Kann mir jemand bei folgendem Problem weiterhelfen, es geht um das Urheberrecht in Deutschland. Ich (Schweizer) habe soeben ein Buch übersetzt, das in zwei Wochen in einer deutschen Druckerei gedruckt werden soll. Gestern habe ich erfahren, dass sich ein deutscher Journalist, der ein vehementer Gegner der Rechtschreibreform zu sein scheint, in der Druckerei Eintritt verschafft hat, indem er den Leuten dort sagte, er käme in meinem Auftrag und müsste noch einige Änderungen an meiner Übersetzung anbringen. (Ich habe den Mann noch nie gesehen und habe noch nie mit ihm gesprochen!). Er hat also das ganze Buch nach alter Rechtschreibung umändern lassen. Durch einen Zufall kam die Geschichte nun an den Tag, und ich bin entsprechend sauer und wütend, da meine Übersetzung nach neuer Rechtschreibung erscheinen soll. Die neuerlichen Korrekturen bedeuten einen unwahrscheinlichen Mehraufwand und natürlich zusätzliche Kosten. Ich kenne nur die Rechtslage in der Schweiz.
Wer weiss, wie Übersetzungsrechte und Verletzungen des Urheberschutzes in Deutschland geregelt sind?
Ein herzliches Dankeschön schon mal im Voraus aus Bern
Gruss
Renato
das deutsche Urheberrechtsgesetz sagt dazu in §3 „Bearbeitung“ aus:
„Übersetzungen und andere Bearbeitungen eines Werkes, die persönliche geistige Schöpfungen des Bearbeiters sind, werden unbeschadet des Urheberrechts am bearbeiteten Werk wie selbständige Werke geschützt.
Die nur unwesentliche Bearbeitung eines nicht geschützten Werkes der Musik wird nicht als selbständiges Werk geschützt“
und weiter in § 14 „Entstellung des Werkes“:
„Der Urheber hat das Recht, eine Entstellung oder eine andere
Beeinträchtigung seines Werkes zu verbieten, die geeignet ist, seine berechtigten geistigen oder persönlichen Interessen am Werk zu gefährden. Fassung vom 9. September 1965 , gültig ab 1. Januar 1966“
Meiner Meinung nach stellt der von Dir geschilderte Vorfall eine Verletzung deiner Rechte dar; leider habe ich auf die Schnelle kein Urteil gefunden, dass meine Ansicht untermauert. Ich würde die Angelegenheit auf jeden Fall zu einem Rechtsanwalt tragen, um die Möglichkeiten für einen Schadenserstz-Prozess auszuloten.
Ach ja, das ganze deutsche Urheberrecht gibt´s hier zum Nachlesen:
Herzlichen Dank! Deine Infos helfen mir wirklich weiter! Mal sehen, wie die Sache ausgeht. Ironischerweise geht es um ein Buch mit dem mehrdeutigen Untertitel: „Jenseits der Vorstellung“… Wer hätte damals, als ich den Titel wählte, gedacht, dass er nun eine weitere Dimension erfährt…
Nochmals DANKE! und ein schönes Wochenende
Ich vermute mal, Du hast das ja sicher als Auftragsarbeit gemacht.
Und derjenige, der es überarbeitet hat, hat davon doch sicherlich auch nen Auftrag, vermutlich vom gleichen Auftrags-
geber, oder?
Das alte Lied: Wessen Brot ich ess, dessen Lied ich sing.
Klar kannst Du Deine Urheberrechte geltend machen. Aber vermutlich wird dann der Auftraggeber sagen: Hören Sie, so haben wir das aber gar nicht gewollt! Und wenn der dann fies ist und
ein paar gute Rechtsanwälte hat, dann hängt er Dir vielleicht noch nen Prozess an, weil Du ja mit Deinem Pochen auf Dein Urheberrecht den Fortgang und wirtschaftl. Erfolg der Geschichte
blockierst!
Sollte der „Eindringling“ aber absolut auf eigene Initiative gehandelt haben, solltest Du gemeinsam mit Deinem Auftraggeber gegen ihn vorgehen.
Wird hier auf einem Nebenfeld mal wieder die blöde Rechtschreibreformdebatte ausgetragen?
Ich halte die neue zwar auch für sinniger, aber was ist so schlimm an der Alten?