Reise storniert! Wer trägt Kosten?

Stellt Euch folgendes mal vor …

Zwei Freunde (Freund A und Freund B) planen gemeinsam eine Reise. Vier Monate vor dem Reisetermin geht Freund A alleine in ein Reisebüro und bucht die Reise, welche er vorher mit Freund B (Ziel und Termin) abgestimmt hat. Freund B ist als Reisebegleiter namentlich in den Reiseunterlagen eingetragen. Freund A übernimmt auch die Anzahlung, da Freund B knapp bei Kasse ist und erst kurz vor Reiseantritt zahlen möchte. Vier Wochen vor Reiseantritt leistet Freund A die Restzahlung und hat somit die komplette Reise bezahlt.

Als der Reisetermin näher rückt, wird es um Freund B immer ruhiger und 14 Tage vor Reiseantritt ist er nicht mehr erreichbar. Freund A storniert die Reise und zahlt ca. 1/3 des Reisepreises an den Veranstalter. Als er Freund B wieder trifft präsentiert er ihm die Storno-Rechnung, worauf Freund B entgegnet, dass er sich nicht erinnern kann eine Buchung unterschrieben zu haben und er somit an Freund A keinen Cent zahlten wird.

Ja, ich weiß, dass Freunde so was nicht machen, aber mich würde mal interessieren was passiert. Bleibt Freund A auf den Kosten sitzen oder ist Freund B auf dem Holzweg und muss an Freund A zahlen?

Hallo,

es kommt darauf an, ob A von B explizit beauftragt wurde, auch für B die Reise zu buchen. Ist das so, müsste B die Stornokosten übernehmen, da A dann als berechtigter Vertreter des B gehandelt hat und dieser durch die Buchung des A selbst verpflichtet wurde.

So wie du den Fall beschreibst, scheint das aber zwischen den Beteiligten nicht ganz klar gewesen zu sein. Den Mangel in der Vertretungsmacht hätte A dann selbst zu vertreten und müsste die entsprechenden Kosten tragen.

Selbst wenn A berechtigter Vertreter war, scheint es aber auch noch so zu sein, dass er die Bevollmächtigung von B nicht beweisen kann. Kommt es zwischen den Beteiligten zu einem Rechtsstreit, dürfte A deswegen schlechte Karten haben, seine Forderung durchzusetzen.

Gruß Holger