Forderungsabtretung

Hallo Experten,

zwischen einem Bauherren und dem Bauträger wird folgende Vereinbarung getroffen: Die WFA-Fördermittel, die der Bauherr nach Baufertigstellung erhält, werden an den Bauträger abgetreten. Dieser sagt schriftlich zu, dass dadurch die Rechnungen nicht bezahlt werden brauchen und (noch) keine Zinsen entstehen. Dieses „noch“ ist etwas verwirrend. Kann der Bauträger Zinsen verlangen? Ist durch die Abtretung die Schuld nicht beglichen? Die Abtretung erfolgte durch einen Vordruck (Zweckerklärung) der WFA. Der Bauträger selber hat evtl. Zinsansprüche nicht angesprochen. Er meinte nur, dass er dadurch das Risiko übernehme und dem Bauherren die Zwischenfinanzierung und somit Zinsen erspare. Außerdem sei dies ein Ansporn für ihn den Bau schnellstmöglich fertigzustellen.
Trotz dieser Aussagen ist der Bauherr jedoch misstrauisch, da ein früherer Bauherr, der mit diesem Bauträger gebaut hat, Zinsen bezahlen musste. Dies leuchtet dem Bauherren jedoch nicht ein. Er tritt seine Forderung ab und erfüllt in der Hinsicht seine Pflicht. Durch diese Abtretung ermöglicht er doch dem Bauträger, dass dieser dadurch bei seiner Bank an ein Kredit kommt oder?
Wichtig ist hier die Frage, kann der Bauträger trotz dieser Abtretung Zinsen jeglicher Art verlangen und warum?

Vielen Dank für eure Antworten.

Gruß
Turan

Hallo

Kann der
Bauträger Zinsen verlangen? Ist durch die Abtretung die Schuld
nicht beglichen?

Es ist ja nur ein Anspruch auf Gelder, die erst in Zukunft eintreffen werden. Wenn dem Bauträger also Kosten beim Bau des Hauses entstehen, so muss er sie vorfinanzieren. Wieso sollte er dafür keine Zinsen verlangen können? Er muss doch selbst dann auch welche bezahlen, bzw. wenn er das Geld auf der hohen Kante hat, muss er auf Zinseinnahmen verzichten.

Oder habe ich da irgend etwas falsch verstanden?

Was ist denn mit dem Rest der Baukosten? Das Haus wird doch wohl nicht komplett aus WFA-Fördermitteln bezahlt werden? Oder spielt das hier keine Rolle?

Na ja, wissen tu ich es nicht, aber ich fände es logisch, wenn er Zinsen verlangen könnte.

Viele Grüße
Simsy

Hallo,

Hallo

Kann der
Bauträger Zinsen verlangen? Ist durch die Abtretung die Schuld
nicht beglichen?

Es ist ja nur ein Anspruch auf Gelder, die erst in Zukunft
eintreffen werden. Wenn dem Bauträger also Kosten beim Bau des
Hauses entstehen, so muss er sie vorfinanzieren. Wieso sollte
er dafür keine Zinsen verlangen können? Er muss doch selbst
dann auch welche bezahlen, bzw. wenn er das Geld auf der hohen
Kante hat, muss er auf Zinseinnahmen verzichten.

Dann muss er den Bauherren doch darauf hinweisen oder? Dieser weiß ja nicht, was der Bauträger dann verlangt oder was er verlangen darf, wieviel %? Vielleicht würde der Bauherr dann bei einer Zwischenfinanzierung besser dastehen. Der Bauträger ist weder eine Bank noch ein anderer Kreditgeber. Ohne einen Hinweis auf evtl. anfallende Zinsen, wie z.B. Höhe etc., sollte dies eigentlich nicht zulässig sein, da der Bauherr doch nicht weiß, was genau auf ihn zukommt.

Oder habe ich da irgend etwas falsch verstanden?

Was ist denn mit dem Rest der Baukosten? Das Haus wird doch
wohl nicht komplett aus WFA-Fördermitteln bezahlt werden? Oder
spielt das hier keine Rolle?

Natürlich nicht, ein Großteil wird über eine Bank finanziert, ca. 3/4. Dieses Geld ist aber bald aufgebraucht. Danach wäre normalerweise eine Zwischenfinanzierung erforderlich, doch der Bauträger hat im Notarvertrag eine Sicherungsvereinbarung festgelegt, wonach seine Kaufpreisforderung mit allen zur Verfügung stehenden Geldern gedeckt sein muss. Laut WFA müsse hier eine Forderungsabtretung stattfinden. Dies ist auch passiert. Der Bauträger sprach nie von evtl. anfallenden Zinsen, er gab nur an, dass er damit das volle Risiko trage und eine Zwischenfinanzierung dem Bauherren erspare. Bei den heutigem Zinstief wäre eine Zwischenfinanzierung noch tragbar, aber was nun bei einer Forderungsabtretung? Der Bauträger kann doch nicht einfach dahergehen und auf einmal viel zu überhöhte Zinsen, womöglich Verzugszinsen, verlangen, oder?

Na ja, wissen tu ich es nicht, aber ich fände es logisch, wenn
er Zinsen verlangen könnte.

Ich fände es völlig unlogisch, es sei denn er verlangt nur ein Bruchteil dessen, was die Banken verlangen würden. Wo ist dann der Vorteil für den Bauherren? Der Bauträger profitiert doch hier von einer Abtretung, warum sonst besteht er darauf?

Viele Grüße
Simsy

Danke und Grüße zurück.
Turan

Hallo

Dann muss er den Bauherren doch darauf hinweisen oder?

Das würde ich eigentlich auch meinen. Andererseits hat er den Bauherren meiner Meinung nach vorsichtig darauf hingewiesen, indem er geschrieben hat, Zinsen fallen noch nicht an. Da wurde er wohl vom Bauherren gefragt, hat sich aber nicht festnageln lassen. Kann das sein?

Ist diese Regelung denn hier in diesem Fall schon unterschrieben und fertig? Ansonsten sollte vielleicht nochmal drüber verhandelt werden, so dass etwas Konkretes drinsteht.

Wenn vorher in der mündlichen Verhandlung nicht die Rede davon war, ist es natürlich nicht in Ordnung, wenn der Bauträger auf einmal (noch nicht) Zinsen nimmt. Die Problem ist dann ja immer die Beweislast. Wenn es aber so komisch formuliert wurde wie in der Ausgangsfragestellung beschrieben, dann finde ich es eigentlich ziemlich offensichtlich, dass der Vertragspartner im Unklaren gelassen werden soll, dass und ob und wie viele Zinsen dann anfallen.

Aber vielleicht sollte doch besser ein Rechtsanwalt hier einen Tip geben.

Viele Grüße
Simsy

PS: Kann man den Bauherren nicht noch mal konkret fragen, ob möglicherweise Zinsen anfallen, und ihn bitten, mit JA oder NEIN zu antworten?

Hallo,

Dann muss er den Bauherren doch darauf hinweisen oder?

Das würde ich eigentlich auch meinen. Andererseits hat er den
Bauherren meiner Meinung nach vorsichtig darauf hingewiesen,
indem er geschrieben hat, Zinsen fallen noch nicht an.
Da wurde er wohl vom Bauherren gefragt, hat sich aber nicht
festnageln lassen. Kann das sein?

Der Bauherr wollte wissen, ob ihm hierbei Nachteile entstehen können. Dies wurde verneint, der Bauträger trage das Risiko.

Ist diese Regelung denn hier in diesem Fall schon
unterschrieben und fertig? Ansonsten sollte vielleicht nochmal
drüber verhandelt werden, so dass etwas Konkretes drinsteht.

Das Schreiben des Bauträgers wurde nicht unterschrieben. Es war nur eine Info vom Bauträger an den Bauherren, dass er nach der Abtretung die Rechnungen nach Baufortschritt nicht zahlen brauch und das auch „noch“ keine Zinsen anfallen. Da im mündlichen Vorgespräch nichts dergleichen genannt wurde, hat man darauf vertraut. Die Abtretung erfolgte durch eine Zweckerklärung bzw. einen Vordruck der WFA. Dieser Vordruck wurde vom Bauherren unterschrieben und an den Notar geschickt, damit dann der Bauträger unterschreiben kann. Auf diesem Vordruck stand nichts von Zinsen etc. Der Notar sollte da eigentlich auch nichts hinzufügen.

Wenn vorher in der mündlichen Verhandlung nicht die Rede davon
war, ist es natürlich nicht in Ordnung, wenn der Bauträger auf
einmal (noch nicht) Zinsen nimmt. Die Problem ist dann ja
immer die Beweislast. Wenn es aber so komisch formuliert wurde
wie in der Ausgangsfragestellung beschrieben, dann finde ich
es eigentlich ziemlich offensichtlich, dass der
Vertragspartner im Unklaren gelassen werden soll, dass und ob
und wie viele Zinsen dann anfallen.

Von einem früheren Bauherren hörte der jetztige Bauherr, dass Zinsen verlangt wurden und zwar sehr hohe. Er ging zwar zum Anwalt, musste aber trotzdem einen Teil bezahlen. Natürlich weiß man nicht, was dort vereinbart wurde. Aber hierbei wurde nichts vereinbart. Verzugszinsen können ja auch nicht verlangt werden, weil es sich ja auch nicht um Verzug handelt, da der Bauherr seine Forderung abgetreten hat.

Aber vielleicht sollte doch besser ein Rechtsanwalt hier einen
Tip geben.

Hätte man vielleicht vorher machen sollen…

Viele Grüße
Simsy

Danke und viele Grüße.
T.

PS: Kann man den Bauherren nicht noch mal konkret fragen, ob
möglicherweise Zinsen anfallen, und ihn bitten, mit JA oder
NEIN zu antworten?

Das kann man sicherlich, ob er es macht ist ne andere Geschichte. Was aber möglich sein sollte, ist vielleicht die Abtretung zu widerrufen, falls doch Zinsen verlangt werden sollen.

Hallo

Was aber möglich sein sollte, ist vielleicht die
Abtretung zu widerrufen, falls doch Zinsen verlangt werden
sollen.

Ich würde denken, wenn der Bauträger nachher die Zinsen verlangen könnte, dann deswegen, weil er sein Geld evtl. nicht fristgerecht bekommen wird. Daran ändert sich ja nichts, wenn die Abtretung hinterher wiederrufen wird.

Entscheidend müsste hier doch eigentlich der Vertrag sein, den er mit dem Bauherrn über seine Bauleistungen abgeschlossen hat. Wann wird denn die Zahlung dafür fällig? Wenn da irgendwelche Zahlungen schon vor dem Zeitpunkt fällig werden, an dem die Zahlung dieser WFA-Fördergelder fließen, dann könnten ja auch Verzugszinsen fällig werden.

Wenn der Bauträger in diesem Schreiben extra schreibt, dass noch keine Zinsen fällig werden, würde ich auch ziemlich stark vermuten, dass da noch etwas kommt.

Oder der Bauträger hatte noch keine Zeit oder Lust sich um diese Sachen zu kümmern, und will es sich nur offenhalten, evtl. Zinsen zu nehmen. Oder er vermutet, dass die Fördergelder nicht pünktlich bezahlt werden.

Viele Grüße
Simsy

Hallo,

Was aber möglich sein sollte, ist vielleicht die
Abtretung zu widerrufen, falls doch Zinsen verlangt werden
sollen.

Ich würde denken, wenn der Bauträger nachher die Zinsen
verlangen könnte, dann deswegen, weil er sein Geld evtl. nicht
fristgerecht bekommen wird. Daran ändert sich ja nichts, wenn
die Abtretung hinterher wiederrufen wird.
Entscheidend müsste hier doch eigentlich der Vertrag sein, den
er mit dem Bauherrn über seine Bauleistungen abgeschlossen
hat. Wann wird denn die Zahlung dafür fällig? Wenn da
irgendwelche Zahlungen schon vor dem Zeitpunkt fällig werden,
an dem die Zahlung dieser WFA-Fördergelder fließen, dann
könnten ja auch Verzugszinsen fällig werden.

Die Rechnungen erfolgen nach Baufortschritt. Ein großer Teil ist durch ein Bankdarlehen abgedeckt. Für den Rest hätte der Bauherr eine Zwischenfinanzierung machen müssen, was ja kein Problem darstellen würde. Im Notarvertrag soll halt eine Sicherungsvereinbarung existieren, die lt. WFA eine Forderungsabtretung nach sich ziehe. Natürlich läuft der Bau weiter und die Rechnungen müssen ja auch geschrieben werden. Die Zahlungsfrist betrug bisher 10 Tage. Aber wenn doch eine Forderungsabtretung existiert, kann doch der Bauherr nicht in Verzug geraten, oder? Der Bauherr könnte doch an den Bauträger zahlen, indem er sonstwo einen Kredit aufnimmt oder bei Bekannten sich was borgt. Der Bauträger jedoch schrieb, dass durch die Abtretung die Rechnungen nicht bezahlt werden müssten und noch keine Zinsen anfallen. Da haben doch beide Seiten nichts von. Der Bauträger muss auf sein Geld warten und der Bauherr muss kräftig Zinsen zahlen. Da wäre doch eine Zwischenfinanzierung für beide Seiten vorteilhafter. Es sei denn, der Bauträger besorgt sich anhand der Abtretung woanders Geldmittel und lässt sich diese vom Bauherren bezahlen…Aber dass muss doch dem Bauherren offenbart werden?

Wenn der Bauträger in diesem Schreiben extra schreibt, dass
noch keine Zinsen fällig werden, würde ich auch
ziemlich stark vermuten, dass da noch etwas kommt.

Das befürchtet der Bauherr auch. Aber was genau kommt? Verzugszinsen? Kosten des BAuträgers für seine Zwischenfinanzierung? Das muss der Bauträger doch dem Bauherren mitteilen. Der Bauherr weiß nicht was auf ihn zukommt. Das kann es doch nicht sein. Welches Recht erlaubt denn sowas?

Oder der Bauträger hatte noch keine Zeit oder Lust sich um
diese Sachen zu kümmern, und will es sich nur offenhalten,
evtl. Zinsen zu nehmen. Oder er vermutet, dass die
Fördergelder nicht pünktlich bezahlt werden.

Wenn die Fördergelder natürlich nach Bezugsfertigkeit nicht pünktlich bezahlt werden können, dann müsste der Bauträger an den Bauherren zugehen und sagen hörmal, falls bis dann mein Geld nicht kommt, muss ich Verzugszinsen berechnen. Aber selbst da kann doch der Bauherr nichts für. Es ist schon sehr kompliziert, aber ehrlich gesagt, sollte so etwas eigentlich nicht möglich sein. Dass der Bauträger sich durch die Forderungsabtretung in Sicherheit wägen möchte, kann man ja verstehen, aber dafür noch Zinsen verlangen, ohne den Bauherren davon in Kenntnis zu setzen (vorher), dies sollte eigentlich nicht rechtens sein. Aber vielleicht macht sich der Bauherr nur unnötig Sorgen.

Viele Grüße
Simsy

Danke vielmals und viele Grüße
T.

Hallo

Die Rechnungen erfolgen nach Baufortschritt. …
Die Zahlungsfrist betrug bisher 10 Tage.

Na ja, das klingt ja so, als müsse erst eine Rechnung kommen, bevor der Bauherr in Verzug gesetzt werden kann.

Aber wenn doch eine
Forderungsabtretung existiert, kann doch der Bauherr nicht in
Verzug geraten, oder?

Tja, weiß ich nicht, und da sich ja offensichtlich noch nicht mal die Juristen hier an die Antwort wagen, sage ich mal nichts.

Wenn die Fördergelder natürlich nach Bezugsfertigkeit nicht
pünktlich bezahlt werden können, dann müsste der Bauträger an
den Bauherren zugehen und sagen hörmal, falls bis dann mein
Geld nicht kommt, muss ich Verzugszinsen berechnen. Aber
selbst da kann doch der Bauherr nichts für.

Kann gut sein. Aber ob man etwas dafür kann, das ist hier wohl relativ unerheblich. Es geht ja nicht ums Strafrecht hier.

Aber vielleicht macht sich der
Bauherr nur unnötig Sorgen.

Hoffentlich!

Viel Glück
Simsy