Re: Gerneralvollmacht und/oder Vorsorgevollmacht
Hallo,
die Generalvollmacht ist meines Wissens eine Vollmacht, daß der Bevollmächtigte den Vollmachtgeber generell in den aufgelisteten Rechtsgeschäften vertreten darf.
Die Vorsorgevollmacht dient dazu, den Bevollmächtigten zu befähigen, daß für den Fall, daß der Vollmachtgeber eines Tages aus gesundheitlichen Gründen (oder sonstigen) seine Rechtsgeschäfte nicht mehr selbst erledigen kann, er diese für ihn erledigt.
So müsste es sein.
Berechnet der Notar für jede einzelne Vollmacht
Gebühren? und wieviel Prozent sind das dann jeweils??
Man kann das in einer einzigen Urkunde beurkunden, dann ist es etwas günstiger. Aber allgemein sind die Preise für solche Vollmachten nicht sehr hoch, sie berechnen sich nach 10 - 50 % des Vermögens des Vollmachtgebers, dann fällt eine 5/10-Gebühr an, das ist in den meisten Fällen unter 100 €.
Gruß, Schnägge