Hallo Wissende,
ich benötige Hilfe zur Klärung folgenden Sachverhaltes:
ein Vertrag zwischen Firma A und Firma B wird fristgerecht zum 30.11.2006 von Firma A, Person X gekündigt. B bestätigt die Kündigung zu diesem Termin.
Ohne zu wissen, dass der Vertrag bereits von A gekündigt wurde, kündigt Person Y der Firma A den selben Vertrag am 01.10.2006 zum 30.11.2007.
Nun besteht Firma B auf die Einhaltung des Vertrages bis 30.11.2007, da ihrer Ansicht nach die erneute Kündigung eine Verlängerung des Vertrages darstellt.
Könnt Ihr mir vielleicht weiter helfen? Wann ist die Kündigung wirksam?
Danke, Gruß martina