Liebe/-r wer-weiss-was Experte/-in,
wir bewohnen seit ca. 3 Jahren ein Einfamilienhaus, welches 1912
erbaut wurde. Das Nachbargrundstück wurde erst Mitte der 80er Jahre
erschlossen und bebaut. Die Einfriedung auf unserem Grundstück wurde
Jahre früher vorgenommen. Der Nachbar hat unsere Einfriedung von
Anfang an als Abfangung seiner Pflasterung zur Garageneinfahrt,(mit
mündlicher Zustimmung des Vorbesitzers), benutzt, um Kosten zu
sparen. Er hat sich auch damals schon keinerlei Gedanken darüber
gemacht, was passieren würde, wenn diese Einfriedung einmal erneuert
bzw. verändert wird. Diese von vorn herein nicht fachgerechte
Bauweise, wird es uns niemals ermöglichen, unsere komplett auf
unserem Grundstück befindliche Einfriedung zu verändern, ohne dass
die Pflasterung auf dem Nachbargrundstück absackt. Er hätte auf
seinem Grundstück ebenfalls eine Einfriedung entlang der
Grundstücksgrenze vornehmen müssen, um seine Pflasterung abzufangen.
Da unsere Einfriedung vor ca. 2 Jahren abgerissen wurde (der Nachbar
wusste bescheid)und ein Bauunternehmer die neue Einfriedung nicht
ordnungsgemäß erbracht hat (Zwangsvollstreckungstitel liegt vor),
sind wir jetzt wieder gezwungen, diese zu entfernen und neu zu
errichten. Nun erhebt unser Nachbar wiederum Anspruch auf
Wiederherstellung, damit dieser seine Pflasterung nochmals an unsere
Einfriedung anlehen kann. Unser Wissen: im Zusammenhang zwei bebauter
Grundstücke muss die Einfriedung in der Mitte der Grenze erfolgen,
bei allen übrigen entlang der Grundstücksgrenze. Unser Nachbar ist
noch immer der Meinung, dass wir für die Abfangung seiner Pflasterung
auch in Zukunft dafür zuständig sind, da dieses schon seit 1984 immer
so war. Wer hat einen Rat, kann der Nachbar Ansprüche an uns
stellen?
