Verjährung von Zahlungsforderungen
Von: , Frage gestellt am Do, 28. Sep 2000
Hallo Wissende,
unser Gemeindeamt hat in seiner Schlamperei jahrelang eine
vernünftige Abrechnung von Entgelten für Kinderbetreuung versäumt(Kita und Hort) und uns jetzt eine Phantasierechnung
zurückreichend bis 1995 präsentiert.
Meine Frage: Wie genau ist das mit der Verjährung ?
§196 BGB sagt da 2 Jahre. Gilt das hier ?
Und wann fängt die Verjährung an ? Mit dem Kalenderjahr
oder mit dem Eintreten der Forderung? Ich werde
aus dem Juristenkauderwelsch der folgenden Paragraphen
nicht richtig schlau.
Viele Grüsse
Frank
