Handwerkerrechnung überschreitet Angebot deutlich
Von: , Frage gestellt am Do, 19. Okt 2006
Hallo liebe Forums-Mitglieder,
gehen wir mal von folgender Sachlage aus:
Ein Handwerker macht ein Angebot (keinen Kostenvoranschlag) für die Installation einer kompletten Haustechnik, sprich Heizungsanlage, Verrohrung der Heizungsanlage, Heizkörper, Abwasser- und Sanitärinstallation. Über dem Angebot steht „Nachstehend unsere ausführliche Leistungsbeschreibung nach VOB/B“. Um sein Angebot gegenüber dem eines Konkurrenten hervorzuheben, sichert er der Bauherrschaft mündlich zu, dass sein Angebot realistisch ist und mit keinen zusätzlichen Kosten zu rechnen ist, während beim Mitbewerber einige Positionen fehlen. Ein schriftlicher Auftrag wird nicht erteilt, sondern nur ein mündlicher. Die Angebotssumme beläuft sich auf 23.000 Euro.
Nach Abschluss der Arbeiten schickt der Handwerker eine Rechnung über 30.000 Euro an die Bauherrschaft. Er begründet dies damit, dass er wesentlich mehr Meter an Rohr gebraucht hat, als er ursprünglich dachte. Vor Angebotsabgabe hat der Handwerker einen Orttermin wahrgenommen und auch die Baupläne wurden ihm vorgelegt. Während der Ausführung hat der Handwerker nicht darauf hingewiesen, dass die im Angebot gemachten Preise eventuell nicht eingehalten werden können.
Im Angebot sind die verschiedenen Rohrsysteme folgendermaßen aufgelistet:
1) 1 Stück komplette Verteil- und Anschlussverrohrung der neuen Heizungsanlage aus Kupferrohren nach DIN einschl. Form- und Verbindungsstücken liefern und montieren: 2.100 Euro netto (2.436 Euro brutto)
2) 1 Stück Abwasserinstallation aus HT-Rohren einschl. Form- und Verbindungsstücken liefern und montieren: 850 Euro netto (986 Euro brutto)
3) 1 Stück komplette Verteil- und Anschlussverrohrung der neuen Sanitäranlage aus Kupferrohren nach DIN einschl. Form- und Verbindungsstücken liefern und montieren: 1.470 Euro netto (1705,20 Euro brutto)
Eine Angabe von Metern ist nicht vorhanden.
In der Rechnung haben wir die gleichen Positionen, nach wie vor jeweils als „1 Stück“, im Text aber mit Meterangaben der Verrohrung. Die Preise haben sich folgendermaßen verändert:
1) 4.125,61 netto / 4.785,71 brutto statt 2.100 / 2436 Euro
2) 1.410,40 netto / 1.636,06 brutto statt 850 / 986 Euro
3) 2.372,62 netto / 2.752,24 brutto statt 1470 /1705,20 Euro
Bei den Positionen hat sich also die Anzahl eigentlich nicht verändert. Sowohl im Angebot als auch in der Rechnung geht es um „1 Stück“, nur der Preis hat sich drastisch erhöht.
Wie ist denn Eurer Einschätzung nach hier die rechtliche Lage? Kann der Unternehmer mit mehr Metern argumentieren, obwohl im Angebot nie von Metern die Rede war, sondern nur von „Stück“?
