Frage zum Verkehrsrecht: Zufahrt zu Stellplätzen

Hallo zusammen,

es geht um folgende Situation:

Vor einem Zweifamilienhaus mit angeschlossenem Kosmetikstudio befindet sich ein Vorplatz, auf dem Autos abgestellt werden können. Zudem befinden sich in der Nähe des Hauses zwei weitere Stellplätze, die den Hausbewohnern zustehen.

Der Weg, der zum betroffenen Haus führt, ist ein Fußgängerbereich, sprich am Weganfang mit Verkehrszeichen Nr. 242 (Beginn eines Fußgängerbereichs) ausgezeichnet. Da durch den Fußgängerbereich niemand zu den Stellplätzen fahren dürfte, ist ein Zusatzschild mit der Aufschrift „Lieferverkehr und Zufahrt zu privaten Stellplätzen frei“ darunter angebracht.

Meine Frage lautet nun: Dürfen Kunden des Kosmetikstudios mit dem Auto durch den Fußgängerbereich fahren, um die zum Haus gehörigen Stellplätze und den Vorplatz mit dem Auto zu erreichen?

Stellplätze und Vorplatz sind privates Eigentum der Bewohner, die damit einverstanden wären, wenn dort jeweils kurzzeitig Fahrzeuge von Kunden des Studios abgestellt würden.
Fällt dieses Szenario unter „Zufahrt zu privaten Stellplätzen“?

Vielen Dank im Voraus,

Gruß

Benni

Hallo,

in der von Dir geschilderten fiktiven Situation wäre es doch so, das die Stellplätze privat wären (wenn es sie geben würde). Es wäre kein öffentlicher Parkplatz, also würde das Schild nicht verbieten sich dorthinzustellen bzw dadurch zu fahren.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Es heisst doch, dass die Zufahrt zu den Stellplätzen frei ist. Wer sich dorthin stellt ist ja egal. Und wenn ich mich auf einen dieser Plätze stelle und einkaufen gehe (mich also nicht im dem Kosmetik-Salon aufhalte), dann darf ich zu diesem Zweck auch den genannten Bereich befahren. Das ich dann damit evtl. einen Parkverstoß begehe ist ja wieder ne ganz andere Sache