Welche Länder in Europa haben die gleiche Rechtsla

Liebe Wissende,

jedes Kind das in den USA geboren wird, sogar im
amerikanischen Luftraum, wird automatisch amerikanischer
Staatsbürger.

Gibt es ein solches Gesetzt auch in Europa oder anderswo auf
der Welt?

Warum tun die Amerikaner dies?

Danke für die Antwort!

Raja

jedes Kind das in den USA geboren wird, sogar im
amerikanischen Luftraum, wird automatisch amerikanischer
Staatsbürger.
Gibt es ein solches Gesetzt auch in Europa oder anderswo auf
der Welt?

Hallo Raja,

In der EU weiß ich das mit 100%iger Sicherheit nur von Frankreich.

Gruß
Sticky

Hallo!

In der EU weiß ich das mit 100%iger Sicherheit nur von
Frankreich.

Wobei das sog „double droit du sol“, also sozusagen ein doppeltes Territorialprinzip, voraussetzt, dass bereits ein Elternteil in Frankreich geboren wurde. Im Frankreichurlaub mal eben einen kleinen Franzosen gebären geht also nicht, wenn nicht zumindest ein Elternteil ebenfalls dort geboren ist :wink:
Andere Beispiele als Frankreich kenne ich allerdings auch nicht.

Gruß,

Florian.

Liebe Wissende,

Warum tun die Amerikaner dies?

Seitdem es Nationalstaaten im heutigen Sinne gibt, also erst relativ spät (19. Jahrhundert), gibt es mindestens zwei mögliche Anknüfungspunkte für die Staatsangehörigkeit von Neugeborenen, entweder das Recht des Blutes (jus sanguinis (?) ), taditionellerweise nach dem Vater bestimmt oder das Territorialprinzip, das auf den Geburtsort abstellt. Die USA folgen wahrscheinlich als traditionelles Einwanderungsland eher dem Territorialprinzip, um zumindest der neuen Generation eine Chance zu geben. Ich vermute aber doch sehr stark, dass die US-Rechtslage deutlich komplizierter sein dürfte als von dir angenommen, oder werden die Kinder illegaler Mexikaner wirklich sofort amerikanische Staatsbürger, obwohl deren Eltern jederzeit ausgewiesen werden können ?

mfg A.

Liebe Wissende,

Z.B. Spanien folgt dem Territorialprinzip in bestimmten Grenzen. Auf den spanischen Geburtsort kommt es z.B. dann an, wenn zumindest einer der Elternteile ebenfalls in Spanien geboren war, wenn beide Eltern staatenlos sind, oder wenn die Kindschaftsverhätltnisse nicht festtehen (Art. 17.1.b)c) und d) des De Los espanoles y extranjeros).

Mfg A.