Frage wegen Unterhalt

Mal angenommen einen Bekannten läft die Freundin weg, Sie ist fremdgegangen, machte 0 den Haushalt währen er ganzen Tag und meist auch NAchts arbeiten war (Angenommene r ist Kelnner und Dijay) usw. udn als er ihr vorgehalten hat er Liebt sich nicht mehr ist sie weg, und nimmt natürlich ihren geeminsamen 2 Jährigen Sohn mit.

Angenommen, Er muss nun allein die Wohnung zahlen, die Raten für das erst kürlich angeschaftte Auto usw.

Das er Unterhalt für das Kidn zahlen mus sist klar,
jedoch muss er auch an die Mutter, seine Exfreundin, etwas zahlen?

Hallo!

Das er Unterhalt für das Kidn zahlen mus sist klar,
jedoch muss er auch an die Mutter, seine Exfreundin, etwas
zahlen?

Die Antwort ist: Grundsätzlich ja. Das folgt aus § 1615l BGB. Das wesentliche:
Asatz 2 Satz 3:

Die Unterhaltspflicht beginnt frühestens vier Monate vor der Geburt; sie endet drei Jahre nach der Geburt, sofern es nicht insbesondere unter Berücksichtigung der Belange des Kindes grob unbillig wäre, einen Unterhaltsanspruch nach Ablauf dieser Frist zu versagen.

Voraussetzung aber auch hier wie immer: Bedürftigkeit der Mutter und Leistungsfähigkeit des Vaters.

Gruß,

Florian.

Mal angenommen einen Bekannten läft die Freundin weg,

das klingt so, als hätte die käfigtür versehentlich offen gestanden.

Sie ist
fremdgegangen, machte 0 den Haushalt

war denn kein umtzauschrecht für die sklavin vereinbart worden?

währen er ganzen Tag und
meist auch NAchts arbeiten war (Angenommene r ist Kelnner und
Dijay) usw.

ich sehe schon, er hat sich aufgeopfert, nicht?

udn als er ihr vorgehalten hat er Liebt sich nicht
mehr ist sie weg, und nimmt natürlich ihren geeminsamen 2
Jährigen Sohn mit.

frechheit sowas!

Angenommen, Er muss nun allein die Wohnung zahlen, die Raten
für das erst kürlich angeschaftte Auto usw.

dafür darf er auch alles jetzt alleine nutzen.

Das er Unterhalt für das Kidn zahlen mus sist klar,

DAS ist ihm klar??? ich staune. aber ok.

jedoch muss er auch an die Mutter, seine Exfreundin, etwas
zahlen?

ich denke schon. zumindest, so lange das kind noch klein ist. genaueres kann jugendamt und/oder RA sagen.

ein gruß in die südstaaten
von ann

Hallo!

ich denke schon. zumindest, so lange das kind noch klein ist.
genaueres kann jugendamt und/oder RA sagen.

Ich denke auch :wink: Wie ich bereits schrob ist bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres auch der Mutter des Kindes Betreuungsunterhalt zu zahlen.

Gruß,

Florian.

Hallo

Mal angenommen einen Bekannten läft die Freundin weg, Sie ist
fremdgegangen, machte 0 den Haushalt währen er ganzen Tag und
meist auch NAchts arbeiten war (Angenommene r ist Kelnner und
Dijay) usw. udn als er ihr vorgehalten hat er Liebt sich nicht
mehr ist sie weg, und nimmt natürlich ihren geeminsamen 2
Jährigen Sohn mit.

Angenommen, Er muss nun allein die Wohnung zahlen, die Raten
für das erst kürlich angeschaftte Auto usw.

warum muss er das? Wenn sie irgendwo mit unterschrieben hat, muss sie genauso zahlen, auch für die Wohnung in der sie nicht mehr wohnt. genausop möglicherweise für den Wagen. Vielleicht läßt sich das ohnehin gegen ihre Forderungen aufrechnen.
Greetz, Bommel

Das er Unterhalt für das Kidn zahlen mus sist klar,
jedoch muss er auch an die Mutter, seine Exfreundin, etwas
zahlen?

Hat du nen Knall?
Wir sind hier nicht im Mittelalter.
Er hat sich bemüht für die Famile etwas aufzubauen und ist ein sehr netter und höflicher MEnsch der mit sicherheit noch nie jemanden zu etwas gezwungen hat.
Sie nutzt das aus une hängt ihn ein Kind an, lässt sich 3 Jahre lang aushalten und bummst mit anderen rum.

Du bruachst nicht glauben das der BEruf Kellner und Dejay so mal ein Spassberuf ist. Er hat ziemlich überall zurückstecken müssen damit er Wohnung, Auto etc. zahlen kann.

Das er für seine Sohn Unterhalt zahlen mus sist klar.
Das er für sie etwas zahlen muss geht in meine Moral nicht ganz rein.

Ich wette um 50 Euro das bevor die 3 Jahre um sind sie wieder von einem Schwanger wird.

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Wir sind hier nicht im Mittelalter.

dann benimm dich nicht so.

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Hallo

Sie nutzt das aus une hängt ihn ein Kind an, lässt sich 3
Jahre lang aushalten und bummst mit anderen rum.

Es wäre aber wirklich sicher, dass es sein Kind wäre hier in diesem Fall?

Viele Grüße
Simsy

Hallo

jedoch muss er auch an die Mutter, seine Exfreundin, etwas
zahlen?

Da ansonsten wohl das Sozialamt bzw. Arbeitsagentur ihren Unterhalt zahlen müsste, sind neuerdings hier die Väter gefragt, da der Staat kein Geld hat.

Da kann die Frau nichts dran ändern. Auch sie würde wahrscheinlich lieber Geld vom Staat als vom Ex-Freund nehmen. Und von irgendwas muss sie schon leben, da ist nichts zu machen.

Viele Grüße
Simsy

Hi,

Und von irgendwas muss sie schon leben

ich hab mal gehört, es gibt sowas wie „arbeiten“.

Gruß,

Malte

Hallo

Und von irgendwas muss sie schon leben

ich hab mal gehört, es gibt sowas wie „arbeiten“.

Eine Frau mit einem kleinen Kind arbeitet ca. 70 - 100 Stunden in der Woche (jedenfalls, wenn ihr keiner einen Teil der Arbeit abnimmt), sie bekommt nur kein Gehalt dafür.

Wenn du irgendwann mal ein kleines Kind haben solltest und wenigstens einen Tag (alleine) mal darauf aufgepasst hast, dann können wir ja noch mal darüber diskutieren, ob diese Frau wohl arbeitet oder nicht.

Viele Grüße
Simsy

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Hi,

Und von irgendwas muss sie schon leben

ich hab mal gehört, es gibt sowas wie „arbeiten“.

Eine Frau mit einem kleinen Kind arbeitet ca. 70 - 100 Stunden

nein, das ist ihr Privatvergnügen. Wie sie ihre Freizeit gestaltet, ist ihre Sache, wenn’s denn mit nem Kind sein soll - bitte schön.

Wenn du irgendwann mal

Bla bla. Wenn Du irgendwann mal Unterhalt für einen Ex zahlst und Dir selbst nicht mehr genug bleibt, dann kannst Du Dich beklagen. Wir reden hier über den perversen Unterhaltsanspruch der Frau, wohlgemerkt, nicht den des Kindes.

Gruß,

Malte

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Hallo

Eine Frau mit einem kleinen Kind arbeitet ca. 70 - 100 Stunden

nein, das ist ihr Privatvergnügen. Wie sie ihre Freizeit
gestaltet, ist ihre Sache, wenn’s denn mit nem Kind sein soll

  • bitte schön.

Was ist ihr Privatvergnügen? Dass sie überhaupt ein Kind hat, oder dass sie sich um das bereits vorhandene Kind kümmert?
Was sollte sie denn deiner Meinung nach mit dem Kind machen, wenn sie plötzlich zwecks Verdienen ihres Lebensunterhaltes keine Zeit mehr für ihr „Privatvergnügen“ hat?

Wenn du irgendwann mal

Bla bla. Wenn Du irgendwann mal Unterhalt für einen Ex zahlst
und Dir selbst nicht mehr genug bleibt, dann kannst Du Dich
beklagen.

Das kann ich mir gut vorstellen, dass das nicht gerade gut ist, aber wenn man verheiratet ist (wie in dem hier zur Diskussion stehenden Fall), dann ist ja ein Ende abzusehen.

Man(n) sollte auch dran denken, dass die Frau (sofern sie nicht sowieso schon vorher langzeitarbeitslos war) zwar keinen Unterhalt zahlt, aber enormen Verdienstausfall hat, und zwar meistens weit länger als nur die ersten drei Jahre. Entsprechend bekommt sie auch später weniger Rente, hat also im großen und ganzen wahrscheinlich größere finanzielle Verluste als der Mann (muss natürlich nicht in jedem Fall so sein).

Wir reden hier über den perversen Unterhaltsanspruch
der Frau, wohlgemerkt, nicht den des Kindes.

Je nach Beziehung, aus der das Kind entstanden ist, finde ich den Unterhaltsanspruch unter Umständen auch ziemlich pervers, aber wie gesagt, der liegt meistens nicht im Interesse der Frau, sondern im Interesse des Staates. Da sollte man nicht auf die Frauen schimpfen.

Viele Grüße
Simsy

Hallo!

beklagen. Wir reden hier über den perversen Unterhaltsanspruch

Was ist denn bitte an einem Unterhaltsanspruch pervers? Erstens: Mit einem kleinen Kind kann man schlecht arbeiten gehen. Zweitens: Die Begrenzung auf drei Jahre macht schon deutlich, dass sich das der Gesetzgeber eben für die ersten drei Lebensjahre auch so gedacht hat. Drittens: Mir ist es wesentlich lieber, der „Verursacher“ kommt dafür auf, als dass noch ein Mensch mehr zum Sozialamt rennen und auf Kosten der Allgemeinheit leben muss.

Gruß,

Florian.

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Hallo

Eine Frau mit einem kleinen Kind arbeitet ca. 70 - 100 Stunden

nein, das ist ihr Privatvergnügen. Wie sie ihre Freizeit
gestaltet, ist ihre Sache, wenn’s denn mit nem Kind sein soll

  • bitte schön.

Was ist ihr Privatvergnügen? Dass sie überhaupt ein Kind hat,

klar. Wird niemand zu gezwungen, soweit ich weiß. Es ist ebenso - natürlich - das Privatvergnügen des Vaters. Deshalb besteht auch - natürlich - ein Unterhaltsanspruch des Kindes an den nicht-erziehenden Elternteil. Damit ist das ausgeglichen und fertig.

Was sollte sie denn deiner Meinung nach mit dem Kind machen,
wenn sie plötzlich zwecks Verdienen ihres Lebensunterhaltes
keine Zeit mehr für ihr „Privatvergnügen“ hat?

Wieso „keine Zeit“? Ein Vollzeitjob beansprucht ungefähr acht Stunden von den 24, die ein Tag hat, und eine Halbtagsstelle respektive vier.

Mir ist schon klar, dass man auch für vier (oder fünf, inkl. Wegezeit) Stunden Kinderbetreuung (dafür ist das Kind alt genug) auch bezahlen muss, und dass man von einer Halbtagsstelle nicht so geil leben kann, in so einem Fall ist allerdings die Frage nach „Wo bekommt die Frau die restlichen nötigen Kröten her?“ eine vollkommen andere als in dem hier diskutierten Fall.

Das kann ich mir gut vorstellen, dass das nicht gerade gut
ist, aber wenn man verheiratet ist (wie in dem hier zur
Diskussion stehenden Fall), dann ist ja ein Ende abzusehen.

So gut hast Du also den Artikel gelesen - nämlich gar nicht? Nur Unterhalt gelesen und mal gemoppert? Von verheiratet steht da nichts, es ist sogar explizit von „die Freundin“ die Rede.

Man(n) sollte auch dran denken, dass die Frau (sofern sie
nicht sowieso schon vorher langzeitarbeitslos war) zwar keinen
Unterhalt zahlt, aber enormen Verdienstausfall hat, und zwar
meistens weit länger als nur die ersten drei Jahre.

Nö, wieso? zwei Jahre pausieren finde ich schon viel. Wer sich’s leisten kann, soll das gerne tun, aber das ist doch kein Zwang. Es gibt genug, die das anders vorleben.

Entsprechend bekommt sie auch später weniger Rente

Was für den Fall des verheiratetseins schonmal falsch ist (Stichwort „Rentenausgleich“) und wie gesagt ohnehin nur eine kurze Zeit zwingen umfasst. Eine Frau kann völlig problemlos drei Monate nach der Geburt des Kindes dieses stundenweise in Betreuung geben und wieder halbtags arbeiten gehen. Gar kein Thema, weder körperlich noch pädagogisch hochbedenklich (Krankheiten infolge der Schwangerschaft o.ä. mal außen vor gelassen).

Wir reden hier über den perversen Unterhaltsanspruch
der Frau, wohlgemerkt, nicht den des Kindes.

Je nach Beziehung, aus der das Kind entstanden ist, finde ich
den Unterhaltsanspruch unter Umständen auch ziemlich pervers,
aber wie gesagt, der liegt meistens nicht im Interesse der
Frau, sondern im Interesse des Staates. Da sollte man nicht
auf die Frauen schimpfen.

Frau kann arbeiten. Jede Frau, die das nicht tut und stattdessen den Erzeuger schröpft (für sich, nicht für das Kind!) handelt imho asozial. Nochmal: Über Unterstützung - von wem auch immer - kann man gerne reden, aber nicht über Null-Engagement zur Eigenfinanzierung.

Gruß,

Malte

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Hallo!

beklagen. Wir reden hier über den perversen Unterhaltsanspruch

Was ist denn bitte an einem Unterhaltsanspruch pervers?
Erstens: Mit einem kleinen Kind kann man schlecht arbeiten
gehen.

Wieso das denn? Okay, man muss eine Betreuungsmöglichkeit finden und die muss irgendwie bezahlt werden, und man muss einen Job finden, der dazu passt. Das ist aber auch schon alles, auch wenn das u.U. bedeutet, dass es nicht sofort der obergeile Traumjob ist.

Drittens: Mir ist es
wesentlich lieber, der „Verursacher“ kommt dafür auf, als dass
noch ein Mensch mehr zum Sozialamt rennen und auf Kosten der
Allgemeinheit leben muss.

Mir ist es wesentlich lieber, wenn Frau ein bisschen Eigenverantwortung übernimmt und sich ihr Bütterken selbst verdient. Das ist machbar, also soll sie’s auch machen.

Gruß,

Malte

hahahaha!

Eine Frau mit einem kleinen Kind arbeitet ca. 70 - 100 Stunden

nein, das ist ihr Privatvergnügen. Wie sie ihre Freizeit
gestaltet, ist ihre Sache, wenn’s denn mit nem Kind sein soll

  • bitte schön.

ja, so zu denken war mal mode im letzten jahrtausend. inzwischen sind auch die letzten dahinter gekommen (dachte ich wenigstens), daß kinderaufzucht eben KEINE privatsache ist.

aber mach du mal, wie du denkst. lol

gruß
a.

Eine Frau mit einem kleinen Kind arbeitet ca. 70 - 100 Stunden

nein, das ist ihr Privatvergnügen. Wie sie ihre Freizeit
gestaltet, ist ihre Sache, wenn’s denn mit nem Kind sein soll

  • bitte schön.

ja, so zu denken war mal mode im letzten jahrtausend.
inzwischen sind auch die letzten dahinter gekommen (dachte ich
wenigstens), daß kinderaufzucht eben KEINE privatsache ist.

Deshalb gibt’s den Unterhaltsanspruch des Kindes, Elterngeld, Kindergeld, Wohngeld, etc. pp. usw. usf.

Wenn Du denkst, dass es legitim ist, mal eben die Pille zu „vergessen“, die Beine breit zu machen und sich dann das eigene Leben schön von der armen Sau, die dafür schlechten Sex haben durfte, bezahlen zu lassen - bitte schön. Ich bleibe dabei, sowas asozial zu finden. Ach - nein, mir ist sowas nicht passiert.

aber mach du mal, wie du denkst. lol

Jaja, Du mich auch.

Hallo,

Wenn Du denkst, dass es legitim ist, mal eben die Pille zu
„vergessen“, die Beine breit zu machen und sich dann das
eigene Leben schön von der armen Sau, die dafür schlechten Sex
haben durfte, bezahlen zu lassen - bitte schön. Ich bleibe
dabei, sowas asozial zu finden. Ach - nein, mir ist sowas
nicht passiert.

Denkst du dass es legitim ist, die ganze Verhütung auf die Frau abzuwälzen? Der Zeugungsakt ist ja nunmal nicht alleiniges Vegnügen der Frau.

Ausserdem bietet auch die regelmässig genommene Pille keinen 100% Schutz! Solltest du immer im Hinterkopf behalten.

Wenn du keinen Nachwuchs willst, dann übe Enthaltsamkeit oder lege dich unters Messer. Dann bist du sicher, dass kein geldgieriges Weibstück in den ersten 3 Jahren von dir ausgehalten werden muss (mit oder ohne Beziehung).

Gruss Jutta

Hallo,

Wenn Du denkst, dass es legitim ist, mal eben die Pille zu
„vergessen“, die Beine breit zu machen und sich dann das
eigene Leben schön von der armen Sau, die dafür schlechten Sex
haben durfte, bezahlen zu lassen - bitte schön. Ich bleibe
dabei, sowas asozial zu finden. Ach - nein, mir ist sowas
nicht passiert.

Denkst du dass es legitim ist, die ganze Verhütung auf die
Frau abzuwälzen? Der Zeugungsakt ist ja nunmal nicht
alleiniges Vegnügen der Frau.

wie kommst Du nur darauf? Ich halte es für legitim, wenn sich Partner an Abmachungen halten, die sie getroffen haben, wie immer die auch aussehen.

Ausserdem bietet auch die regelmässig genommene Pille keinen
100% Schutz! Solltest du immer im Hinterkopf behalten.

Achja, das alte TroPi-Märchen… Alles nur Unfälle, schon klar.

Wenn du keinen Nachwuchs willst, dann übe Enthaltsamkeit oder
lege dich unters Messer. Dann bist du sicher, dass kein
geldgieriges Weibstück in den ersten 3 Jahren von dir
ausgehalten werden muss (mit oder ohne Beziehung).

Wieso sprichst Du mich da an? Um mich geht’s doch gar nicht.

Gruß,

Malte