Verfolgungsverjährung bei Bußgeld und Punkten

Hallo,

eine kurze Frage zur sog. „Verfolgungsverjährung“ in Deutschland:

Angenommen eine Person fährt zu schnell und wird dabei angehalten, Personalien festgestellt. Nach 2 Monaten bekommt sie einen Bußgeldbescheid.

So weit ich informiert bin, beginnt ab Datum des Bescheides (oder der Zustellung?) eine Verfolgungsverjährung von 6 Monaten gem. §26 StVG zu laufen.

Was bedeutet dies in der Praxis? Wenn innerhalb von 6 Monaten (auf den Tag genau?) der Bescheid nicht rechtskräftig wurde (z.B. wg. Einspruch und diversen Schreiben hin und her), dann darf er nicht weiter verfolgt werden?

Unterbrechen Schreiben hin und her (z.B. Zusendung eines Videobeweises) die Verjährung oder läuft die immer stur weiter?

Vielen Dank im voraus für Infos
und viele Grüße

Frank

Unterbrechen Schreiben hin und her (z.B. Zusendung eines
Videobeweises) die Verjährung oder läuft die immer stur
weiter?

Sobald ein Schreiben eingeht, beginnt meines Wissens die Verjährungsfrist von vorne…! Dies soll Behörden dazu anhalten, die Verfolgung nicht ruhen zu lassen, sondern tätig zu werden.

Hi Nicole,

danke für Deine Antwort

Sobald ein Schreiben eingeht, beginnt meines Wissens die
Verjährungsfrist von vorne…! Dies soll Behörden dazu
anhalten, die Verfolgung nicht ruhen zu lassen, sondern tätig
zu werden.

Ich meine mich zu entsinnen, dass dies nur für den Bußgeldbescheid selbst gilt?

Viele Grüße
Frank