem fiktiven Fall war die Steuerersparnis der Grund für dieses Verhältnis. Viel häufiger werden Autos der Kinder als Zweitfahrzeuge der Eltern zugelassen, da sich so kurzfristig erhebliche Versicherungsbeträge sparen lassen.
Grüße
Ulf

Hallo,

Btw., wie kommst Du darauf, dass er sich das Geld in die
Tasche stecken will?

Wo hat er denn solches behauptet???

das hat Mikesch zwei Postings tiefer angedacht. Hatte ich falsch zugeordnet im Kopf.
Gruß
loderunner

Hallo,

A entschließt sich dann, aus Steuervergünstigungsgründen,
das Auto auf den Namen von Person B zuzulassen,
versichert ist es weiter auf den Namen A.

Person A hat den Fahrzeugbrief von seinem Auto verlegt

Ich finde da nichts vom Eigentumswechsel,

wie gesagt, ich auch nicht, macht aber sonst wenig Sinn.

sehe nur, dass A
eventuell Probleme hat, sein Eigentum zu beweisen.

Fahrzeugbrief?

In diesem fiktiven Fall war die Steuerersparnis der Grund für
dieses Verhältnis. Viel häufiger werden Autos der Kinder als
Zweitfahrzeuge der Eltern zugelassen, da sich so kurzfristig
erhebliche Versicherungsbeträge sparen lassen.
Grüße
Ulf

Gruß
Dea

sehe nur, dass A
eventuell Probleme hat, sein Eigentum zu beweisen.

Fahrzeugbrief?

Hallo Dea,
ich kann dir auch einen Fahrzeugbrief schicken (der hier bei A verblieb). Wirst du dadurch Eigentümer? Kaufverträgen und nachweisbaren Zahlungen würde ich mehr Wert geben.
Grüße
Ulf

Ja meine Güte, wir können es jetzt auch dogmatisch auf die Spitze treiben und sämtliche Konstellationen im KFZ-Eigentumsrecht heraufbeschwören, die ein Auseinanderfallen von einer eingetragenen Person im Brief, einer anderem im Schein, sowie einem dritten tatsächlichem Eigentümer nach § 929 BGB beinhalten. Nur glaube ich irgendwie nicht, dass das dem Ausgangsposting irgendetwas bringt.
Und ich denke nun wirklich, dass ein Brief mit dem eigenen Namen bei der Herausgabeklage vor Gericht äußerst hilfreich ist…trotz dem bekannten und hier vor kurzem umfangreich diskutierten Unterschied zwischen Eintragung in den Dokumenten und tatsächlicher Eigentümerschaft.
Ich glaub, jetzt haben wirs wirklich ausreichend erörtert.
Dea

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