Forderungsabtretung WFA-Fördermittel

Von: , Frage gestellt am Mi, 18. Okt 2006

Hallo Experten,

ein Käufer X hat die ihm von der WFA zugesagten Fördermittel an den Verkäufer bzw. Bauträger Y abgetreten. Und zwar per Zweckerklärung der WFA selber, d.h. die WFA weiß Bescheid.

Die Bezugsfertigkeit wird voraussichtlich im Dezember hergestellt. Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt erst nach der Bezugsfertigkeit.

Frage 1: Kann der Verkäufer Y Verzugszinsen vom Käufer X verlangen, wenn die WFA die Fördermittel nicht sofort auszahlen kann oder mit zeitlicher Verspätung zahlt? Ist durch die Forderungsabtretung der Käufer X nicht außen vor? Ihn trifft ja dabei kein Verschulden.

Frage 2: Kann der Verkäufer Y wegen der Mehrwertsteuererhöhung ab 01.01.2007 mehr Geld vom Käufer X verlangen, wenn die WFA dem Verkäufer Y die Fördermittel erst im Januar 2007 auszahlt? Auch hier kann dem Käufer X doch kein Verschulden angelastet werden.

Vielen Dank vorab für eure Antworten.

Gruß
Turan

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 32 Minuten 0 hilfreich
    Re: Forderungsabtretung WFA-Fördermittel

    Hallo, Frage 1: Kann der Verkäufer Y Verzugszinsen vom Käufer X
    verlangen, wenn die WFA die Fördermittel nicht sofort
    auszahlen kann oder mit zeitlicher Verspätung zahlt? Ist durch
    die Forderungsabtretung der Käufer X nicht außen vor? Ihn
    trifft ja dabei kein Verschulden.
    Der Käufer X ist m.E. außen vor, was jedoch nichts mit dem Verschulden zu tun hat. In dem der Verkäufer anstelle der vertraglich vereinbarten Leistung die abgetretene Forderung annimmt, handelt es sich hierbei um eine Leistung an Erfüllungs Statt. Damit hat der Käufer seine Pflicht fristgemäß erfüllt, da sich der Anspruch auf Geldzahlung in einen Anspruch auf Abtretung gewandelt hat. Diese ist erfolgt.

    Das gilt allerdings nur unter der Voraussetzung, dass zwischen den Parteien nicht etwas anderes vereinbart wurde, denn eine Zinstragung de Abtretenden für verspätete Leistung des Forderungsschuldners kann durchaus vertraglich festgelegt werden. Ebenso, dass es sich nur um eine Leistung Erfüllungs Halber handelt. Und dann wäre der Käufer wieder in der Pflicht. Frage 2: Kann der Verkäufer Y wegen der Mehrwertsteuererhöhung
    ab 01.01.2007 mehr Geld vom Käufer X verlangen, wenn die WFA
    dem Verkäufer Y die Fördermittel erst im Januar 2007 auszahlt?
    Auch hier kann dem Käufer X doch kein Verschulden angelastet
    werden.
    Hat wiederum nichts mit dem Verschulden zu tun. Es gilt der vereinbarte MWSt-Satz. Das ist, mangels anderer vertraglicher Regelungen, derjenige der Fälligkeit.
    Hier würde ich aber gerne um Meinungen Dritter bitten, da ich mir nicht 100%tig sicher bin.

    Gruß
    Dea Vielen Dank vorab für eure Antworten.

    Gruß
    Turan

    • Antwort von nach 50 Minuten 0 hilfreich
      Re^2: Forderungsabtretung WFA-Fördermittel

      Hallo,

      eine anderweitige Vereinbarung existiert nicht. Der Verkäufer hat durch eine Sicherungsvereinbarung im Notarvertrag seine Forderungen insofern abgesichert, dass die Kaufpreisforderung abgedeckt sein muss. Dieser Sicherungsvereinbarung stimmte die WFA nur zu, wenn der Käufer seine Fördermittel an den Verkäufer abtritt durch eine Zweckerklärung. In dieser Erklärung steht nur, dass X an Y einen Betrag abtritt, mehr nicht. Der Verkäufer sicherte dem Käufer zu, dass keine Rechnungen hierfür ausgestellt werden und noch keine Zinsen anfallen. Dieses "noch" ist ziemlich irritieren, daher die Frage.

      Eigentlich sollte der Käufer nichts befürchten wegen der Mehrwertsteuererhöhung, da der Verkäufer im ja zugesagt hat, dass nach der Abtretung hierfür keine Rechnungen erstellt werden. Ist das denn so ok? Muss der Verkäufer nicht nach jedem Baufortschritt eine Rechnung erstellen? Oder gilt die Forderungsabtretung schon als Zahlung der restlichen Rechnungen?

      Danke für den Beitrag.

      Gruß
      Turan [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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