Bedrohung - z.B. von Beamten

Hallo Rechts-Experten,

was droht mir, wenn ich einem Beamten drohe???
Es kann auch ein schlichter 0-8-15-Mensch sein, doch ich denke, bei Beamten gibts sicher noch einen extra-Bonus :smile:

Hintergrund ist:
Die Spielstraße vor unserem Haus. Dort brausen tagtäglich riesen Laster durch. Die Behörden kümmert das im übrigen einen Sch… Im Gegenteil, die Stadt kassiert ja ordentlich Gewerbesteuer. Und wenn mal geblitzt wird, wissen das alle Brummis sofort. Sowas spricht sich vorher ja an Stammtischen herum.
Alle Proteste nützen SCHLICHTWEG NICHTS. Polizei und Rathaus stellen sich machtlos und „können nichts tun …“ Schließlich wurde ja auch noch keiner platt-gefahren. Man stelle sich das mal vor, ein Lastzug mit Anhänger donnert im Zick-Zack um die Autos und die Kids spielen 30cm nebendran auf dem schmalen Gehweg.
Tja - soweit. Wenn einem dabei der Kragen platzt und er einem tauben Beamten androht, daß dieser sich im Falle eines Falles gleich neben dem Kind begraben lassen kann - was dann???

Danke + Gruß,

Michael

Hallo Michael,

das Thema „Bedrohung DURCH Beamte incl. Dienstaufsichtsbeschwerde“ wäre mir zwar wesentlich lieber, aber was soll´s…

was droht mir, wenn ich einem Beamten drohe???

Zunächst einmal müssen wir zwischen Bedrohung (§ 241 StGB Abs. 1) und Beleidigung (§ 185 StGB) unterscheiden.

Tja - soweit. Wenn einem dabei der Kragen platzt und er einem
tauben Beamten androht, daß dieser sich im Falle eines Falles
gleich neben dem Kind begraben lassen kann - was dann???

In diesem Fall gehe ich von einer Beleidigung aus, weil es an den Voraussetzungen zur Erfüllung des Bedrohungs-Tatbestandes fehlt. Hierzu hättest Du dem Herrn schon „die Begehung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens“ (Körperverletzung durch Prügel, Ermordung, Entführung, etc.) avisieren müssen, was hier ganz offensichtlich nicht der Fall ist. Nur zur Info: auf Bedrohung stehen bis zu 12 Monate Knast oder Geldstrafe.

Es kann auch ein schlichter 0-8-15-Mensch sein, doch ich
denke, bei Beamten gibts sicher noch einen extra-Bonus :smile:

Eigentlich nicht. Die Beleidigung wird NUR auf Antrag verfolgt (§ 194 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Sätze 1 und 2); bei Beleidigung von Beamten sogar nur auf Antrag des Vorgesetzten. Bei § 241 StGB bin ich mir im Moment nicht ganz sicher, kann aber gerne nachschauen.

Dafür können sich besorgte Eltern und sonstige besorgte Bürger auf eine Art Bonus in Form des § 193 StGB (Wahrnehmung berechtigter Interessen) berufen. Dieser lautet in den für Dich wichtigen Teilen in etwa wie folgt (wenn Du den vollständigen Wortlaut haben möchtest, melde Dich bitte nochmal):

„…desgleichen Äußerungen, die zur Ausführung oder Verteidigung von Rechten oder zur Wahrnehmung berechtigter Interessen gemacht wurden, …, sind nur insofern strafbar, als das Vorhandensein einer Beleidigung aus der Form der Äußerung oder aus den Umständen, unter welchen sie geschah, hervorgeht.“

Ich glaube kaum, daß irgendein Richter einen besorgten Vater bzw. eine besorgte Mutter, deren/dessen Sprößling gerade dem Tod unter einem Sattelschlepper entwischt ist, verurteilen wird, nur weil er/sie einem Beamten die Meinung gegeigt hat.

Zu dem Rest Deines Artikels sage ich besser nichts, sonst platzt auch mir der Kragen („wir können nix tun - es wurde ja noch keiner plattgefahren“).

So long

Tessa

Das wird teuer!!! Es könnte ein saftiger Strafbefehl dabei rauskommen.

Hallo Michael,

Zunächst einmal müssen wir zwischen Bedrohung (§ 241 StGB Abs.

  1. und Beleidigung (§ 185 StGB) unterscheiden.

Tja - soweit. Wenn einem dabei der Kragen platzt und er einem
tauben Beamten androht, daß dieser sich im Falle eines Falles
gleich neben dem Kind begraben lassen kann - was dann???

In diesem Fall gehe ich von einer Beleidigung aus, weil es an
den Voraussetzungen zur Erfüllung des Bedrohungs-Tatbestandes
fehlt.

Wieso Beleidigung, wo soll denn hier ein rechtswidriger Angriff auf die innere Ehre des Beamten, also die Beleidigung liegen?Was soll den zur Bedrohung fehlen? Siehe unten…

Hierzu hättest Du dem Herrn schon „die Begehung eines
gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten
Verbrechens“ (Körperverletzung durch Prügel, Ermordung,
Entführung, etc.) avisieren müssen, was hier ganz
offensichtlich nicht der Fall ist.

Auch das ist falsch. Ein Verbrechen ist eine Straftat mit einer Mindeststrafandrohung von 1 Jahr § 12 I StGB.
Körperverletzung ist gemäß § 223 nicht mit MINDESTNES 1 Jahr Freiheitsstrafe bedroht. D.h. man kann einfach zu jedem hingehen und einfach so sagen, ich hau Dir gleich eine. (ACHTUNG - ohne : wenn Du nicht…). Das ist, solange nicht Taten oder die Worte: , wenn Du nicht…, folgen nicht Strafbar nur ärgerlich für die Person.

Strafbar ist jedoch die BEDROHUNG nach § 241 STGB.
Hier wird, wie oben gesagt die BEDROHUNG mit einem VERBRECHEN unter Strafe gestellt.

-:androht, daß dieser sich im Falle eines Falles

gleich neben dem Kind begraben lassen kann - was dann???-

Bevor man begraben wird muß man TOT sein. Die vorsätzliche Tötung eines Menschen wird mit mehr als mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe bedroht, ist also ein Verbrechen.
Die Bedrohung kommt also durchaus in Betracht.
Eine Anzeige in diese Richtung würdest Du zunächst erhalten.

Nur zur Info: auf Bedrohung
stehen bis zu 12 Monate Knast oder Geldstrafe.

Es kann auch ein schlichter 0-8-15-Mensch sein, doch ich
denke, bei Beamten gibts sicher noch einen extra-Bonus :smile:

Eigentlich nicht.

Stimmt nur wenn Du bei einer Diensthandlung Widerstand leistest - anderes Thema.

Weiterhin könnte die Äußerung je nach Tatausführung eine Nötigung/ versuchte Nötigung gemäß § 240 STGB darstellen.
In Kürze:
Die Mittels Drohung mit Gewalt (Tötung des Beamten) versuchst Du ihn zu einer Handlung zu bewegen (Geschwindigkeitskontrolle).
Das müßte dann noch rechtswidrig und verwerflich sein. Jemand mit dem Tod zu bedrohen ist das IMMER, gleich aus welchen heeren Zielen.
Freiheiststrafe bis 5J o. Geldstrafe.

Zur Beleidigung:
Ob durch diesen Spruch ein rechtswidriger Angriff auf die Innere Ehre des Beamten, also eine BELEIDIGUNG vorliegt wage ich zu bezweifeln.

Die Beleidigung wird NUR auf Antrag verfolgt
(§ 194 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Sätze 1 und 2); bei Beleidigung
von Beamten sogar nur auf Antrag des Vorgesetzten.

Stimmt nicht. Gemäß § 194 III wird die Beleidigung AUCH (nicht nur) auf Antrag des Vorgesetzten verfolgt. Die Behörden stellen diesen regelmäßig und das wird dann ohne weiteres Zutun des Beamten verfolgt. Für ein -Arschloch- gegen mich im Dienst erhielt ein Arbeitsloser einen Strafbefehl über 2000.- DM.

Bei § 241
StGB bin ich mir im Moment nicht ganz sicher, kann aber gerne
nachschauen.

Die Bedrohung ist KEIN Antragsdelikt. Sie wird als sog. Offizialdelikt automatisch - ohne Antrag- verfolgt, um zu verhindern, daß der Bedrohte aus Angst vor seinem Peiniger
seinen Antrag zurückzieht oder gar nicht erst stellt - klingt logisch oder???

Dafür können sich besorgte Eltern und sonstige besorgte Bürger
auf eine Art Bonus in Form des § 193 StGB (Wahrnehmung
berechtigter Interessen) berufen. Dieser lautet in den für
Dich wichtigen Teilen in etwa wie folgt (wenn Du den
vollständigen Wortlaut haben möchtest, melde Dich bitte
nochmal):
„…desgleichen Äußerungen, die zur Ausführung oder
Verteidigung von Rechten oder zur Wahrnehmung berechtigter
Interessen gemacht wurden, …, sind nur insofern strafbar,
als das Vorhandensein einer Beleidigung aus der Form der
Äußerung oder aus den Umständen, unter welchen sie geschah,
hervorgeht.“

Gebe zu, daß ich von Zivilrecht keine große Ahnung habe, aber das dürfte wohl flach fallen, da sonst jeder, der aus heeren Zielen eine Amtshandlung verlangt, sie nicht bekommt und deshalb die Beamten Beleidigt, Bedroht, etc. sich darauf berufen könnte.

Ich glaube kaum, daß irgendein Richter einen besorgten Vater
bzw. eine besorgte Mutter, deren/dessen Sprößling gerade dem
Tod unter einem Sattelschlepper entwischt ist, verurteilen
wird, nur weil er/sie einem Beamten die Meinung gegeigt hat.

Das glaube ich schon, wenn man sich im Ton vergreift.
Würd mich auf obige Aussagen nicht verlassen, könnte teuer werden.

Nochmal an Michael:
Also laß das lieber und bleib ruhig, auch wenns schwerfällt. Mit solchen Taten erreichst DU garantiert nix positives für Dich.
Ich rate Dir z.B. an den Bürgermeister zu schreiben, daß tun einige Leute in Berlin mit vorliebe und die Schreiben erreichen dann die jeweiligen Dienststellen auf dem großen Dienstweg, also von ganz oben.
Nur bedenke - wenn die Polizei bei Dir blitzt, dann steht ein anderer Vater, in einer anderen Straße und fragt sich warum die Polizei nicht bei ihm blitzt…Und die Geschichte geht von vorne los…

Gruß und viel Erfolg,
L.

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genau so hab ich es erwartet!
Hallo Lulle

Danke für Dein Posting. Sei nicht sauer, wenn ich vielleicht etwas grob auf Deinen Text antworte. Ich möchte Dich nicht persönlich angreifen.

Nochmal an Michael:
Also laß das lieber und bleib ruhig, auch wenns schwerfällt.
Mit solchen Taten erreichst DU garantiert nix positives für
Dich.

Ich denke, man erreicht grundsätzlich NIE etwas!

Ich rate Dir z.B. an den Bürgermeister zu schreiben, daß tun
einige Leute in Berlin mit vorliebe und die Schreiben
erreichen dann die jeweiligen Dienststellen auf dem großen
Dienstweg, also von ganz oben.

Die örtlichen Behörden kennen das Problem. Und die Übergeornete
(Landrat) wird es wohl wenig jucken. Immerhin hat man ja eine Spielstraße eingerichtet. Mehr kann man ja nicht tun, denn irgendwie müssen die LKWs ja durchkommen. Es gibt ja keine genauen Erhebungen und Messungen, wie es in Realität aussieht.

Nur bedenke - wenn die Polizei bei Dir blitzt, dann steht ein
anderer Vater, in einer anderen Straße und fragt sich warum
die Polizei nicht bei ihm blitzt…Und die Geschichte geht von
vorne los…

Als Pendler bin ich selbst viel unterwegs, meine Beobachtung ist, daß zu 50% der Blitzereien reines Abzocken sind. Die den Städten nur Geld bringen. Maßnahmen, wie Gesch.-Begrenzung oder Durchfahrtsverbote werden nur durchgeführt, wenns „Matsch“ gegeben hat.

Am besten, man bringt seinen Kindern bei, gezeilt Bälle vor die Laster zu schießen. Vielleicht reagiert ja ein Fahrer, der LKW kippt dabei, es gibt ordentlichen Sachschaden und die Presse ist dabei.
Ich bin der überzeugung, es juckt keinen im rathaus, wenn ein Kind überfahren wird, nur das negative-Image, wenns Schlagzeilen macht, das ist das Störende.

Gruß,

Michael

*gefrustet*

Tach auch Michael,
solange du mit zulässigen Rechtsmitteln drohst, passiert dir nichts; für die anderen Fälle steht unten genug.
Ich frage mich nur, warum nutzt du nicht die zulässigen Rechtsmittel aus? Die einfachsten (in diesem Fall die Sachaufsichtsbeschwerde) bedürfen noch nich einmal der Einhaltung einer Form oder Frist.
Ich würde jedoch einen förmlichen Antrag (schriftlich) stellen und um einen rechtsmittelfähigen Bescheid bitten. Gegen diesen stehen dann Widerspruch und (bei Ablehnung desselben) Klage vor dem Verwaltungsgericht offen.

Django würde dir wahrscheinlich auch raten, dich an den Petitionsausschuss des Landtages zu wenden; versuch doch erst einmal, bei der örtlichen Politik (Bürgerausschuss o.ä.) eine Klärung herbeizuführen.

Das wars von mir aus
HaWeThie
*derselbstbeamterist*

Interessant!
Hallo, und danke auch für Deine Antwort.
ich hab mich unten gerade etwas abreagiert :smile: ist vielleicht nicht so erst zu nehmen.
Es sind schon Briefe geschrieben worden, allerdings nur Feststellungen, das Laster durchrasen, etc.
Heißt das, ich mußte beim Ordungsamt einfach einen Antrag auf Durchfahrtsverbot für LKS stellen?? Einige Zeilen Begündung und dann Abwarten? Und wenn der Antrag abgelehnt wird, diese Ablehnungs-Begründung anfechten?

Das hört sich gar nicht so rechtsverdreht an …

Gruß,
Michael

Nochmals hallo,
Genau so sieht es aus.
Antrag stellen und (negative) Entscheidung anfechten.
Der Weg dauert allerdings etwas und ein Erfolg, auch vor Gericht, ist nicht sicher.
Ich selbst würde zumindest parallel die politische Schiene mit einbeziehen, wobei es gut wäre, möglichst viele Nachbarn zu gewinnen, die mitmachen. Auch kann etwas Presse nicht schaden. (es sollte jedoch nicht so klingen, als ob du dich persönlich profilieren willst, das führt dann zu einer Abwehr-(Trotz-)reaktion).

Gruß
HaWeThie

Mi Michael,

Danke für Dein Posting. Sei nicht sauer, wenn ich vielleicht
etwas grob auf Deinen Text antworte. Ich möchte Dich nicht
persönlich angreifen.

Nein, nein, kann Dich schon verstehen

Nochmal an Michael:
Also laß das lieber und bleib ruhig, auch wenns schwerfällt.
Mit solchen Taten erreichst DU garantiert nix positives für
Dich.

Ich denke, man erreicht grundsätzlich NIE etwas!

Ich rate Dir z.B. an den Bürgermeister zu schreiben, daß tun
einige Leute in Berlin mit vorliebe und die Schreiben
erreichen dann die jeweiligen Dienststellen auf dem großen
Dienstweg, also von ganz oben.

Die örtlichen Behörden kennen das Problem. Und die
Übergeornete
(Landrat) wird es wohl wenig jucken. Immerhin hat man ja eine
Spielstraße eingerichtet. Mehr kann man ja nicht tun, denn
irgendwie müssen die LKWs ja durchkommen. Es gibt ja keine
genauen Erhebungen und Messungen, wie es in Realität
aussieht.

Leider weiß ich nur wie es in Berlin so läuft, tut mir leid…

Nur bedenke - wenn die Polizei bei Dir blitzt, dann steht ein
anderer Vater, in einer anderen Straße und fragt sich warum
die Polizei nicht bei ihm blitzt…Und die Geschichte geht von
vorne los…

Als Pendler bin ich selbst viel unterwegs, meine Beobachtung
ist, daß zu 50% der Blitzereien reines Abzocken sind. Die den
Städten nur Geld bringen. Maßnahmen, wie Gesch.-Begrenzung
oder Durchfahrtsverbote werden nur durchgeführt, wenns
„Matsch“ gegeben hat.

Da gebe ich Dir teiweise recht. Insbesondere kleinere Gemeinden, die extra Beamte zum Blitzen abstellen und das Geld dann direkt für ihrewn Haushalt behalten dürfen, verdienen gern daran - hab ich gehört.? In B. ist es nur der Polizei überlassen, wo geblitzt wird. Da sie selbst nicht daran verdient, wird nicht aus wirtschaftsgründen geblitzt. Allerdings versucht man natürlich Orte zu finden, wo man auch mal einen erwischt. Auch ist das *Blitzen* technisch nicht überall möglich…
Tröstet Dich wahrscheinlich wenig?

Am besten, man bringt seinen Kindern bei, gezeilt Bälle vor
die Laster zu schießen. Vielleicht reagiert ja ein Fahrer, der
LKW kippt dabei, es gibt ordentlichen Sachschaden und die
Presse ist dabei.

Mach das lieber nicht, Du könntest u.U. haftbar gemacht werden, da Dich eine Aufsichtspflicht trifft.
Insbesondere, wenn herauskommt, daß Du dein Kind angestiftet hast, wärst Du als sog. mittelbarer Täter direkt strafbar, z.B. wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, Sachbeschädigung, Körperverletzung etc…

Ich bin der überzeugung, es juckt keinen im rathaus, wenn ein
Kind überfahren wird, nur das negative-Image, wenns
Schlagzeilen macht, das ist das Störende.

Nun ja, keine Ahnung, bin kein Politiker. Tut mir leid, daß ich Dir nix hilfreiches sagen kann.
L.