Kann man als Internetkäufer Patentrechte verletzen

Hallo, Forum,

ich hätte da mal eine Frage:
Was kann passieren, wenn man im Internet „Genercia“-Medikamente bestellt?
Auf den Internetseiten der Anbieter ist natürlich nicht ersichtlich, wenn Patent- und/oder sonstige Schutzrechte hier in Europa verletzt werden.
Wenn man diese bestellt, muss die Lieferung, wenn sie aus dem außereuropäischen Ausland kommt, durch den Zoll.
Jetzt stellt sich mir nur die Frage: Kann dem Besteller hier etwas passieren, außer dass er eventuell den Verlust einer Lieferung zu beklagen hat?

Michael

Was kann passieren, wenn man im Internet
„Genercia“-Medikamente bestellt?
Auf den Internetseiten der Anbieter ist natürlich nicht
ersichtlich, wenn Patent- und/oder sonstige Schutzrechte hier
in Europa verletzt werden.
Wenn man diese bestellt, muss die Lieferung, wenn sie aus dem
außereuropäischen Ausland kommt, durch den Zoll.
Jetzt stellt sich mir nur die Frage: Kann dem Besteller hier
etwas passieren, außer dass er eventuell den Verlust einer
Lieferung zu beklagen hat?

Neben den möglichen medizinischen Implikationen bei der Einnahme von Medikamenten aus dubiosen Quellen, die hier aber nicht interessieren, können die Kosten für Lagerung und Vernichtung der Ware, die vom Antragsteller, aufgrund dessen Antrags die Ware im Grenzbeschlagnahmeverfahren einbehalten wurde, zu tragen sind, von diesem vom Besteller zurückgefordert werden.

Hat der Anbieter seine Leistung in Deutschland beworben, den Endkunden auf die Illegalität der Einfuhr aber nicht hingewiesen, kann der Besteller diese Kosten aber wiederum vom Anbieter zurückfordern.

IANAL
Schorsch