Hallo,
beschäftige mich gerade mich Schadensersatz in Bezug auf Anwaltsleistungen. Nehmen wir mal an, ein Mandant hat das Gefühl von seinem RA falsch beraten worden zu sein, weil
z.B. weil er keine PKH beantragt hat, da Ra meinte keine zu erhalten (aber bei Antrag 2. Instanz eindeutig bewilligt bekommen)
und weil er sagte, ein Firmenwagen bei fristloser Kündigung nicht zurück zu geben, da Kündigung unrechtmäßig sei. In keinen Fall sei aber Auto zu nutzen (wg fraglicher Versicherungen). Richter (1.+2. Instanz) sind aber der Meinung, nur dann Nutzungsausfall zu geben, wenn Auto zurück gegeben wurde.
und Versäumung der Frist zur Berufungseinlegung nach Wiedereinsetzung (PKH-Antrag. Das Gericht stellt fest, dass Berufung gar nicht zulässig ist.
Würden diese Gründe reichen, um Rechtsanwalt auf Schadensersatz zu verklagen? Inwieweit ist die Rechtsanwaltskammer behilflich?
