2x beihilfe zu versch. Haupttätern?

hi und vielen dank an alle die mir auf meinen letzten artikel so zahlreich geantwortet haben, ich war von der menge sehr überrascht!! die antworten haben mir wirklich weitergeholfen.

bei der durchsicht der aufgabenstellung der hausarbeit bin ich noch auf 2 für mich unklare punkte gestossen.

  1. kann man 2x beihilfe zu versch. haupttätern leisten?
    sachverhalt: a (1. haupttäter) wartet vor der tür mit einem glass säure, b (sein bruder) hat den angriff aber vorher dem c verraten und macht nur zum schein mit. c (ehemalige freundin von a) weiss nun von dem geplanten angriff und lässt ihren vater d (2. haupttäter) hinter der tür mit einem gewehr warten. b soll dem a die tür öffnen damit a der vermeintlich dann in der tür stehenden c die säure ins gesicht schütten kann. b verrät also a.

Frage: kannn b jeweils beihilfe zu den 2 versch. haupttätern leisten?

DANKE!

  1. in der aufgabenstellung steht ferner der satz „er stellte ihr ein ultimatum“ fertig, nicht mehr und nicht weniger.
    sachverhalt: c (freundin) verlässt a (freund). a stellt ihr dann ein ultimatum, sie solle zu ihm zurückkommen.

Frage: wie ist diese aussage zu werten? §§?

Danke!

so das wars, wäre wirklich super wenn sich jemand finden würde der mir in diesen 2 offenen fragen weiterhelfen könnte.

danke, tobias

  1. kann man 2x beihilfe zu versch. haupttätern leisten?
    sachverhalt: a (1. haupttäter) wartet vor der tür mit einem
    glass säure, b (sein bruder) hat den angriff aber vorher dem c
    verraten und macht nur zum schein mit. c (ehemalige freundin
    von a) weiss nun von dem geplanten angriff und lässt ihren
    vater d (2. haupttäter) hinter der tür mit einem gewehr
    warten. b soll dem a die tür öffnen damit a der vermeintlich
    dann in der tür stehenden c die säure ins gesicht schütten
    kann. b verrät also a.

Frage: kannn b jeweils beihilfe zu den 2 versch. haupttätern
leisten?

Leider ist die SV-schilderung nicht sehr ausführlich, gebe deshalb nur Denkanstöße…

Hast Du schon mal daran gedacht, daß b hier keinen Vorsatz bezüglich der Vollendung der Hauptat des a hat, also letztlich keine Beihilfe leisten kann???
Wie sieht es mit dem Vater und dem Gewehr aus - was will er und weiß der b das oder hat er nur die c gewarnt und weiß nicht von dem Vater mit dem Gewehr - dann hätte er natürlich auch keinen Vorsatz…

Wie gesagt, es ist schwer hier korrekte Antworten zu geben, weil ich den original - SV nicht kenne…

DANKE!

  1. in der aufgabenstellung steht ferner der satz „er stellte
    ihr ein ultimatum“ fertig, nicht mehr und nicht weniger.
    sachverhalt: c (freundin) verlässt a (freund). a stellt ihr
    dann ein ultimatum, sie solle zu ihm zurückkommen.

Frage: wie ist diese aussage zu werten? §§?

Lies den SV genau - was für ein Ultimatum, was passiert wenn sie nicht zurückkommt ???
Wenn da nix weiter steht einfach (versuchte?) Nötigung kurz anprüfen und ablehnen…

Wie gesagt nur Denkanstöße, bin ja kein Volljurist, aber mein Abschluß liegt irgendwo zwischen 1. u. 2. Staatsexamen…
Hoffe bringt Dir was,
L.