Schadensersatz

Hallo,

beschäftige mich gerade mich Schadensersatz in Bezug auf Anwaltsleistungen. Nehmen wir mal an, ein Mandant hat das Gefühl von seinem RA falsch beraten worden zu sein, weil

z.B. weil er keine PKH beantragt hat, da Ra meinte keine zu erhalten (aber bei Antrag 2. Instanz eindeutig bewilligt bekommen)

und weil er sagte, ein Firmenwagen bei fristloser Kündigung nicht zurück zu geben, da Kündigung unrechtmäßig sei. In keinen Fall sei aber Auto zu nutzen (wg fraglicher Versicherungen). Richter (1.+2. Instanz) sind aber der Meinung, nur dann Nutzungsausfall zu geben, wenn Auto zurück gegeben wurde.

und Versäumung der Frist zur Berufungseinlegung nach Wiedereinsetzung (PKH-Antrag. Das Gericht stellt fest, dass Berufung gar nicht zulässig ist.

Würden diese Gründe reichen, um Rechtsanwalt auf Schadensersatz zu verklagen? Inwieweit ist die Rechtsanwaltskammer behilflich?

Hallo,

vorab: Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Händen, heißt es ja immer wieder.

Das Gefühl, falsch beraten zu sein, haben viele Mandanten, vor allem, wenn sie vor Gericht nicht Recht bekommen.

Zur PKH: Der RA hätte es probieren können, klar. Schlimmstenfalls hätte man einen ablehnenden PKH-Beschluß kriegen können, das ist ja kein allzu großes Risiko.

Wg. des Fahrzeugs hat er sich geirrt.

Daß man unsicher bezüglich Zulässigkeit einer Berufung sein kann, kommt bei Anwälten schon mal vor. :wink:

Unter dem Strich ist es aber so, daß Schadenersatz zu erlangen recht schwierig ist. Die Kammer ist i. d. R. auch nicht so „behilflich“, wie es sich der Verbraucher denkt. Sie prüfen in erster Linie standeswidriges Verhalten.

Und bei der Kammer sind erfahrungsgemäß solche Dinge auch schnell vom Tisch, weil der RA, der die Sache bearbeitet hat, die Eingabe des ehem. Mandanten zur Stellungnahme vorgelegt bekommt, sich rechtfertigt, und die ganze Sache schnell als unerheblich abgetan wird. Die Kammer wird sicherlich mit Eingaben von Verbrauchern überhäuft, die sich - berechtigt oder unberechtigt - über ihren Anwalt beklagen, weil sie ihren Prozeß verloren haben.

Ob letztlich Schadenersatzansprüche im Raum stehen, kann in erster Linie ein --Anwalt-- beurteilen. Also müßte der betroffene Mandant einen weiteren Anwalt, seines Vertrauens, finden und beauftragen. Vielleicht ja sogar mit PKH oder eben Beratungshilfe. Und hier trifft der Spruch „eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus“ oft nicht zu - es sei denn, man erwischt ausgerechnet einen mit dem früheren RA befreundeten Anwalt… :wink:

Gruß, Schnägge

Hallo,

vorab: Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Händen,
heißt es ja immer wieder.

Das Gefühl, falsch beraten zu sein, haben viele Mandanten, vor
allem, wenn sie vor Gericht nicht Recht bekommen.

Zur PKH: Der RA hätte es probieren können, klar.
Schlimmstenfalls hätte man einen ablehnenden PKH-Beschluß
kriegen können, das ist ja kein allzu großes Risiko.

Wg. des Fahrzeugs hat er sich geirrt.

Daß man unsicher bezüglich Zulässigkeit einer Berufung sein
kann, kommt bei Anwälten schon mal vor. :wink:

Unsicher? Mal angenommen er hat die Frist (2 Wochen) zur Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand und Einlegung der Berufung (nach PKH-Bewilligung) schlichtweg verpennt.

Unter dem Strich ist es aber so, daß Schadenersatz zu erlangen
recht schwierig ist. Die Kammer ist i. d. R. auch nicht so
„behilflich“, wie es sich der Verbraucher denkt. Sie prüfen in
erster Linie standeswidriges Verhalten.

Was ist standesgemäß? Das ist doch, den Mandanten nach bestem Wissen und Gewissen zu beraten, Fristen einzuhalten, auf Möglichkeiten (wie PKH) hinzuweisen und die Rechtsprechung zu kennen (Nutzungsausfall nur bei Rückgabe) etc. Das Gegenteil ist dann standeswidrig. Oder sehe ich hier irgendetwas falsch? Zumal da noch mehr Dinge vielleicht geschehen sind.

Und bei der Kammer sind erfahrungsgemäß solche Dinge auch
schnell vom Tisch, weil der RA, der die Sache bearbeitet hat,
die Eingabe des ehem. Mandanten zur Stellungnahme vorgelegt
bekommt, sich rechtfertigt, und die ganze Sache schnell als
unerheblich abgetan wird. Die Kammer wird sicherlich mit
Eingaben von Verbrauchern überhäuft, die sich - berechtigt
oder unberechtigt - über ihren Anwalt beklagen, weil sie ihren
Prozeß verloren haben.

Ob letztlich Schadenersatzansprüche im Raum stehen, kann in
erster Linie ein --Anwalt-- beurteilen. Also müßte der
betroffene Mandant einen weiteren Anwalt, seines Vertrauens,
finden und beauftragen. Vielleicht ja sogar mit PKH oder eben
Beratungshilfe. Und hier trifft der Spruch „eine Krähe hackt
der anderen kein Auge aus“ oft nicht zu - es sei denn, man
erwischt ausgerechnet einen mit dem früheren RA befreundeten
Anwalt… :wink:

Gruß, Schnägge

Ja - aber wo findet der geschädigte Mandant einen Fachanwalt für Anwaltsregress? Soll es ja geben.

Danke für Deine Antwort und Gruss
Cat.

Hallo!

Ja - aber wo findet der geschädigte Mandant einen Fachanwalt
für Anwaltsregress? Soll es ja geben.

Gibt es nicht. Wäre ja ungefähr so wie der Facharzt für Kunstfehler :wink: Was aber nicht heißen soll, dass man sich tatsächlich einfach einen Anwalt nehmen soll.
Wenn man sich mal im Bekanntenkreis umhört, kennt der ein oder andere sicher auch einen netten Anwalt…wobei man auf die Empfehlungen von Bekannten nun auch nicht immer bauen kann. Ich möchte nicht wissen, wie viele Anwälte schlecht geredet werden, weil sie schlicht nicht in der Lage waren, ihrem Mandaten den Grund des Unterliegens plausibel darzulegen. Aber das ist eine andere Geschichte und die soll auch ein anderes mal erzählt werden.

Gruß,

Michael Ende … ähhmm Florian.

Hallo Florian,

Hallo!

Ja - aber wo findet der geschädigte Mandant einen Fachanwalt
für Anwaltsregress? Soll es ja geben.

Gibt es nicht. Wäre ja ungefähr so wie der Facharzt für
Kunstfehler :wink: Was aber nicht heißen soll, dass man sich
tatsächlich einfach einen Anwalt nehmen soll.

Leider schlecht informiert… An anderer Stelle habe ich einen Anwalt gefunden, der sich auf Kunstfehler (!!!) und Anwaltsregreß spezialisiert hat. Natürlich werben sie nicht mit ihrer Tätigkeiten - könnten ja bei den vielen Krähen blind werden :wink:

Wenn man sich mal im Bekanntenkreis umhört, kennt der ein oder
andere sicher auch einen netten Anwalt…wobei man auf die
Empfehlungen von Bekannten nun auch nicht immer bauen kann.

Stimmt - daher kommt ja mein Problem - ich kann nur sagen: Nie wieder verlasse ich mich auf irgendwelche Empfehlung von Bekannten. Eine eigene Recherche (z.B. Internet) ist da viel aussagekräftiger, da wesentlich mehr Meinungen. Da ist aber nur meine Erfahrung…

Ich möchte nicht wissen, wie viele Anwälte schlecht geredet
werden, weil sie schlicht nicht in der Lage waren, ihrem
Mandaten den Grund des Unterliegens plausibel darzulegen. Aber
das ist eine andere Geschichte und die soll auch ein anderes
mal erzählt werden.

Tja - da kann ich auch nur sagen: Schlechter Anwalt, wenn er es nicht schaffft in allgemein verständlichem Deutsch dem Mandant die Sachlage darzulegen.

Gruß,

Michael Ende … ähhmm Florian.

Gruss Cat.

Hallo!

Ja - aber wo findet der geschädigte Mandant einen Fachanwalt
für Anwaltsregress? Soll es ja geben.

Gibt es nicht. Wäre ja ungefähr so wie der Facharzt für
Kunstfehler :wink: Was aber nicht heißen soll, dass man sich
tatsächlich einfach einen Anwalt nehmen soll.

Leider schlecht informiert… An anderer Stelle habe ich einen
Anwalt gefunden, der sich auf Kunstfehler (!!!) und
Anwaltsregreß spezialisiert hat.

Da bist Du leider schlecht informiert, was die Bedeutung des Ausdrucks Fachanwalt angeht. Du hattest nach einem Fachanwalt gefragt, einen solchen FA (Anwaltsregreß) gibt es nicht. Nicht mehr und nicht weniger wollte ich sagen. Und damit liege ich immer noch richtig.

Gruß,

Florian.

Sorry, hatte zwar nach Fachanwalt gefragt - aber Deine Antwort so verstanden, als wenn es überhaupt keine Spezialisierung für dieses Gebiet gibt. Trotzdem vielen Dank.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo!

Sorry, hatte zwar nach Fachanwalt gefragt - aber Deine Antwort
so verstanden, als wenn es überhaupt keine Spezialisierung für
dieses Gebiet gibt.

So war’s nicht gemeint. Und seit ich eine Anwältin gesehen habe, die tatsächlich Pferderecht als Schwepunkt führt, wundert mich gar nichts mehr.

Gruß,

Florian.