Hallo
Eine Frau mit einem kleinen Kind arbeitet ca. 70 - 100 Stunden
nein, das ist ihr Privatvergnügen. Wie sie ihre Freizeit
gestaltet, ist ihre Sache, wenn’s denn mit nem Kind sein soll
Was ist ihr Privatvergnügen? Dass sie überhaupt ein Kind hat,
klar. Wird niemand zu gezwungen, soweit ich weiß. Es ist ebenso - natürlich - das Privatvergnügen des Vaters. Deshalb besteht auch - natürlich - ein Unterhaltsanspruch des Kindes an den nicht-erziehenden Elternteil. Damit ist das ausgeglichen und fertig.
Was sollte sie denn deiner Meinung nach mit dem Kind machen,
wenn sie plötzlich zwecks Verdienen ihres Lebensunterhaltes
keine Zeit mehr für ihr „Privatvergnügen“ hat?
Wieso „keine Zeit“? Ein Vollzeitjob beansprucht ungefähr acht Stunden von den 24, die ein Tag hat, und eine Halbtagsstelle respektive vier.
Mir ist schon klar, dass man auch für vier (oder fünf, inkl. Wegezeit) Stunden Kinderbetreuung (dafür ist das Kind alt genug) auch bezahlen muss, und dass man von einer Halbtagsstelle nicht so geil leben kann, in so einem Fall ist allerdings die Frage nach „Wo bekommt die Frau die restlichen nötigen Kröten her?“ eine vollkommen andere als in dem hier diskutierten Fall.
Das kann ich mir gut vorstellen, dass das nicht gerade gut
ist, aber wenn man verheiratet ist (wie in dem hier zur
Diskussion stehenden Fall), dann ist ja ein Ende abzusehen.
So gut hast Du also den Artikel gelesen - nämlich gar nicht? Nur Unterhalt gelesen und mal gemoppert? Von verheiratet steht da nichts, es ist sogar explizit von „die Freundin“ die Rede.
Man(n) sollte auch dran denken, dass die Frau (sofern sie
nicht sowieso schon vorher langzeitarbeitslos war) zwar keinen
Unterhalt zahlt, aber enormen Verdienstausfall hat, und zwar
meistens weit länger als nur die ersten drei Jahre.
Nö, wieso? zwei Jahre pausieren finde ich schon viel. Wer sich’s leisten kann, soll das gerne tun, aber das ist doch kein Zwang. Es gibt genug, die das anders vorleben.
Entsprechend bekommt sie auch später weniger Rente
Was für den Fall des verheiratetseins schonmal falsch ist (Stichwort „Rentenausgleich“) und wie gesagt ohnehin nur eine kurze Zeit zwingen umfasst. Eine Frau kann völlig problemlos drei Monate nach der Geburt des Kindes dieses stundenweise in Betreuung geben und wieder halbtags arbeiten gehen. Gar kein Thema, weder körperlich noch pädagogisch hochbedenklich (Krankheiten infolge der Schwangerschaft o.ä. mal außen vor gelassen).
Wir reden hier über den perversen Unterhaltsanspruch
der Frau, wohlgemerkt, nicht den des Kindes.
Je nach Beziehung, aus der das Kind entstanden ist, finde ich
den Unterhaltsanspruch unter Umständen auch ziemlich pervers,
aber wie gesagt, der liegt meistens nicht im Interesse der
Frau, sondern im Interesse des Staates. Da sollte man nicht
auf die Frauen schimpfen.
Frau kann arbeiten. Jede Frau, die das nicht tut und stattdessen den Erzeuger schröpft (für sich, nicht für das Kind!) handelt imho asozial. Nochmal: Über Unterstützung - von wem auch immer - kann man gerne reden, aber nicht über Null-Engagement zur Eigenfinanzierung.
Gruß,
Malte