Hallo,
hab da mal eine Frage zur Privatinsolvenz. Während der Wohlverhaltensphase kann ein Gewerbe angemeldet werden, ist das richtig?
Dürfen die Vorsteuern, die man aus diesem Gewerbe erstattet bekommt der Pfändung unterzogen werden und an den Insolvenzverwalter gezahlt werden oder sind diese an den Unternehmer auszuzahlen und dann vom Gesamtgewinn der Pfändungsbetrag zu ermitteln? Umsatzsteuer würde ja auch vom Unternehmer und nicht vom Insolvenzverwalter an das Finanzamt gezahlt werden.
Danke für Eure Hilfe
Gruß
Andreas
Hallo WB,
Danke für die Antworten
Muß man sich da an das Finanzamt wenden oder an den Insolvenzverwalter?
Gruß
Andreas
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Hallo,
Muß man sich da an das Finanzamt wenden oder an den
Insolvenzverwalter?
Wegen der Vorsteuer an das Finanzamt und wegen der Ermittlung bzw. Besprechung eines Betrags aus dem Einkommen an den Treuhänder. Der überwacht während der WVP das Einkommen und muss schauen, ob pfändbare Beträge vorliegen. Für selbständige Schuldner greifen natürlich andere Regeln, als wenn jemand angestellt tätig ist und einen klar zu errechnenden Nettolohn hat.
Gruß Oskar