Was sind die Konsuequenzen, wenn jemand der unter 21 ist ein Auto von einem Bekannten leiht aber das nicht mit der Versicherung abgeklärt wurde? Diese Person (männlich) verursacht einen Verkehrsunfall oder wird darin verwickelt.
Gruß Thimo
Was sind die Konsuequenzen, wenn jemand der unter 21 ist ein Auto von einem Bekannten leiht aber das nicht mit der Versicherung abgeklärt wurde? Diese Person (männlich) verursacht einen Verkehrsunfall oder wird darin verwickelt.
Gruß Thimo
Hi,
bin mir net sicher denke aber wenn A hier in einem unfall verwickelt wird wobei a keine schuld trifft, zahlt eh die andere Versicherung, sollte aber A Schuld oder teilschuld tragen wird wohl die Versicherung sich hier weigern zu zahlen, dementsprechen fallen auf A die kosten zurück. Wie gesagt nicht sicher, habe das jetzt so im Kopf.
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Moin,
sollte aber A Schuld oder teilschuld
tragen wird wohl die Versicherung sich hier weigern zu zahlen,
dementsprechen fallen auf A die kosten zurück. Wie gesagt
nicht sicher, habe das jetzt so im Kopf.
Wenn A im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist, spielt das Alter keine Rolle, dann zahlt die Versichrung auch im Falle, dass A Schuld hat, wenn A nicht grob fahlässig gehandelt, bzw. den Unfall absichtlich herbeigeführt hat.
In so einem Falle wird A in Regress genommen, d.h. die Versicherung holt sich ein Teil des Geldes von A zurück.
Wenn der Fahrzeughalter irgendeine Sondervereinarung mit der Versicherung hat, dass z.B. nur er fährt, zahlt die Versicherung trotzdem, bittet aber den Fahrzeughalter wegen Vertragsverletzung zur Kasse, der muss dann sehen, wie er von A das Geld zurückbekommt.
CU
Axel
Hallo Thimo,
Was sind die Konsuequenzen, wenn jemand der unter 21 ist ein
Auto von einem Bekannten leiht aber das nicht mit der
Versicherung abgeklärt wurde? Diese Person (männlich)
verursacht einen Verkehrsunfall oder wird darin verwickelt.
Ich gehe in meiner Antwort davon aus, dass der fiktive Bekannte einen Vertrag hat, der Nutzer unter 21, 23 oder 25 ausschließt.
Die Konsequenzen sind eigentlich in den Tarifbedingungen geregelt. Hier kann es je nach Gesellschaft und Jahr des Vertragsabschlusses (andere Tarifbedingungen) Unterschiede geben. Eine pauschale Antwort ist deshalb nicht möglich! Neuere Tarifverträge sehen jedoch meist folgende Regelung vor:
Wäre die kein fiktiver Fall, würde ich dem Fahrzeughalter empfehlen die seinem Vertrag zu Grunde liegenden Tarifbedingungen (da müssen nicht die derzeit aktuellen seiner Gesellschaft sein) einzusehen. Kann durchaus sein, dass dort entsprechende Vertragsstrafen nicht enthalten sind.
mit besten Grüßen
Steffen B.