Hallo,
eine kurze Frage zur sog. „Verfolgungsverjährung“ in Deutschland:
Angenommen eine Person fährt zu schnell und wird dabei angehalten, Personalien festgestellt. Nach 2 Monaten bekommt sie einen Bußgeldbescheid.
So weit ich informiert bin, beginnt ab Datum des Bescheides (oder der Zustellung?) eine Verfolgungsverjährung von 6 Monaten gem. §26 StVG zu laufen.
Was bedeutet dies in der Praxis? Wenn innerhalb von 6 Monaten (auf den Tag genau?) der Bescheid nicht rechtskräftig wurde (z.B. wg. Einspruch und diversen Schreiben hin und her), dann darf er nicht weiter verfolgt werden?
Unterbrechen Schreiben hin und her (z.B. Zusendung eines Videobeweises) die Verjährung oder läuft die immer stur weiter?
Vielen Dank im voraus für Infos
und viele Grüße
Frank