BaföG für Eltern?

Hallo allerseits,

ich bin 17 Jahre alt und mache zur Zeit eine schulische Ausbildung
zum informationstechnischen Assistenten an einer Berufsschule.
Ich lebe noch bei meinem Vater (Eltern getrennt lebend), zusammen mit vier meiner Geschwister.
Monatlich erhalte ich 192 € BaföG und mein Vater verlangt davon 100 € „Kostgeld“.
Ich stelle mir die Frage, ob das so in Ordnung ist - schließlich kommen monatlich 154 € Kindergeld für mich in die Kasse und ich bin mir nicht sicher, ob man von Kindern unter 18 Zuschüsse in den Haushalt verlangen kann.
Ich hoffe, mir kann in dieser Sache jemand weiter helfen, der es besser weiß. :wink:

Vielen Dank.

Gruß,
Marijan

Hallo,
abgesehen davon, dass Du hier im falschen Brett bist und nicht liest, was Du wegklickst:

Monatlich erhalte ich 192 € BaföG und mein Vater verlangt
davon 100 € „Kostgeld“.
Ich stelle mir die Frage, ob das so in Ordnung ist -
schließlich kommen monatlich 154 € Kindergeld für mich in die
Kasse und ich bin mir nicht sicher, ob man von Kindern unter
18 Zuschüsse in den Haushalt verlangen kann.

Nein. Selbstverständlich behalten Kinder alles, was sie bekommen. Schließlich sollen ihre Eltern für sie sorgen. Das Geld der Kinder (neben Bafög auch das Kindergeld) ist ausschließlich als Taschengeld gedacht und sollte für Disco, Handy und sonstige Vergnügen ausgegeben werden.

Zahlst Du Miete, Strom, Wasser etc.? Sorgst Du selber für Nahrung, Kleidung, Schulausstattung, Verkehrsmittel?
Gruß
loderunner

Kleidung, Schulequipment, Verkehrsmittel, Kontaktlinsen, Frisör…
…das zahle ich eigentlich alles selbst.
Zum Verbrauch zählen quasi „nur“ Mietanteil, Strom, Wasser und Nahrung natürlich - es gibt aber schließlich auch noch Kindergeld und
ich war eigentlich der Ansicht, Eltern haben nunmal für Ihre Kinder zu sorgen bis sie voll geschäftsfähig, also volljährig sind…

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Hallo darker,

ich bin 17 Jahre alt und mache zur Zeit eine schulische
Ausbildung
zum informationstechnischen Assistenten an einer Berufsschule.
Ich lebe noch bei meinem Vater (Eltern getrennt lebend),
zusammen mit vier meiner Geschwister.
Monatlich erhalte ich 192 € BaföG und mein Vater verlangt
davon 100 € „Kostgeld“.
Ich stelle mir die Frage, ob das so in Ordnung ist -

Dazu haben wir zu wenig Informationen zu dem fiktiven Ausgebildeten: Was muss er an notwendigen Dingen von dem BAFöG finanzieren: Kleidung, ausbildungsrelevante Bücher, sonstiger Beitrag zu den allgemeinen Kosten des gemeinsamen Haushaltes…

schließlich kommen monatlich 154 € Kindergeld für mich in die
Kasse und ich bin mir nicht sicher, ob man von Kindern unter
18 Zuschüsse in den Haushalt verlangen kann.

Das hat mit Sicherheit weniger etwas mit dem Alter als mit dem Können zu tun. Ich kenne eine Familie, in der die Tochter bis zum 27. Lebensjahr Unterhalt erhielt, einfach weil sie kein BAFöG kriegte und dennoch studieren wollte.

Andererseits könnte man von einem verdienenden 17-jährigen (gut das ist in dem Fallbeispiel nicht so) immer erwarten, dass er seinen Anteil an den Kosten des gemeinsamen Haushaltes trägt.

Ich hoffe, mir kann in dieser Sache jemand weiter helfen, der
es besser weiß. :wink:

Am sichersten ließe sich eine Lösung finden, wenn die Familie im Fallbeispiel mal alle Kosten zusammenrechnet, die so für das einzelne Mitglied anfallen. Dann lässt sich besser abschätzen, ob das Kindergeld als Kost- und Wohngeld des 17-jährigen ausreicht, oder ob weitere Zuschüsse notwendig sind. Auch die Höhe etwaiger Zuschüsse im Vergleich mit den Kosten, die der in der ausbildung stehende 17-jährige noch leisten sollte, lässt sich so berechnen.

Sollte der Haushaltsvorstand nicht bereit sein, sich in die Karten Kosten schauen zu lassen, dann wäre ggf. ein Gegenangebot, z.B. in Höhe der Hälfte des geforderten Betrages, ein Ansatz, den Streit beizulegen.

Gruß, Karin

Hallo,

es kommt drauf an… Wenn die Eltern beide gut verdienen, dann wäre
es unbillig, dem Kind das Geld zu nehmen. Aber hier scheint ja eine
Großfamilie vorzuliegen, in der das Geld i.d.R. knapp ist, selbst
wenn beide Elternteile einen Job haben. Insoweit haben alle
Haushaltsangehörigen ihren Beitrag zu bringen. Der geht zwar nicht
soweit, dass Kind1 für das Taschengeld von Kind2 jobben gehen muss,
aber solange die eigenen Kosten nicht gedeckt sind, geht das alles
klar.

Einfache Frage: hat das Kind, dass nun 100 abgeben soll ein eigenes
Zimmer? I.d.R. kostet das eigene Zimmer schon mehr als das Kindergeld
von 154 Euro ausmacht, insoweit erübrigt sich schon das weitere
auseinander klamüsern der anderen Kosten.

Mfg vom

showbee

Danke für die ausführlichen Antworten.
Dann bleibt wohl nur ein gemeinsames Gespräch.
Ich denke eine Einigung auf einen festen Kostenbeitrag,
dessen Differenz zum Kindergeld dann per BaföG bezahlt wird,
wäre schon ganz in Ordnung.

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Ich denke eine Einigung auf einen festen Kostenbeitrag,
dessen Differenz zum Kindergeld dann per BaföG bezahlt wird,
wäre schon ganz in Ordnung.

Hallo,

Bafög wird i.d.R. auch nach Bedarfssätzen aufgesplittet. Es werden bspw. 200 Euro Grundbedarf, 100 Euro für Unterkunft, 50 Euro für Krankenversicherung gezahlt. Insoweit wäre es auch passabel, wenn man dieses Beträge aufteilt (Bsp. Ich wohn umsonst, also erhaltet ihr meinen Unterkunftsbaföganteil. Ich ess umsonst, also erhaltet ihr Kindergeld. Den Rest zahl ich, also behalte ich den Rest.)

Mfg vom

showbee