Hallo darker,
ich bin 17 Jahre alt und mache zur Zeit eine schulische
Ausbildung
zum informationstechnischen Assistenten an einer Berufsschule.
Ich lebe noch bei meinem Vater (Eltern getrennt lebend),
zusammen mit vier meiner Geschwister.
Monatlich erhalte ich 192 € BaföG und mein Vater verlangt
davon 100 € „Kostgeld“.
Ich stelle mir die Frage, ob das so in Ordnung ist -
Dazu haben wir zu wenig Informationen zu dem fiktiven Ausgebildeten: Was muss er an notwendigen Dingen von dem BAFöG finanzieren: Kleidung, ausbildungsrelevante Bücher, sonstiger Beitrag zu den allgemeinen Kosten des gemeinsamen Haushaltes…
schließlich kommen monatlich 154 € Kindergeld für mich in die
Kasse und ich bin mir nicht sicher, ob man von Kindern unter
18 Zuschüsse in den Haushalt verlangen kann.
Das hat mit Sicherheit weniger etwas mit dem Alter als mit dem Können zu tun. Ich kenne eine Familie, in der die Tochter bis zum 27. Lebensjahr Unterhalt erhielt, einfach weil sie kein BAFöG kriegte und dennoch studieren wollte.
Andererseits könnte man von einem verdienenden 17-jährigen (gut das ist in dem Fallbeispiel nicht so) immer erwarten, dass er seinen Anteil an den Kosten des gemeinsamen Haushaltes trägt.
Ich hoffe, mir kann in dieser Sache jemand weiter helfen, der
es besser weiß. 
Am sichersten ließe sich eine Lösung finden, wenn die Familie im Fallbeispiel mal alle Kosten zusammenrechnet, die so für das einzelne Mitglied anfallen. Dann lässt sich besser abschätzen, ob das Kindergeld als Kost- und Wohngeld des 17-jährigen ausreicht, oder ob weitere Zuschüsse notwendig sind. Auch die Höhe etwaiger Zuschüsse im Vergleich mit den Kosten, die der in der ausbildung stehende 17-jährige noch leisten sollte, lässt sich so berechnen.
Sollte der Haushaltsvorstand nicht bereit sein, sich in die Karten Kosten schauen zu lassen, dann wäre ggf. ein Gegenangebot, z.B. in Höhe der Hälfte des geforderten Betrages, ein Ansatz, den Streit beizulegen.
Gruß, Karin