Hallo Wissende,
unser Gemeindeamt hat in seiner Schlamperei jahrelang eine
vernünftige Abrechnung von Entgelten für Kinderbetreuung versäumt(Kita und Hort) und uns jetzt eine Phantasierechnung
zurückreichend bis 1995 präsentiert.
Meine Frage: Wie genau ist das mit der Verjährung ?
§196 BGB sagt da 2 Jahre. Gilt das hier ?
Und wann fängt die Verjährung an ? Mit dem Kalenderjahr
oder mit dem Eintreten der Forderung? Ich werde
aus dem Juristenkauderwelsch der folgenden Paragraphen
nicht richtig schlau.
Viele Grüsse
Frank
Die Verjährung eines Rechtesbeginnt mit der Möglichkeit der Geltendmachung des Rechts zu laufen.
Wie genau ist das mit der Verjährung ?
§196 BGB sagt da 2 Jahre. Gilt das hier ?
Und wann fängt die Verjährung an ? Mit dem Kalenderjahr
oder mit dem Eintreten der Forderung? :Frank
Hallo Frank,
soweit ich weiss beginnt die Verjährungsfrist mit Ablauf des Kalenderjahres in dem die Forderung entstanden ist.
Also wären Forderungen aus 1995 mit Ablauf des Jahres 1997 verjährt…
Gruss,
Auris