Wer übernimmt Haftung bei Garderobe?

Hallo,
ich würde gerne wissen, wer bei einer öffentlichen Veranstaltung die Haftung für die Jacken und Mäntel übernimmt, wenn diese gegen 2 DM Entgelt an der Garderobe abgegeben werden. An der Garderobe hängt zwar ein Schild „Für Gegenstände und Garderobe keine Haftung“, aber in dem Moment, wo der Veranstalter die 2 DM kassiert ist er doch auch dafür haftbar, oder?

Danke im Voraus.
Hedde

Hi Hedde,
leider gilt der Hinweis des Veranstalters, dass er keine Haftung für die Garderobe übernimmt.
Der Obulus von DM 2,- ist der Preis für die Dienstleistung des Aufhängens und Sortierens der Jacken und Mäntel und ist kein Versprechen, für ein eventuelles Abhandenkommen zu haften.
In besonderen Fällen könnte man sich eine Haftung vorstellen, z.B. wenn durch Feuer oder Wasser die Mäntel beschädigt werden, oder wenn der Veranstalter die Kleiderständer auf die Strasse schiebt und damit regelrecht zum Diebstahl einlädt.
Ansonsten gilt, auf die eigenen Klamotten aufpassen.
Gruß,
Peter

Hi Peter,

Und wie ist das, wenn man verpflichtet ist, seine Garderobe abzulegen?

Gruß

Marcus