Mietminderung bei

Hallo zusammen,

mich würde an dieser Stelle interessieren, welche Möglichkeiten ich habe, Mietminderung zu verlangen.

Seit unserem Einzug ist unser Kellerraum feucht (eher naß als feucht). Daraus ergibt sich natürlich, daß der Raum nicht nutzbar ist, denn alles, was wir dort unterstellen, muß auf Dauer vergammeln.

Natürlich ist es da toll, daß wir trotzdem vieles dort hin stellen müssen, weil wir keinen anderen Platz haben.

Wie kann ich da jetzt vorgehen?

Danke,

Saban Klimenta, Medienentwickler

http://www.one-man.de

Hallo,
in jedem Fall solltest Du zunächst den Vermieter schriftlich auffordern den Mangel zu beheben. Setze ihm dabei eine angemessene Frist und drohe für den Fall, dass er den Mangel nicht beseitigt eine Mietminderung an. Für weitere Informationen (insbesondere bezügl. der Höhe der Mietminderung) sieh Dich mal bei http://www.mieterbund.de/ oder bei http://www.bmg.ipn.de/recht/stiwo.htm um. Dort gibts sehr gute Infos.

Gruß
Andreas

Hi,

Mietminderung musst Du nicht verlangen. FÜr einen Mangel kannst Du die Miete „ohne weiteres“ mindern. Über nagemessene Höhen informiert der Mieterbund oder Literatur. Wenn es zu viel war müsst Ihr es nachzahlen. sonst passiert nichts.

Max

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