Hallo,
immer mehr Anbieter bieten Abonnements für Klingeltöne etc. an.
Gemäss den AGB kommt der Vertrag durch einen Abruf eines Klingeltons, Logos o.ä. zustande, welches in einem Abo-Paket angeboten wurde.
Nun sind es ja gerade Kinder und Jugendliche, kurz Minderjährige, die dies abschliessen. Oftmals auch in Unkenntnis der Tatsache das so ein Abo-Vertrag zustande kommt.
Es wird in den Werbeclips zwar darauf hingewiesen (in äusserst schnell durchlaufendem kleingedrucktem), aber es ist ja nicht immer davon auszugehen das z.B. ein 12-jähriges Kind überhaupt weiss was ein Abo ist bzw. sich den Konsequenzen bewusst ist.
Meine Fragen dahingehend sind:
Inwieweit muss der Anbieter deutlich machen, das bei dem Herunterladen eines Klingeltons o.ä. ein Abo-Vertrag zustande kommt?
(Ist das schnelle durchlaufen lassen des Kleingedrucktem, was im Zeitraum des Werbeclips weder vollständig lesbar bzw. sinnvoll erfassbar ist dafür ausreichend?)
Da kein schriftlicher Vertrag zustandekommt und in diesen Fällen auch nicht wie z.B. auf der Internetpräsenz des Betreibers auf einen „OK-Ich habe das gelesen und verstanden Button“ geklickt werden muss, müsste ja doch sichergestellt sein das der Nutzer weiss worauf er sich einlässt.
Wie schaut es mit dem Alter aus? Heute haben auch 10-jährige (oft auch jünger) Handys und könnten so ein Abo abschliessen. Hier kann man wohl in den wenigsten Fällen davon ausgehen das sich das Kind bewusst ist einen Abo-Vertrag abzuschliessen.
Wie wäre die Situation, wenn ein Kind sein Handy unbeaufsichtigt lässt und ein Freund macht sich einen Witz draus mit diesem Handy einen Abo behafteten Klingelton herunterzuladen?
Gruss Sebastian
