2x beihilfe zu versch. Haupttätern??????
Von: , Frage gestellt am Mi, 27. Sep 2000
hi und vielen dank an alle die mir auf meinen letzten artikel so zahlreich geantwortet haben, ich war von der menge sehr überrascht!! die antworten haben mir wirklich weitergeholfen.
bei der durchsicht der aufgabenstellung der hausarbeit bin ich noch auf 2 für mich unklare punkte gestossen.
1. kann man 2x beihilfe zu versch. haupttätern leisten?
sachverhalt: a (1. haupttäter) wartet vor der tür mit einem glass säure, b (sein bruder) hat den angriff aber vorher dem c verraten und macht nur zum schein mit. c (ehemalige freundin von a) weiss nun von dem geplanten angriff und lässt ihren vater d (2. haupttäter) hinter der tür mit einem gewehr warten. b soll dem a die tür öffnen damit a der vermeintlich dann in der tür stehenden c die säure ins gesicht schütten kann. b verrät also a.
Frage: kannn b jeweils beihilfe zu den 2 versch. haupttätern leisten?
DANKE!
2. in der aufgabenstellung steht ferner der satz "er stellte ihr ein ultimatum" fertig, nicht mehr und nicht weniger.
sachverhalt: c (freundin) verlässt a (freund). a stellt ihr dann ein ultimatum, sie solle zu ihm zurückkommen.
Frage: wie ist diese aussage zu werten? §§?
Danke!
so das wars, wäre wirklich super wenn sich jemand finden würde der mir in diesen 2 offenen fragen weiterhelfen könnte.
danke, tobias
