Hallo Experten,
zwischen einem Bauherren und dem Bauträger wird folgende Vereinbarung getroffen: Die WFA-Fördermittel, die der Bauherr nach Baufertigstellung erhält, werden an den Bauträger abgetreten. Dieser sagt schriftlich zu, dass dadurch die Rechnungen nicht bezahlt werden brauchen und (noch) keine Zinsen entstehen. Dieses „noch“ ist etwas verwirrend. Kann der Bauträger Zinsen verlangen? Ist durch die Abtretung die Schuld nicht beglichen? Die Abtretung erfolgte durch einen Vordruck (Zweckerklärung) der WFA. Der Bauträger selber hat evtl. Zinsansprüche nicht angesprochen. Er meinte nur, dass er dadurch das Risiko übernehme und dem Bauherren die Zwischenfinanzierung und somit Zinsen erspare. Außerdem sei dies ein Ansporn für ihn den Bau schnellstmöglich fertigzustellen.
Trotz dieser Aussagen ist der Bauherr jedoch misstrauisch, da ein früherer Bauherr, der mit diesem Bauträger gebaut hat, Zinsen bezahlen musste. Dies leuchtet dem Bauherren jedoch nicht ein. Er tritt seine Forderung ab und erfüllt in der Hinsicht seine Pflicht. Durch diese Abtretung ermöglicht er doch dem Bauträger, dass dieser dadurch bei seiner Bank an ein Kredit kommt oder?
Wichtig ist hier die Frage, kann der Bauträger trotz dieser Abtretung Zinsen jeglicher Art verlangen und warum?
Vielen Dank für eure Antworten.
Gruß
Turan