"Ein Interessierter einer Automarke XY und Vorsitzender eines e.V. von Freunden dieser Marke hat sich die URL AutomarkeXY-F1.de vor Monaten gesichert. Mehr oder weniger durch Zufall, da diese noch frei und verfügbar war.
Nun kommt die Automarke XY daher und verlangt die Herausgabe dieser Domain."
Haben die das Recht dazu oder ist der bisherige Inhaber auf der sicheren Seite?
die URL AutomarkeXY-F1.de vor Monaten gesichert. Mehr oder weniger
durch Zufall, da diese noch frei und verfügbar war.
Nun kommt die Automarke XY daher und verlangt die Herausgabe
dieser Domain."
Ich gehe mal davon aus, dass es sich um „AutomarkeXY“ um einen
geschützten Markenbegriff handelt. Wenn ja, sieht es schlecht für dich
aus.
Nun kommt die Automarke XY daher und verlangt die Herausgabe
dieser Domain."
Haben die das Recht dazu oder ist der bisherige Inhaber auf
der sicheren Seite?
Die Herausgabe (Übertragung) kann nicht verlangt werden, wohl aber die Freigabe, und das so hurtig wie geschwind, um weiteren Schadensersatzforderungen vorzubeugen.